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Corona: Was Arbeitgeber und Eltern zum Entschädigungsanspruch bei Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz aufgrund behördlicher Schließung von Schulen und Kindergärten wissen sollten
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Was Eltern zum Entschädigungsanspruch bei Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz aufgrund der behördlichen Schließung von Schulen und Kindergärten wissen sollten, Voraussetzungen, Antrag, Berechnung und Fristen.
Aufgrund von Corona mussten die Kindergärten, Kindergrippen und Schulen schließen. Viele Elternteile konnten aufgrund der notwendigen Kinderbetreuung dadurch nicht mehr arbeiten und hatten Einkommensausfälle. Ende März 2020 hat der Gesetzgeber eine gesetzliche Regelung geschaffen, damit Eltern eine Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten können, wenn aufgrund der Corona-Pandemie Schulen und Kindergärten geschlossen sind und das Elternteil wegen der notwendigen Kinderbetreuung nicht arbeiten kann. Darüber sprechen wir in dieser Folge.
Gibt es jetzt einen Entschädigungsanspruch für Eltern bei Verdienstausfällen nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn behördliche Schließungen von Schulen und Kindergärten angeordnet wurden?
Welche Voraussetzungen für die Entschädigung des Verdienstausfalls der Eltern nach dem Infektionsschutzgesetz müssen noch vorliegen?
Was bedeutet keine anderweitige zumutbare Betreuung der Kinder?
Muss der Verdienstausfall der Eltern wegen der Betreuung der Kinder unvermeidbar sein?
Wie hoch ist der Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz auf Verdienstausfall der Eltern und ist dieser zeitlich befristet?
Wer kann den Entschädigungsanspruch nach Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz aufgrund der Schließung der Schulen und Kindergärten stellen und gibt es hierfür Fristen?
Wie ist die steuerliche Behandlung der Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz wegen behördlicher Schließung von Schulen und Kindergärten?
Weitere ergänzende Informationen zu rechtlichen, wirtschaftlichen Änderungen, zur Beantragung von Krediten und Fördermitteln wegen der Corona-Pandemie erhalten Sie hier.
weiterlesen https://www.vesting-stb.de/corona-krise-was-arbeitgeber-und-eltern-zum-entschaedigungsanspruch-bei-verdienstausfall-nach-dem-infektionsschutzgesetz-aufgrund-der-behoerdlichen-schliessung-von-schulen-und-kindergaerten-wissen-sollten
Viel Freude mit dieser Podcast Folge.
Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010
Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/leistungensteuerberatung/
Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/
Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-blog/ oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/.
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Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht.
Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen.
Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
Bis bald.
Ihre Sabine Banse-Funke
70 에피소드
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Gibt es jetzt einen Entschädigungsanspruch für Eltern bei Verdienstausfällen nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn behördliche Schließungen von Schulen und Kindergärten angeordnet wurden?
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Wie hoch ist der Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz auf Verdienstausfall der Eltern und ist dieser zeitlich befristet?
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Ihre Sabine Banse-Funke
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