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#790 - Fehler vermeiden wenn es ums Testament und Erben geht!

18:14
 
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Vererben will gelernt sein. Jeder will oder sollte doch zumindest sein versteuertes Geld richtig übertragen und vererben. Heute geht es um ein paar Fehler, die immer wieder gemacht werden, aber vermieden werden sollten bzw. können. Selbst gemacht heißt nicht gut gemacht und kennen heißt nicht können.

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Viel Spaß beim Hören,Dein Matthias Krapp(Transkript dieser Folge weiter unten)

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TRANSKRIPT dieser Folge (autom. generiert): Ja hallo, hier ist wieder der Matthias mit einer neuen Folge "Wissen schafft Geld" und heute möchte ich mit dir mal ein Thema angehen und ansprechen, was wir beispielsweise hier bei uns innerhalb der Finanzplanungsgespräche auch mal mit ansprechen und darauf hinweisen, ob es dann gewollt wird oder nicht oder später gewollt wird, das überlassen wir natürlich immer dann dem jeweiligen Interessenten bzw. Mandanten, so wie aktuell jemand, der ledig ist, keine Kinder hat, die natürlich das Testament vorrangig erst mal weniger interessierte. Dennoch haben wir mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass er sich entsprechend Gedanken machen sollte. Wer denn dann eventuell innerhalb der Familie über Eltern bzw. Geschwister, Neffen und Nichten infrage kommen sollte und wer nicht, damit es später auch klar geregelt ist und dann auf der einen Seite nicht zu streitigkeiten oder falschen Erwartungshaltung kommt oder wie hier ledig keine Kinder, trotzdem aber eine Partnerin ein bisschen länger befreundet, damit diese dann entsprechend auch bedacht wird. Wenn sie nicht im Testament steht oder in einem Vermächtnis, dann ist sie halt eben komplett außen vor. Ja und so werden doch immer wieder größere Fehler beim Vererben getätigt und ich habe mir gedacht, dass ich vielleicht mal wieder, ich glaube ich hatte hier auch schon mal ein Thema dazu gehabt, so ein paar klassische Fehleransprüche, falls du dich selber mit diesem Thema beschäftigst, wie gesagt, wir können innerhalb einer Finanzplanung neben vielen anderen Feldern wie Vollmachten, Depots, Depots, Finanzplanung, Lebensplanung, natürlich auch solche Sachen immer mit angehen auf bestehende Sachen oder Fehler hinweisen, so wie wir in der letzten Woche dann auch beispielsweise einen Fall und einen Mandanten hatten. Wo es darum ging, dass im Laufe der Jahre, Jahrzehnte in der Gemeinsam -Ehe doch schon erheblich viel Vermögen aufgebaut wurde, dass auf Gemeinschaftskonten sich befindet und diese durch die sämtlichen Zuwendungen beziehungsweise Ansparungen durch dem Ehemann, weil die Frau nichts hat und auch nichts verdient, natürlich dann auch im Wege der Schenkung schon durchaus anrechnungsfähig werden auf die letzten Jahre und somit eventuell viel mehr Erbschaftssteuer bezahlt werden muss, als man eigentlich gedacht hat, da alles auf gemeinsamen Namen und Konten steht. und somit sagen wir die Vermögenswerte dermaßen großfahren über diverse Immobilien, Depots und Konten. Das hier natürlich dann das Finanzamt bzw. die Erbschaftssteuerstelle vielleicht doch mal etwas genauer hinfinden kann. Aber ich fange mal an und gehe mal so ein paar Sachen an. Ja, was könnte man denn für Fehler machen bei der Testaments Erstellung oder drumherum. Ein Fehler, der immer wieder festgestellt wird ist, dass das Testament gar nicht auffindbar ist, sondern dass Menschen, weil sie halt eben auf der einen Seite den Ämtern nicht trauen und auf anderen Seite, dass dann auch nicht in die Schreibtisch -Schublade oder in den Safe gelegt haben, dass so gut versteckt ist, dass es überhaupt nicht mehr auffindbar ist. Und so man natürlich, wenn er sich auffindbar ist, ist, nicht der eigene Wille oder der Wille dann umgesetzt werden kann, der umgesetzt werden soll. Und um das zu verhindern, kann man natürlich beispielsweise auch ein privates Testament letztendlich beim Nachlassgericht hinterlegen lassen. Und das kostet so meines Wissens in der Regel, so um die PimalDom 75 bis 100. 