Artwork

Marcus Richter & Thomas Schwenke, Marcus Richter, and Thomas Schwenke에서 제공하는 콘텐츠입니다. 에피소드, 그래픽, 팟캐스트 설명을 포함한 모든 팟캐스트 콘텐츠는 Marcus Richter & Thomas Schwenke, Marcus Richter, and Thomas Schwenke 또는 해당 팟캐스트 플랫폼 파트너가 직접 업로드하고 제공합니다. 누군가가 귀하의 허락 없이 귀하의 저작물을 사용하고 있다고 생각되는 경우 여기에 설명된 절차를 따르실 수 있습니다 https://ko.player.fm/legal.
Player FM -팟 캐스트 앱
Player FM 앱으로 오프라인으로 전환하세요!

Cybercrime und White-Hat-Hacking – Rechtsbelehrung 119

1:28:18
 
공유
 

Manage episode 378082278 series 174855
Marcus Richter & Thomas Schwenke, Marcus Richter, and Thomas Schwenke에서 제공하는 콘텐츠입니다. 에피소드, 그래픽, 팟캐스트 설명을 포함한 모든 팟캐스트 콘텐츠는 Marcus Richter & Thomas Schwenke, Marcus Richter, and Thomas Schwenke 또는 해당 팟캐스트 플랫폼 파트너가 직접 업로드하고 제공합니다. 누군가가 귀하의 허락 없이 귀하의 저작물을 사용하고 있다고 생각되는 경우 여기에 설명된 절차를 따르실 수 있습니다 https://ko.player.fm/legal.

Die grundlegende rechtliche Prämisse ist vergleichsweise simpel: Hacker, die böswillig handeln, begehen strafbare Handlungen, während Hacker, die im Auftrag von Systeminhabern oder im Interesse der Systemsicherheit agieren, straffrei bleiben.

Bedauerlicherweise sind die Strafvorschriften zum Schutz vor Cyberkriminalität, also Straftaten im Zusammenhang mit Daten und Computern, nicht so klar formuliert wie die vermuteten Absichten dahinter.

Der Gesetzgeber hat bereits das Erstellen, Besitzen und den Umgang mit Computerprogrammen unter Strafe gestellt, wenn ihr Einsatz als Mittel zur unerlaubten Einmischung in fremde Systeme betrachtet wird. Dies soll potenzielle Risiken von vornherein minimieren. Doch viele dieser Computerprogramme werden auch für legitime Zwecke genutzt, wie etwa Penetrationstests zur Überprüfung der Sicherheitssysteme.

Das bedeutet, dass Hacker stets im Hinterkopf behalten müssen, dass sie keinen Anschein von böswilligen Absichten erwecken dürfen. Ob solche Absichten vorliegen, wird oft von Strafverfolgungsbehörden interpretiert, was dazu führt, dass Hacker-Tools, zumindest aus Sicht ihrer Nutzer, von Natur aus als potenziell gefährliche Werkzeuge betrachtet werden.

In der aktuellen Episode diskutieren wir daher die Frage der Strafbarkeit des White-, Grey- und Black-Hackings, wozu wir Johanna Voget, LL.M., wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster, als Gast eingeladen haben.

Zu Gast: Johanna Voget, LL.M., wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster. (Webseite, LinkedIn)

Johanna erläutert u.a., welche möglichen Anpassungen der Gesetzgeber vornehmen könnte und warum das White-Hat-Hacking trotz seiner anerkannten Vorteile nach wie vor Risiken birgt.

Wir bedanken uns herzlich für ihren Besuch und empfehlen Euch gerne den Podcast „Weggeforscht“ des ITM, in dem Ihr mehr von Jana hören könnt.

Viel Vergnügen beim Zuhören!

Teaser

Teaser für die Rechtsbelehrung 119 „Cybercrime und White-Hat-Hacking“

Zeitmarken

  • 00:00:00 – Vorstellung der Gästin und Erklärung von White-, Grey- und Black Hat Hacking.
  • 00:08:00 – Definition von Daten gemäß dem Strafgesetzbuch.
  • 00:14:00 – Gesetzliche Verbote und Kriterien für unerlaubtes Hacking sowie Methoden zur Nachweisführung bei Daten-Ausspähung.
  • 00:20:00 – Erlaubte Hacking-Szenarien und deren Unklarheiten sowie die sicherere strafrechtliche Route über das BSI.
  • 00:27:00 – Penetrationstests und die Bedingungen, unter denen Daten nicht für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen.
  • 00:34:00 – Cyberkriminalität und Berechtigung zur Anzeige,
  • 00:40:00 – Strafbarkeit des Besitzes von Hacking-Software und die Problematik der zulässigen Mitnutzung (sog. Dual Use).
  • 00:53:00 – Grey Hat Hacking, Wirksamkeit und Zeitpunkt von Einwilligungen in „Bounty“-Programme.
  • 01:03:00 – Überwindung von Zugangshindernissen, Datenspende und die Offenlegung von Informationen für die Öffentlichkeit im Rahmen einer „Responsive Disclosure“.
  • 01:14:00 – Meldung an das BSI, Staatstrojaner, das Beispiel Belgien und die Frage, ob weniger Strafverfolgung zu mehr digitaler Sicherheit beitragen könnte.
  • 01:24:00 – Zusammenfassung: Konkrete Ratschläge für White Hat und Grey Hat Hacking.

