Soll die Elementarversicherung Pflicht werden?
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Eine Elementarschadenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Naturgefahren. Sie deckt Schäden ab, die durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck oder Vulkanausbruch verursacht werden. Diese Risiken sind in der Regel nicht in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung enthalten und müssen zusätzlich versichert werden.
Starkregen bspw. kann überall auftreten und Schäden verursachen, unabhängig davon, ob ein Gewässer in der Nähe ist oder nicht. Die extremen Wetterereignisse der letzten Wochen, Monate und Jahre zeigen, dass diese Versicherung immer wichtiger wird. Derzeit ist der Abschluss freiwillig. Es wird aber diskutiert, ob die Elementarschadenversicherung zur Pflicht werden soll. Denn laut Gesamtverband der Versicherer sind derzeit nur 54 Prozent der Gebäude in Deutschland entsprechend versichert.
Die Bundesländer drängen derzeit auf die Einführung einer solchen Pflichtversicherung (tagesschau berichtete am 14. Juni 2024). Der Bundesrat hat bereits im März 2023 einen Beschluss gefasst und zusätzlich im Juni 2024 einen Antrag der Länder Saarland, Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen eingebracht.
Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden ausfällt. Wir bleiben natürlich am Thema dran und berichten, sobald es etwas Neues gibt.
Bis dahin viel Spaß beim Zuhören!
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