100 euro und somit hat man halt eben auch die sicherheit dass das nachlassgericht dieses testament dann auch öffnen wird und der letzte will letztendlich dann auch wirklich dann umgesetzt werden kann ja einen weiterer fehler der immer wieder gemacht wird das er blasser halt eben beim formulieren nicht so richtig wissen was sie machen sollen und das ganze testament Testament dann auf ein Computer oder auf ein Laptop tippen, den den Inhalt dann ausdrucken und unterschreiben. Das soll sogar bei größeren Vermögenswerten vorkommen und das hat natürlich dann entsprechend Probleme, denn einfach nur das ganze auszudrucken, hat keinerlei rechtliche Wirkung. Es muss entsprechend auch halt eben die Form eingehalten werden. und vollständig, vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein oder ansonsten notariell beurkundet werden. Auch das ist, wie gesagt, immer ein Fehler, dass man sagt, ich schreibe das mal eben bei Drucks raus und ich schreibe das links weg, jetzt habe ich ein Testament, nein, das ist ungültig. Ja und wo man auch aufpassen sollte, wenn ein Testament umfangs ist, auch das soll immer mal wieder vorkommen, dass die einzelnen Seiten nicht durchnummeriert sind, also beispielsweise Seite 1 von 5, Seite 2 von 5, Seite 3 von 5 und so weiter und somit ist natürlich, wenn das Testament von den falschen Personen, sage ich mal, gefunden wird und die mit diesem Testament nicht einverstanden sind, dass man dann vielleicht mal so ein Testament fällt. oder kürzt und aus fünf Seiten nur noch drei überbleiben und die entscheidenden Seiten zu den einen, sagen wir mal, Gusto und Frotteil desjenigen, die das gefunden hat, umgeändert wird und deswegen sollte man halt eben dort halt eben das ganze durchnummerieren, 1, 2, 5, 2, 5, 3, 5 oder 1 von 8, 2 von 8, wie auch immer, einen Ort und Datum dabei schreiben, am besten auch auf jeden Fall. einzelnen Seite und auch möglichst keine Abkürzung verwenden, die eventuell dazu führen könnten, dass diese falsch gedeutet werden. Deswegen ist halt eben ein notarieles Testament oft sehr sehr gut geeignet. Ja und sicherlich und auch wir haben immer mal wieder den Fall, dass man privat ein Testament Testament macht, aber in diesem Testament beispielsweise Unternehmer dann auch ihre Unternehmensanteile vom Unternehmen übertragen wollen und da muss man natürlich auch aufpassen, dass das ganze gesellschaftsrechtlich entsprechend überhaupt auch machbar ist, denn es gibt ja mal verschiedene Nachfolgeklauseln im gesellschaftsvertrag und der muss natürlich dann auch wieder da sein passen, damit es anschließend auch umgesetzt werden kann. Denn im Zweifel geht wahrscheinlich dann eher der Gesellschaftsvertrag vor und nicht das Testament, vor allem wenn man mit Fremden in einer Gesellschaft tätig ist und nur Mitgesellschafter ist. Ja, was gibt es noch für Fehler, die man immer wieder. wieder feststellt? Manche denken ja auch, so wie viele auch, sag ich mal, nicht mehr den Arzt befragen, sondern selber googeln und Dr. Google fragen. Soll es auch immer mehr Menschen geben, die sich halt eben aus dem Testament oder das Testament aus dem Internet ziehen, dort verschiedenste Blogsätze, sag ich mal, zusammenfügen, was sie so im Internet gefunden. haben, was aber in der Gänze manchmal gar keinen Sinn macht oder sich teilweise vielleicht sogar widersprechen kann und deswegen sollte man da aufpassen. Man weiß auch nicht, wer hat es geschrieben, wann ist es geschrieben worden. Ist das rechtlich überhaupt haltbar? Dann wirklich sich dort juristisch vernünftig beraten lassen, weil auch das kann sehr, sehr viel Streit ersparen. und halt eben dann dazu führen, dass wirklich der eigene Wille auch so korrekt umgesetzt und geschrieben wird, wie man sich das wünscht, damit auch die, ja, die Erben sich untereinander nichts erstreiten, weil es dann heißt, nee, das war sicherlich so oder so gemeint. Das gilt zwar immer, der Wille ist zu erforschen, aber wenn es dann vielleicht der Fall steht, dann kann man lange diskutieren, wie denn der wirklich hier. Wille dann war. Man muss natürlich auch sich so ein bisschen auskennen mit verschiedenen Begriffen und Rechtsbegriffen in einem Testament. Ansonsten kann da auch irgendwie mal ein kleines Chaos auftreten, wenn das Testament dann irgendwo mehr deutlich wird und dann mal von Vermechnen, das mal von Erbe gesprochen wird. dann kann das auch halt eben zu Differenzen oder zu falschen Sachen führen, ob eine Person beispielsweise nur in einzelnen Gegenstand oder das gesamte Vermögen inklusive alle