Weiterführende Links:

Der Beitrag Cybercrime und White-Hat-Hacking – Rechtsbelehrung 119 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  continue reading

137 에피소드

Artwork
icon공유
 
Manage episode 378082278 series 174855
Marcus Richter & Thomas Schwenke, Marcus Richter, and Thomas Schwenke에서 제공하는 콘텐츠입니다. 에피소드, 그래픽, 팟캐스트 설명을 포함한 모든 팟캐스트 콘텐츠는 Marcus Richter & Thomas Schwenke, Marcus Richter, and Thomas Schwenke 또는 해당 팟캐스트 플랫폼 파트너가 직접 업로드하고 제공합니다. 누군가가 귀하의 허락 없이 귀하의 저작물을 사용하고 있다고 생각되는 경우 여기에 설명된 절차를 따르실 수 있습니다 https://ko.player.fm/legal.

Die grundlegende rechtliche Prämisse ist vergleichsweise simpel: Hacker, die böswillig handeln, begehen strafbare Handlungen, während Hacker, die im Auftrag von Systeminhabern oder im Interesse der Systemsicherheit agieren, straffrei bleiben.

Bedauerlicherweise sind die Strafvorschriften zum Schutz vor Cyberkriminalität, also Straftaten im Zusammenhang mit Daten und Computern, nicht so klar formuliert wie die vermuteten Absichten dahinter.

Der Gesetzgeber hat bereits das Erstellen, Besitzen und den Umgang mit Computerprogrammen unter Strafe gestellt, wenn ihr Einsatz als Mittel zur unerlaubten Einmischung in fremde Systeme betrachtet wird. Dies soll potenzielle Risiken von vornherein minimieren. Doch viele dieser Computerprogramme werden auch für legitime Zwecke genutzt, wie etwa Penetrationstests zur Überprüfung der Sicherheitssysteme.

Das bedeutet, dass Hacker stets im Hinterkopf behalten müssen, dass sie keinen Anschein von böswilligen Absichten erwecken dürfen. Ob solche Absichten vorliegen, wird oft von Strafverfolgungsbehörden interpretiert, was dazu führt, dass Hacker-Tools, zumindest aus Sicht ihrer Nutzer, von Natur aus als potenziell gefährliche Werkzeuge betrachtet werden.

In der aktuellen Episode diskutieren wir daher die Frage der Strafbarkeit des White-, Grey- und Black-Hackings, wozu wir Johanna Voget, LL.M., wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster, als Gast eingeladen haben.

Zu Gast: Johanna Voget, LL.M., wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Universität Münster. (Webseite, LinkedIn)

Johanna erläutert u.a., welche möglichen Anpassungen der Gesetzgeber vornehmen könnte und warum das White-Hat-Hacking trotz seiner anerkannten Vorteile nach wie vor Risiken birgt.

Wir bedanken uns herzlich für ihren Besuch und empfehlen Euch gerne den Podcast „Weggeforscht“ des ITM, in dem Ihr mehr von Jana hören könnt.

Viel Vergnügen beim Zuhören!

Teaser

Teaser für die Rechtsbelehrung 119 „Cybercrime und White-Hat-Hacking“

Zeitmarken

  • 00:00:00 – Vorstellung der Gästin und Erklärung von White-, Grey- und Black Hat Hacking.
  • 00:08:00 – Definition von Daten gemäß dem Strafgesetzbuch.
  • 00:14:00 – Gesetzliche Verbote und Kriterien für unerlaubtes Hacking sowie Methoden zur Nachweisführung bei Daten-Ausspähung.
  • 00:20:00 – Erlaubte Hacking-Szenarien und deren Unklarheiten sowie die sicherere strafrechtliche Route über das BSI.
  • 00:27:00 – Penetrationstests und die Bedingungen, unter denen Daten nicht für einen bestimmten Zweck verwendet werden dürfen.
  • 00:34:00 – Cyberkriminalität und Berechtigung zur Anzeige,
  • 00:40:00 – Strafbarkeit des Besitzes von Hacking-Software und die Problematik der zulässigen Mitnutzung (sog. Dual Use).
  • 00:53:00 – Grey Hat Hacking, Wirksamkeit und Zeitpunkt von Einwilligungen in „Bounty“-Programme.
  • 01:03:00 – Überwindung von Zugangshindernissen, Datenspende und die Offenlegung von Informationen für die Öffentlichkeit im Rahmen einer „Responsive Disclosure“.
  • 01:14:00 – Meldung an das BSI, Staatstrojaner, das Beispiel Belgien und die Frage, ob weniger Strafverfolgung zu mehr digitaler Sicherheit beitragen könnte.
  • 01:24:00 – Zusammenfassung: Konkrete Ratschläge für White Hat und Grey Hat Hacking.

Weiterführende Links:

Der Beitrag Cybercrime und White-Hat-Hacking – Rechtsbelehrung 119 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  continue reading

137 에피소드

모든 에피소드

×
 
Loading …

플레이어 FM에 오신것을 환영합니다!

플레이어 FM은 웹에서 고품질 팟캐스트를 검색하여 지금 바로 즐길 수 있도록 합니다. 최고의 팟캐스트 앱이며 Android, iPhone 및 웹에서도 작동합니다. 장치 간 구독 동기화를 위해 가입하세요.

 

빠른 참조 가이드