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Folge 12: Home-Office - was kann ich steuerlich absetzen?
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Im Podcast HAUSFREUNDE geht es vor allem darum: Wie kann ich die Kosten, die im Home-Office entstehen von der Steuer absetzen? Denn wer nicht mehr regelmäßig ins Büro fährt, sondern von zuhause arbeitet, hat einen höheren Verbrauch – nicht nur an Papier, Druckerpatronen und sonstigem Büromaterial, die man als Werbekosten ansetzen kann. Auch Ausgaben für Strom, Heizenergie, Wasser und sogar Toilettenpapier schnellen in die Höhe. Allein der Strom kann bis zu 220 Euro im Jahr ausmachen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Finanzamt an solchen Ausgaben zu beteiligen: Mit der Corona-Pauschale (5 Euro für maximal 120 Home-Office-Tage) lassen sich bis zu 600 Euro im Jahr absetzen, selbst wenn kein eigener Raum zur Verfügung steht und Küche oder Wohnzimmer zum Heimbüro werden. Wer ein Arbeitszimmer besitzt, dort aber nur hin und wieder tätig ist, kann unter bestimmten Bedingungen von dem sogenannten beschränkten Steuerabzug Gebrauch machen: Das zu versteuernde Einkommen lässt sich um bis zu 1.250 Euro im Jahr reduzieren. Fein raus ist, wer seinen Arbeitsmittelpunkt ins Home-Office verlegt hat. In diesem Fall lassen sich sämtliche Ausgaben für das Zuhause-Büro in unbeschränkter Höhe von der Steuer absetzen – auch anteilig die Miet- oder Finanzierungskosten. Die Anforderungen für diesen Steuerabzug sind zwar hoch, lassen sich aber öfter als man vielleicht denkt erfüllen – gerade in Corona-Zeiten.
Mehr Infos unter: haus.de
E-Mail: hausfreunde@haus.de
69 에피소드
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Im Podcast HAUSFREUNDE geht es vor allem darum: Wie kann ich die Kosten, die im Home-Office entstehen von der Steuer absetzen? Denn wer nicht mehr regelmäßig ins Büro fährt, sondern von zuhause arbeitet, hat einen höheren Verbrauch – nicht nur an Papier, Druckerpatronen und sonstigem Büromaterial, die man als Werbekosten ansetzen kann. Auch Ausgaben für Strom, Heizenergie, Wasser und sogar Toilettenpapier schnellen in die Höhe. Allein der Strom kann bis zu 220 Euro im Jahr ausmachen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Finanzamt an solchen Ausgaben zu beteiligen: Mit der Corona-Pauschale (5 Euro für maximal 120 Home-Office-Tage) lassen sich bis zu 600 Euro im Jahr absetzen, selbst wenn kein eigener Raum zur Verfügung steht und Küche oder Wohnzimmer zum Heimbüro werden. Wer ein Arbeitszimmer besitzt, dort aber nur hin und wieder tätig ist, kann unter bestimmten Bedingungen von dem sogenannten beschränkten Steuerabzug Gebrauch machen: Das zu versteuernde Einkommen lässt sich um bis zu 1.250 Euro im Jahr reduzieren. Fein raus ist, wer seinen Arbeitsmittelpunkt ins Home-Office verlegt hat. In diesem Fall lassen sich sämtliche Ausgaben für das Zuhause-Büro in unbeschränkter Höhe von der Steuer absetzen – auch anteilig die Miet- oder Finanzierungskosten. Die Anforderungen für diesen Steuerabzug sind zwar hoch, lassen sich aber öfter als man vielleicht denkt erfüllen – gerade in Corona-Zeiten.
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