Verpflichtungen übertragen werden soll. Das ist also ganz, ganz wichtig, wenn es darüber geht, Verbindlichkeiten für Bankschulen, Bestattungskosten und andere Sachen aufzukommen. aufzukommen und deswegen ist es halt eben ganz, ganz wichtig, das auch richtig zu definieren und da auch entsprechend eine Klarheit zu haben. Letztendlich, wie gesagt, wenn es unklare Formulierungen gibt, dann kann das Ganze doch ja sehr, sehr problematisch werden. Also wenn da beispielsweise Sätze stehen würden. würden, wer sich am meisten von meinem Tod um mich gekümmert hatte, der wird mein Erbe, dann waren es wahrscheinlich auch einmal alle, die sich gekümmert haben. Also das ist eine Sache, da kann kein Mensch was mit anfangen, oder ich sage jetzt mal andersrum ein großer Teil meines Vermögens soll der gemeinnützigen Organisation X Y zu gut kommen. Ja, was ist denn jetzt ein großer Teil des Vermögens? Ist das alles oder ist das 80 Prozent? % oder was ist damit gemeint und deswegen muss man halt eben auch mal gucken, was meint diese Person da mit wem meint ihr und das auch ganz konkret in Summen oder in Prozenten beispielsweise, wenn es keine Summe genannt werden soll, beziffern zum Beispiel von dem Depot XY 80 % oder 80 .000, wenn es 100 .000 oder der Po ist. Ja und von daher, wie gesagt, wenn man schon keinen Dota nehmen möchte, aus welchen Gründen auch immer, Mama ist es auch nur in Anführungsstricken der Geiz, dann sollte man wenigstens einmal einen dritten drüber herlesen lassen, ob er es alles verstanden hat, damit es richtig verstanden wird und da kann beispielsweise auch eine Finanzplanung schon mal durchaus helfen und klare Formulierungen zu entdecken. und daraufhin zu weisen. Ja, und natürlich ist auch ganz ganz wichtig, von vornherein Nachfolgeriegelung, Testament und so weiter so aufzusetzen, dass es von vornherein keinen Streit gibt, damit also für die Kinder beispielsweise, für den Ehegarten alles eindeutig ist, was man sich dabei gedacht hat. hat, damit es nicht zu Streitigkeiten kommt und das Beste ist wahrscheinlich sowieso vorher auch schon mal mit beispielsweise den Kindern durchzusprechen, wie man seinen Testament aufgesetzt hat, warum man das so aufgesetzt hat, damit es anschließend, wenn man dann nicht mehr da ist, nicht zu Streitigkeiten und zu Würfnissen kommt, weil dann beispielsweise bei zwei oder drei Kindern sich jeder was anderes vorher hat zugeregt. zugerechnet oder meinte dies oder das oder jenes das könnt ihr machen und wenn es um verschiedene Sachen geht und die Eltern oder der Vater oder die Mutter sich da genau was bei gedacht haben dann würde ich besonders persönlich sagen dann sprecht auch vorher mit den Kindern darüber damit sie wissen was auf die zukommt und dass das wirklich der wille ist und dass es dann nicht zu Streitigkeiten kommt. kommt und zu sagen warum du oder warum du viel das steht dir nicht zu oder das hätte ich mir eher zu gedacht oder ich habe doch immer dies und das gemacht und ich habe doch immer gesagt dass mir das wichtig ist das sind all so Sachen da kann es zu sehr sehr viel Streitigkeiten kommen und das muss ja nicht sein um damit letztendlich Ürtümer und Missverständnisse von vornherein im Sinne aller dann auch auch zu vermeiden und gerade wenn Unternehmen mit dem Boot sind, halt eben ganz ganz wichtig auch zu gucken mit verschiedensten Konstellationen, über Teilungsanordnung, Erbengemeinschaften, Erbauseinandersetzung zu vermeiden oder wenn es beim Betrieb ist, wenn mehrere Betriebe da sind, wenn es auch irgendwelche Marken oder Patentrechte gibt, hier halt eben aufzupassen damit alles von vornherein wirklich so geregelt ist, wie man es sich wünscht und nicht irgendwo zu Diskussionen oder großen Streitigkeiten kommt und wenn es dann beispielsweise zu Teilungsanordnungen und so weiter kommt, auch daran zu denken, dass man einen vernünftigen Ausgleich dann berücksichtigt nach Erbquoten, das heißt, das halt auch höher. höherwertige Gegenstände, die man erhalten hat, beispielsweise bei vorzeitigen Geschenkungen. Auch solche Sachen, alle schon berücksichtigt werden, weil es gibt ja nicht nur das gesetzliche Erbrecht, es gibt ja dann auch noch Pflichte als Ansprüche und Zuwendungen, und Zuwendungen, die vielleicht schon vorher geflossen sind über den letzten zehn Jahren. Ihr merkt schon, das kann komplizierter werden, als man ursprünglich