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Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 288 Innerbetriebliche Umsetzung Leistungen für Arbeitgeber

9:39
 
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Assessmentmaßnahmen sind wichtig für die berufliche Eingliederung. Die Leistungen für die Teilhabe am Arbeitsleben hängen von der Art der Maßnahme ab. Die Kostenübernahme durch Sozialversicherungsträger kann schwierig sein.

Wenn man sich im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung bewegt haben die jeweiligen Kostenträger für Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, also die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit, so wie die Berufsgenossenschaften, konkrete Vorstellungen wie eine Teilhabe am Arbeitsleben umgesetzt werden kann und muss.

Das mag auch in vielen Fällen Sinn machen. Auch rehamanagement-Nord lässt in Absprache mit der betroffenen Unfallopfern solche Assessmentmaßnahmen durchführen. Denn immerhin geht es ja um eine dauerhafte berufliche Eingliederung. Und dann stellt sich ja auch die Frage, nach welchen Kriterien eine Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erfolgt.

Grundlage dafür sind natürlich die Ergebnisse von Assessmentmaßnahmen. Das was rauskommt ist Grundlage für den zukünftigen Einsatz im Unternehmen. Geht es um eine innerbetriebliche Umsetzung werden natürlich andere Integrationsbestandteile benötigt als bei einer innerbetrieblichen Umschulung. Ein Grund für eine Entscheidung über die Leistungen ergibt sich somit über die Art der Maßnahme.

Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen

Leistungen können Fortbildungskosten, Arbeitsplatzgestaltungsmaßnahmen, Fahrtkosten und ein Beschäftigungszuschuss sein. Wichtig ist unter anderem auch, ob ein Arbeitsplatz schon vorhanden ist oder erst geschaffen werden muss. Das wirkt sich ebenfalls auf die Leistungshöhe aus.

Wichtig ist, dass Unternehmerinnen und Unternehmer sich auf ein Gespräch genau vorbereiten, wenn es um Förderleistungen geht. Wo soll das Unfallopfer dauerhaft beschäftigt werden? Welche Qualifikationen sind notwendig? Welchen Zeitrahmen nehmen diese ein? Ist eine Eingliederungshilfe nötig? Und welcher Rahmen ist aus Sicht des Unternehmens realistisch? Dies sind nur einige Fragen, die sich Unternehmerinnen und Unternehmer stellen können.

Und dann spielt natürlich auch eine Rolle, wer die Kosten trägt. Sozialversicherungsträger sind da nicht immer so flexibel. Das mag zum einen an den gesetzlichen Vorgaben liegen. Und auch an der Art der Sachbearbeitung. Es gibt viele Fälle, gerade im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, in denen erst einmal Leistungsansprüche abgelehnt werden. Dann sind Widersprüche und teilweise auch Klageverfahren notwendig. Da denken private Träger wie Haftpflichtversicherungen oft anders. Hier geht es um die Frage des Ergebnisses und der Wirtschaftlichkeit. Daher sind in diesem Bereich Entscheidungen oft zielführender und schneller.

Weitere spannende Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Blog!“ findest du unter

www.der-rehablog.de

Im „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ kannst du viele Interviews mit spannenden Menschen verfolgen. Die Sendungen findest du unter:

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Wenn man sich im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung bewegt haben die jeweiligen Kostenträger für Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, also die Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit, so wie die Berufsgenossenschaften, konkrete Vorstellungen wie eine Teilhabe am Arbeitsleben umgesetzt werden kann und muss.

Das mag auch in vielen Fällen Sinn machen. Auch rehamanagement-Nord lässt in Absprache mit der betroffenen Unfallopfern solche Assessmentmaßnahmen durchführen. Denn immerhin geht es ja um eine dauerhafte berufliche Eingliederung. Und dann stellt sich ja auch die Frage, nach welchen Kriterien eine Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erfolgt.

Grundlage dafür sind natürlich die Ergebnisse von Assessmentmaßnahmen. Das was rauskommt ist Grundlage für den zukünftigen Einsatz im Unternehmen. Geht es um eine innerbetriebliche Umsetzung werden natürlich andere Integrationsbestandteile benötigt als bei einer innerbetrieblichen Umschulung. Ein Grund für eine Entscheidung über die Leistungen ergibt sich somit über die Art der Maßnahme.

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Leistungen können Fortbildungskosten, Arbeitsplatzgestaltungsmaßnahmen, Fahrtkosten und ein Beschäftigungszuschuss sein. Wichtig ist unter anderem auch, ob ein Arbeitsplatz schon vorhanden ist oder erst geschaffen werden muss. Das wirkt sich ebenfalls auf die Leistungshöhe aus.

Wichtig ist, dass Unternehmerinnen und Unternehmer sich auf ein Gespräch genau vorbereiten, wenn es um Förderleistungen geht. Wo soll das Unfallopfer dauerhaft beschäftigt werden? Welche Qualifikationen sind notwendig? Welchen Zeitrahmen nehmen diese ein? Ist eine Eingliederungshilfe nötig? Und welcher Rahmen ist aus Sicht des Unternehmens realistisch? Dies sind nur einige Fragen, die sich Unternehmerinnen und Unternehmer stellen können.

Und dann spielt natürlich auch eine Rolle, wer die Kosten trägt. Sozialversicherungsträger sind da nicht immer so flexibel. Das mag zum einen an den gesetzlichen Vorgaben liegen. Und auch an der Art der Sachbearbeitung. Es gibt viele Fälle, gerade im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, in denen erst einmal Leistungsansprüche abgelehnt werden. Dann sind Widersprüche und teilweise auch Klageverfahren notwendig. Da denken private Träger wie Haftpflichtversicherungen oft anders. Hier geht es um die Frage des Ergebnisses und der Wirtschaftlichkeit. Daher sind in diesem Bereich Entscheidungen oft zielführender und schneller.

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