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Alles Böse: Polizisten mit Kopfschuss ermordet

1:01:04
 
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Manage episode 348890268 series 3273799
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39-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt

Das Landgericht Kaiserslautern hat den 39 Jahre alten Andreas S. wegen zweifachen Mordes verurteilt. Für das Gericht wiegt seine Schuld besonders schwer. In der Nacht auf den 31. Januar starben bei einer Verkehrskontrolle auf der Kreisstraße zwischen dem Mayweilerhof und Ulmet bei Kusel eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 29 Jahre alter Polizist. Das Gericht in Kaiserslautern ist davon überzeugt, dass Andreas S. die Tat allein zu verantworten hat. Er habe die Beamten getötet, weil er fürchtete, „seiner Passion beraubt“ zu werden – der Jagd.

Die Strafkammer sieht bei dem Doppelmörder die besondere Schwere der Schuld als gegeben an. Der Vorsitzende Richter verlas eine ganze Reihe von Anhaltspunkten für diese Auffassung. Unter anderem sagte er, Andreas S. „hat seine Beute“, in diesem Fall die beiden Beamten, „erlegt, wie er Tiere erlegte“, „per Kopfschuss, wie immer“. Der Halbsatz „Kopfschuss, wie immer“, zog sich durch die gesamte Urteilsbegründung. Dabei handelt es sich um ein Zitat aus einer Chat-Nachricht, die Andreas S. beim Wildern verschickt hatte, um mit seiner Kopfschusstechnik zu prahlen. Die Ermittler hatten sie auf seinem Handy gefunden, sie wurde im Gerichtssaal verlesen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil gegen Andreas S. ist noch nicht rechtskräftig. Er kann Revision einlegen. Darüber entscheidet dann der Bundesgerichtshof. Die Verteidiger von Andreas S. hatten schon vor dem Urteil mehrfach angedeutet, Revision einlegen zu wollen.

In dem Verfahren war neben Andreas S. auch der 33 Jahre alte Florian V. angeklagt. Er hatte seit Oktober 2021 bei nächtlichen Beutezügen die Aufgabe, getroffenes Wild, das Andreas S. aus dem Auto heraus mit teurer Thermozieltechnik anvisierte und per Kopfschuss erlegte, zum Auto zu ziehen und einzuladen. Für leichte Rehe erhielt er dafür zehn Euro, für schwere Rehe, Hirsche und Wildschweine 20 Euro das Stück. Auch in der Tatnacht half der Gelegenheitsarbeiter nach eigenen Angaben und nach Überzeugung des Gerichts auf diese Weise dem Profi-Wilderer Andreas S.. Die Strafkammer sah Florian V. als überführt, sich der Beihilfe zur Wilderei schuldig gemacht zu haben. Da er aber wesentlich zur Aufklärung der Tat beigetragen habe, verhängte das Gericht keine Strafe gegen ihn. Florian V. hatte der Polizei am Abend nach der Tat gesagt, wo die Tatwaffen und die Tatkleidung versteckt sind, sowie auf einen Staubsauger aufmerksam gemacht, mit dem die Wilderer das Tatfahrzeug gereinigt hatten. Florian V. nahm das Urteil an und verließ das Gericht als freier Mann. Für die Untersuchungshaft wird er entschädigt.

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Das Landgericht Kaiserslautern hat den 39 Jahre alten Andreas S. wegen zweifachen Mordes verurteilt. Für das Gericht wiegt seine Schuld besonders schwer. In der Nacht auf den 31. Januar starben bei einer Verkehrskontrolle auf der Kreisstraße zwischen dem Mayweilerhof und Ulmet bei Kusel eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 29 Jahre alter Polizist. Das Gericht in Kaiserslautern ist davon überzeugt, dass Andreas S. die Tat allein zu verantworten hat. Er habe die Beamten getötet, weil er fürchtete, „seiner Passion beraubt“ zu werden – der Jagd.

Die Strafkammer sieht bei dem Doppelmörder die besondere Schwere der Schuld als gegeben an. Der Vorsitzende Richter verlas eine ganze Reihe von Anhaltspunkten für diese Auffassung. Unter anderem sagte er, Andreas S. „hat seine Beute“, in diesem Fall die beiden Beamten, „erlegt, wie er Tiere erlegte“, „per Kopfschuss, wie immer“. Der Halbsatz „Kopfschuss, wie immer“, zog sich durch die gesamte Urteilsbegründung. Dabei handelt es sich um ein Zitat aus einer Chat-Nachricht, die Andreas S. beim Wildern verschickt hatte, um mit seiner Kopfschusstechnik zu prahlen. Die Ermittler hatten sie auf seinem Handy gefunden, sie wurde im Gerichtssaal verlesen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil gegen Andreas S. ist noch nicht rechtskräftig. Er kann Revision einlegen. Darüber entscheidet dann der Bundesgerichtshof. Die Verteidiger von Andreas S. hatten schon vor dem Urteil mehrfach angedeutet, Revision einlegen zu wollen.

In dem Verfahren war neben Andreas S. auch der 33 Jahre alte Florian V. angeklagt. Er hatte seit Oktober 2021 bei nächtlichen Beutezügen die Aufgabe, getroffenes Wild, das Andreas S. aus dem Auto heraus mit teurer Thermozieltechnik anvisierte und per Kopfschuss erlegte, zum Auto zu ziehen und einzuladen. Für leichte Rehe erhielt er dafür zehn Euro, für schwere Rehe, Hirsche und Wildschweine 20 Euro das Stück. Auch in der Tatnacht half der Gelegenheitsarbeiter nach eigenen Angaben und nach Überzeugung des Gerichts auf diese Weise dem Profi-Wilderer Andreas S.. Die Strafkammer sah Florian V. als überführt, sich der Beihilfe zur Wilderei schuldig gemacht zu haben. Da er aber wesentlich zur Aufklärung der Tat beigetragen habe, verhängte das Gericht keine Strafe gegen ihn. Florian V. hatte der Polizei am Abend nach der Tat gesagt, wo die Tatwaffen und die Tatkleidung versteckt sind, sowie auf einen Staubsauger aufmerksam gemacht, mit dem die Wilderer das Tatfahrzeug gereinigt hatten. Florian V. nahm das Urteil an und verließ das Gericht als freier Mann. Für die Untersuchungshaft wird er entschädigt.

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