denkt. und ich weiß ja, und das ist eines dieser Sachen, die man immer vor sich her schiebt, man ist ja noch so jung, man hat ja noch so viel Zeit, das kann ich später noch regeln, ja und irgendwann läuft dann entweder diese Zeit davon oder man fährt vom Baum oder man wird überfahren oder man kriegt einen Schlachenfall, whatever immer passieren kann, man weiß ja nicht das Leben und ich sage immer, wie ich das so Gott zum Lachen erzähle. ihm deinem Plan. Von daher, von meiner Seite nochmal, der ja wirklich von herzgekommende Hinweis redet nicht nur drüber, sondern regelt es, gerade wenn man auch in einem Alter sich befindet, wo aus verschiedenen Gründen was passieren kann oder wenn man Vermögenswerte hat, wo man doch halt eben was regeln muss und und nicht aber sagt, ja komm, dann geht es halt eben geteilt durch zwei oder drei oder vier. Oder was ist, wenn beispielsweise noch Kinder da sind, aber erstmal der überlebende Ehegatte alles haben und wirklich haben soll, soll er dann wirklich danach für sich wieder frei neu entscheiden, wer was bekommt. Oder soll es schon mit irgendwelchen Auflagen beispielsweise verbunden sein, damit der Partner vielleicht nicht doch irgendein. irgendwo später durch irgendwelche, vielleicht neue Beziehungen oder was das Geld vielleicht in irgendwelche Richtungen schiebt oder sich beeinflussen lässt, was vielleicht nicht im Sinne des verstorbenen oder der verstorbene Personen war, die wirklich gedacht hat, dass der größte Teil des Vermögens dann auch erhalten bleibt und später dann, wenn beispielsweise die Frau oder der Mann nicht mehr da ist, dann entsprechend an die Kinder geht. Oder manchmal gibt es dann ja auch Probleme, dass es ein oder zwei Häuser oder drei Häuser gibt bei zwei Kindern oder ein zweites Haus neben Selbstverboten, zwei Kindern und beide Kinder haben Augen drauf geworfen, so was vorzuregeln und nicht einfach überall hinzuschreiben und danach entzweien sich dann Familien. Da habe ich schon sehr, sehr viel gesehen, gehört und mitbekommen, nur aus der Situation heraus, dass nichts geregelt war. Wenn es geregelt ist und das vorher schon an und durchgesprochen war, da kann sich jeder darauf einstellen und vorbereiten und weiß okay, das ist dann wirklich der Wille meines Vaters meiner Mutter oder meiner Eltern, weil häufig ist es ja dann so mit diesen Situationen, mit dem Erbfall, fangen Streitigkeiten an, die da ein oder andere vielleicht nie erwartet hätte. aber hätte Fahrradkette, wie gesagt, mit dem Geld haben schon viele Freundschaften aufgehört oder auch wenn Freundschaften und Verwandtschaften blühte Sticker als Wasser. Immer bis es ein Gut war, es gibt ja dann auch Ein - und Angeheiratete, die manchmal vielleicht auch ein bisschen Unruhe da stiften, weil sie menschlich vielleicht nicht so gefestigt sind oder aus einem anderen Umgang. Umfeld kommen und dann natürlich irgendwo was für sich sehen, was vielleicht auf Deutschland nicht mehr zusteht, aber halt dann vielleicht ihren Partner in die falsche Richtung beeinflussen. Von daher, wie gesagt, lasst euch da beraten, ja, das ist so schön, wurschtelte nicht alleine in der Suppe rum, sondern lasst da einen Aussuchstehenden drüber hergucken, lasst da einen Fachmann drüber hergucken oder jemand, der da sehr viel mit zu tun hat. ob ihm was auffällt, ob er Auffälligkeiten sieht und lasst es dann zu Not vernünftig machen, denn das ist auf alle Fälle sehr, sehr gut investiertes Geld und man kann sich da auch darüber Gedanken machen, in Verbindung beispielsweise mit entsprechenden Anlagelösungen, mit entsprechenden beispielsweise Vetorechnen, solange man auch lebt oder halt auch mit festen Termin zu sagen, okay, wenn der da dient. das oder das erbt, soll es das Geld aber beispielsweise erst mit 25 oder mit 60 bekommen, weil der Mensch vielleicht, wenn er junger ist und dann was zustößt, noch nicht als so reif angesehen wird. Oder man sich sagt, in Anfangsstrichen, der soll selber für sein Leben verantwortlich sein und nichts jetzt bekommen, wo er sich das Leben nur noch schön macht, sondern es soll dann wirklich als später verantwortlich sein. zusätzliche Altersversorgung dienen und daher beispielsweise erst mit dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. All das kann man regeln, aber regelt es. In diesem Sinne wünsche ich euch allen eine schöne Woche der Matthias.

