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Vorsicht, Kunde! – Amazon-Paket mit falschem Inhalt
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Wer online ein Gerät bestellt hat, ist zu Recht enttäuscht, wenn das Paket nicht die bestellte Ware enthält. Im c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ sprechen Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion mit Rechtsanwalt Niklas Mühleis über genau solche Probleme: Es geht um Amazon-Pakete, die statt der teuren Wunschgeräte etwa gleich große und ähnlich schwere Billigware enthalten.
Wer die falsche Ware dort hineingepackt hat, lässt sich rechtlich meist nicht klären. Aber dass Kunden ein Recht auf korrekte Lieferung haben, steht fest. Der Haken ist hier Beweislast, also wie lässt sich zweifelsfrei belegen, dass sich die falsche Ware im Paket befunden hat.
Urs empfiehlt deshalb, beim Auspacken sehr teurer Versandware stets die Handykamera mitlaufen zu lassen. Niklas erläutert im Podcast die rechtlichen Tücken bei solchen und ähnlichen Fällen. Und er wartet mit hilfreichen Fakten auf. So stellt er unter anderem klar, dass man sich nicht auf das Transportrisiko berufen sollte. Denn das würde nahelegen, dass es sich um einen Transportschaden handelt – was nicht zutrifft, denn schließlich steckte ja die falsche, aber heile Ware im Paket.
Falschlieferung: Wie Amazon-Kunden zu Betrugsopfern werden https://www.heise.de/-9535779
Verbraucherschutz-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ https://ct.de/vorsicht-kunde
16 에피소드
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Wer online ein Gerät bestellt hat, ist zu Recht enttäuscht, wenn das Paket nicht die bestellte Ware enthält. Im c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ sprechen Ulrike Kuhlmann und Urs Mansmann aus der c’t-Redaktion mit Rechtsanwalt Niklas Mühleis über genau solche Probleme: Es geht um Amazon-Pakete, die statt der teuren Wunschgeräte etwa gleich große und ähnlich schwere Billigware enthalten.
Wer die falsche Ware dort hineingepackt hat, lässt sich rechtlich meist nicht klären. Aber dass Kunden ein Recht auf korrekte Lieferung haben, steht fest. Der Haken ist hier Beweislast, also wie lässt sich zweifelsfrei belegen, dass sich die falsche Ware im Paket befunden hat.
Urs empfiehlt deshalb, beim Auspacken sehr teurer Versandware stets die Handykamera mitlaufen zu lassen. Niklas erläutert im Podcast die rechtlichen Tücken bei solchen und ähnlichen Fällen. Und er wartet mit hilfreichen Fakten auf. So stellt er unter anderem klar, dass man sich nicht auf das Transportrisiko berufen sollte. Denn das würde nahelegen, dass es sich um einen Transportschaden handelt – was nicht zutrifft, denn schließlich steckte ja die falsche, aber heile Ware im Paket.
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