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803 에피소드

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Viel Spaß beim Hören,Dein Matthias Krapp(Transkript dieser Folge weiter unten)

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TRANSKRIPT dieser Folge (autom. generiert): Ja hallo, hier ist wieder der Matthias mit einer neuen Folge "Wissen schafft Geld" und heute möchte ich mit dir mal ein Thema angehen und ansprechen, was wir beispielsweise hier bei uns innerhalb der Finanzplanungsgespräche auch mal mit ansprechen und darauf hinweisen, ob es dann gewollt wird oder nicht oder später gewollt wird, das überlassen wir natürlich immer dann dem jeweiligen Interessenten bzw. Mandanten, so wie aktuell jemand, der ledig ist, keine Kinder hat, die natürlich das Testament vorrangig erst mal weniger interessierte. Dennoch haben wir mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass er sich entsprechend Gedanken machen sollte. Wer denn dann eventuell innerhalb der Familie über Eltern bzw. Geschwister, Neffen und Nichten infrage kommen sollte und wer nicht, damit es später auch klar geregelt ist und dann auf der einen Seite nicht zu streitigkeiten oder falschen Erwartungshaltung kommt oder wie hier ledig keine Kinder, trotzdem aber eine Partnerin ein bisschen länger befreundet, damit diese dann entsprechend auch bedacht wird. Wenn sie nicht im Testament steht oder in einem Vermächtnis, dann ist sie halt eben komplett außen vor. Ja und so werden doch immer wieder größere Fehler beim Vererben getätigt und ich habe mir gedacht, dass ich vielleicht mal wieder, ich glaube ich hatte hier auch schon mal ein Thema dazu gehabt, so ein paar klassische Fehleransprüche, falls du dich selber mit diesem Thema beschäftigst, wie gesagt, wir können innerhalb einer Finanzplanung neben vielen anderen Feldern wie Vollmachten, Depots, Depots, Finanzplanung, Lebensplanung, natürlich auch solche Sachen immer mit angehen auf bestehende Sachen oder Fehler hinweisen, so wie wir in der letzten Woche dann auch beispielsweise einen Fall und einen Mandanten hatten. Wo es darum ging, dass im Laufe der Jahre, Jahrzehnte in der Gemeinsam -Ehe doch schon erheblich viel Vermögen aufgebaut wurde, dass auf Gemeinschaftskonten sich befindet und diese durch die sämtlichen Zuwendungen beziehungsweise Ansparungen durch dem Ehemann, weil die Frau nichts hat und auch nichts verdient, natürlich dann auch im Wege der Schenkung schon durchaus anrechnungsfähig werden auf die letzten Jahre und somit eventuell viel mehr Erbschaftssteuer bezahlt werden muss, als man eigentlich gedacht hat, da alles auf gemeinsamen Namen und Konten steht. und somit sagen wir die Vermögenswerte dermaßen großfahren über diverse Immobilien, Depots und Konten. Das hier natürlich dann das Finanzamt bzw. die Erbschaftssteuerstelle vielleicht doch mal etwas genauer hinfinden kann. Aber ich fange mal an und gehe mal so ein paar Sachen an. Ja, was könnte man denn für Fehler machen bei der Testaments Erstellung oder drumherum. Ein Fehler, der immer wieder festgestellt wird ist, dass das Testament gar nicht auffindbar ist, sondern dass Menschen, weil sie halt eben auf der einen Seite den Ämtern nicht trauen und auf anderen Seite, dass dann auch nicht in die Schreibtisch -Schublade oder in den Safe gelegt haben, dass so gut versteckt ist, dass es überhaupt nicht mehr auffindbar ist. Und so man natürlich, wenn er sich auffindbar ist, ist, nicht der eigene Wille oder der Wille dann umgesetzt werden kann, der umgesetzt werden soll. Und um das zu verhindern, kann man natürlich beispielsweise auch ein privates Testament letztendlich beim Nachlassgericht hinterlegen lassen. Und das kostet so meines Wissens in der Regel, so um die PimalDom 75 bis 100. 100 euro und somit hat man halt eben auch die sicherheit dass das nachlassgericht dieses testament dann auch öffnen wird und der letzte will letztendlich dann auch wirklich dann umgesetzt werden kann ja einen weiterer fehler der immer wieder gemacht wird das er blasser halt eben beim formulieren nicht so richtig wissen was sie machen sollen und das ganze testament Testament dann auf ein Computer oder auf ein Laptop tippen, den den Inhalt dann ausdrucken und unterschreiben. Das soll sogar bei größeren Vermögenswerten vorkommen und das hat natürlich dann entsprechend Probleme, denn einfach nur das ganze auszudrucken, hat keinerlei rechtliche Wirkung. Es muss entsprechend auch halt eben die Form eingehalten werden. und vollständig, vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein oder ansonsten notariell beurkundet werden. Auch das ist, wie gesagt, immer ein Fehler, dass man sagt, ich schreibe das mal eben bei Drucks raus und ich schreibe das links weg, jetzt habe ich ein Testament, nein, das ist ungültig. Ja und wo man auch aufpassen sollte, wenn ein Testament umfangs ist, auch das soll immer mal wieder vorkommen, dass die einzelnen Seiten nicht durchnummeriert sind, also beispielsweise Seite 1 von 5, Seite 2 von 5, Seite 3 von 5 und so weiter und somit ist natürlich, wenn das Testament von den falschen Personen, sage ich mal, gefunden wird und die mit diesem Testament nicht einverstanden sind, dass man dann vielleicht mal so ein Testament fällt. oder kürzt und aus fünf Seiten nur noch drei überbleiben und die entscheidenden Seiten zu den einen, sagen wir mal, Gusto und Frotteil desjenigen, die das gefunden hat, umgeändert wird und deswegen sollte man halt eben dort halt eben das ganze durchnummerieren, 1, 2, 5, 2, 5, 3, 5 oder 1 von 8, 2 von 8, wie auch immer, einen Ort und Datum dabei schreiben, am besten auch auf jeden Fall. einzelnen Seite und auch möglichst keine Abkürzung verwenden, die eventuell dazu führen könnten, dass diese falsch gedeutet werden. Deswegen ist halt eben ein notarieles Testament oft sehr sehr gut geeignet. Ja und sicherlich und auch wir haben immer mal wieder den Fall, dass man privat ein Testament Testament macht, aber in diesem Testament beispielsweise Unternehmer dann auch ihre Unternehmensanteile vom Unternehmen übertragen wollen und da muss man natürlich auch aufpassen, dass das ganze gesellschaftsrechtlich entsprechend überhaupt auch machbar ist, denn es gibt ja mal verschiedene Nachfolgeklauseln im gesellschaftsvertrag und der muss natürlich dann auch wieder da sein passen, damit es anschließend auch umgesetzt werden kann. Denn im Zweifel geht wahrscheinlich dann eher der Gesellschaftsvertrag vor und nicht das Testament, vor allem wenn man mit Fremden in einer Gesellschaft tätig ist und nur Mitgesellschafter ist. Ja, was gibt es noch für Fehler, die man immer wieder. wieder feststellt? Manche denken ja auch, so wie viele auch, sag ich mal, nicht mehr den Arzt befragen, sondern selber googeln und Dr. Google fragen. Soll es auch immer mehr Menschen geben, die sich halt eben aus dem Testament oder das Testament aus dem Internet ziehen, dort verschiedenste Blogsätze, sag ich mal, zusammenfügen, was sie so im Internet gefunden. haben, was aber in der Gänze manchmal gar keinen Sinn macht oder sich teilweise vielleicht sogar widersprechen kann und deswegen sollte man da aufpassen. Man weiß auch nicht, wer hat es geschrieben, wann ist es geschrieben worden. Ist das rechtlich überhaupt haltbar? Dann wirklich sich dort juristisch vernünftig beraten lassen, weil auch das kann sehr, sehr viel Streit ersparen. und halt eben dann dazu führen, dass wirklich der eigene Wille auch so korrekt umgesetzt und geschrieben wird, wie man sich das wünscht, damit auch die, ja, die Erben sich untereinander nichts erstreiten, weil es dann heißt, nee, das war sicherlich so oder so gemeint. Das gilt zwar immer, der Wille ist zu erforschen, aber wenn es dann vielleicht der Fall steht, dann kann man lange diskutieren, wie denn der wirklich hier. Wille dann war. Man muss natürlich auch sich so ein bisschen auskennen mit verschiedenen Begriffen und Rechtsbegriffen in einem Testament. Ansonsten kann da auch irgendwie mal ein kleines Chaos auftreten, wenn das Testament dann irgendwo mehr deutlich wird und dann mal von Vermechnen, das mal von Erbe gesprochen wird. dann kann das auch halt eben zu Differenzen oder zu falschen Sachen führen, ob eine Person beispielsweise nur in einzelnen Gegenstand oder das gesamte Vermögen inklusive alle Verpflichtungen übertragen werden soll. Das ist also ganz, ganz wichtig, wenn es darüber geht, Verbindlichkeiten für Bankschulen, Bestattungskosten und andere Sachen aufzukommen. aufzukommen und deswegen ist es halt eben ganz, ganz wichtig, das auch richtig zu definieren und da auch entsprechend eine Klarheit zu haben. Letztendlich, wie gesagt, wenn es unklare Formulierungen gibt, dann kann das Ganze doch ja sehr, sehr problematisch werden. Also wenn da beispielsweise Sätze stehen würden. würden, wer sich am meisten von meinem Tod um mich gekümmert hatte, der wird mein Erbe, dann waren es wahrscheinlich auch einmal alle, die sich gekümmert haben. Also das ist eine Sache, da kann kein Mensch was mit anfangen, oder ich sage jetzt mal andersrum ein großer Teil meines Vermögens soll der gemeinnützigen Organisation X Y zu gut kommen. Ja, was ist denn jetzt ein großer Teil des Vermögens? Ist das alles oder ist das 80 Prozent? % oder was ist damit gemeint und deswegen muss man halt eben auch mal gucken, was meint diese Person da mit wem meint ihr und das auch ganz konkret in Summen oder in Prozenten beispielsweise, wenn es keine Summe genannt werden soll, beziffern zum Beispiel von dem Depot XY 80 % oder 80 .000, wenn es 100 .000 oder der Po ist. Ja und von daher, wie gesagt, wenn man schon keinen Dota nehmen möchte, aus welchen Gründen auch immer, Mama ist es auch nur in Anführungsstricken der Geiz, dann sollte man wenigstens einmal einen dritten drüber herlesen lassen, ob er es alles verstanden hat, damit es richtig verstanden wird und da kann beispielsweise auch eine Finanzplanung schon mal durchaus helfen und klare Formulierungen zu entdecken. und daraufhin zu weisen. Ja, und natürlich ist auch ganz ganz wichtig, von vornherein Nachfolgeriegelung, Testament und so weiter so aufzusetzen, dass es von vornherein keinen Streit gibt, damit also für die Kinder beispielsweise, für den Ehegarten alles eindeutig ist, was man sich dabei gedacht hat. hat, damit es nicht zu Streitigkeiten kommt und das Beste ist wahrscheinlich sowieso vorher auch schon mal mit beispielsweise den Kindern durchzusprechen, wie man seinen Testament aufgesetzt hat, warum man das so aufgesetzt hat, damit es anschließend, wenn man dann nicht mehr da ist, nicht zu Streitigkeiten und zu Würfnissen kommt, weil dann beispielsweise bei zwei oder drei Kindern sich jeder was anderes vorher hat zugeregt. zugerechnet oder meinte dies oder das oder jenes das könnt ihr machen und wenn es um verschiedene Sachen geht und die Eltern oder der Vater oder die Mutter sich da genau was bei gedacht haben dann würde ich besonders persönlich sagen dann sprecht auch vorher mit den Kindern darüber damit sie wissen was auf die zukommt und dass das wirklich der wille ist und dass es dann nicht zu Streitigkeiten kommt. kommt und zu sagen warum du oder warum du viel das steht dir nicht zu oder das hätte ich mir eher zu gedacht oder ich habe doch immer dies und das gemacht und ich habe doch immer gesagt dass mir das wichtig ist das sind all so Sachen da kann es zu sehr sehr viel Streitigkeiten kommen und das muss ja nicht sein um damit letztendlich Ürtümer und Missverständnisse von vornherein im Sinne aller dann auch auch zu vermeiden und gerade wenn Unternehmen mit dem Boot sind, halt eben ganz ganz wichtig auch zu gucken mit verschiedensten Konstellationen, über Teilungsanordnung, Erbengemeinschaften, Erbauseinandersetzung zu vermeiden oder wenn es beim Betrieb ist, wenn mehrere Betriebe da sind, wenn es auch irgendwelche Marken oder Patentrechte gibt, hier halt eben aufzupassen damit alles von vornherein wirklich so geregelt ist, wie man es sich wünscht und nicht irgendwo zu Diskussionen oder großen Streitigkeiten kommt und wenn es dann beispielsweise zu Teilungsanordnungen und so weiter kommt, auch daran zu denken, dass man einen vernünftigen Ausgleich dann berücksichtigt nach Erbquoten, das heißt, das halt auch höher. höherwertige Gegenstände, die man erhalten hat, beispielsweise bei vorzeitigen Geschenkungen. Auch solche Sachen, alle schon berücksichtigt werden, weil es gibt ja nicht nur das gesetzliche Erbrecht, es gibt ja dann auch noch Pflichte als Ansprüche und Zuwendungen, und Zuwendungen, die vielleicht schon vorher geflossen sind über den letzten zehn Jahren. Ihr merkt schon, das kann komplizierter werden, als man ursprünglich denkt. und ich weiß ja, und das ist eines dieser Sachen, die man immer vor sich her schiebt, man ist ja noch so jung, man hat ja noch so viel Zeit, das kann ich später noch regeln, ja und irgendwann läuft dann entweder diese Zeit davon oder man fährt vom Baum oder man wird überfahren oder man kriegt einen Schlachenfall, whatever immer passieren kann, man weiß ja nicht das Leben und ich sage immer, wie ich das so Gott zum Lachen erzähle. ihm deinem Plan. Von daher, von meiner Seite nochmal, der ja wirklich von herzgekommende Hinweis redet nicht nur drüber, sondern regelt es, gerade wenn man auch in einem Alter sich befindet, wo aus verschiedenen Gründen was passieren kann oder wenn man Vermögenswerte hat, wo man doch halt eben was regeln muss und und nicht aber sagt, ja komm, dann geht es halt eben geteilt durch zwei oder drei oder vier. Oder was ist, wenn beispielsweise noch Kinder da sind, aber erstmal der überlebende Ehegatte alles haben und wirklich haben soll, soll er dann wirklich danach für sich wieder frei neu entscheiden, wer was bekommt. Oder soll es schon mit irgendwelchen Auflagen beispielsweise verbunden sein, damit der Partner vielleicht nicht doch irgendein. irgendwo später durch irgendwelche, vielleicht neue Beziehungen oder was das Geld vielleicht in irgendwelche Richtungen schiebt oder sich beeinflussen lässt, was vielleicht nicht im Sinne des verstorbenen oder der verstorbene Personen war, die wirklich gedacht hat, dass der größte Teil des Vermögens dann auch erhalten bleibt und später dann, wenn beispielsweise die Frau oder der Mann nicht mehr da ist, dann entsprechend an die Kinder geht. Oder manchmal gibt es dann ja auch Probleme, dass es ein oder zwei Häuser oder drei Häuser gibt bei zwei Kindern oder ein zweites Haus neben Selbstverboten, zwei Kindern und beide Kinder haben Augen drauf geworfen, so was vorzuregeln und nicht einfach überall hinzuschreiben und danach entzweien sich dann Familien. Da habe ich schon sehr, sehr viel gesehen, gehört und mitbekommen, nur aus der Situation heraus, dass nichts geregelt war. Wenn es geregelt ist und das vorher schon an und durchgesprochen war, da kann sich jeder darauf einstellen und vorbereiten und weiß okay, das ist dann wirklich der Wille meines Vaters meiner Mutter oder meiner Eltern, weil häufig ist es ja dann so mit diesen Situationen, mit dem Erbfall, fangen Streitigkeiten an, die da ein oder andere vielleicht nie erwartet hätte. aber hätte Fahrradkette, wie gesagt, mit dem Geld haben schon viele Freundschaften aufgehört oder auch wenn Freundschaften und Verwandtschaften blühte Sticker als Wasser. Immer bis es ein Gut war, es gibt ja dann auch Ein - und Angeheiratete, die manchmal vielleicht auch ein bisschen Unruhe da stiften, weil sie menschlich vielleicht nicht so gefestigt sind oder aus einem anderen Umgang. Umfeld kommen und dann natürlich irgendwo was für sich sehen, was vielleicht auf Deutschland nicht mehr zusteht, aber halt dann vielleicht ihren Partner in die falsche Richtung beeinflussen. Von daher, wie gesagt, lasst euch da beraten, ja, das ist so schön, wurschtelte nicht alleine in der Suppe rum, sondern lasst da einen Aussuchstehenden drüber hergucken, lasst da einen Fachmann drüber hergucken oder jemand, der da sehr viel mit zu tun hat. ob ihm was auffällt, ob er Auffälligkeiten sieht und lasst es dann zu Not vernünftig machen, denn das ist auf alle Fälle sehr, sehr gut investiertes Geld und man kann sich da auch darüber Gedanken machen, in Verbindung beispielsweise mit entsprechenden Anlagelösungen, mit entsprechenden beispielsweise Vetorechnen, solange man auch lebt oder halt auch mit festen Termin zu sagen, okay, wenn der da dient. das oder das erbt, soll es das Geld aber beispielsweise erst mit 25 oder mit 60 bekommen, weil der Mensch vielleicht, wenn er junger ist und dann was zustößt, noch nicht als so reif angesehen wird. Oder man sich sagt, in Anfangsstrichen, der soll selber für sein Leben verantwortlich sein und nichts jetzt bekommen, wo er sich das Leben nur noch schön macht, sondern es soll dann wirklich als später verantwortlich sein. zusätzliche Altersversorgung dienen und daher beispielsweise erst mit dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden. All das kann man regeln, aber regelt es. In diesem Sinne wünsche ich euch allen eine schöne Woche der Matthias.

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