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Follow the Rechtsstaat Folge 88
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Niko Härting und Max Adamek sprechen mit einem Mann, den jeder Jurist kennt: Prof. Dr. Christoph Degenhart. Als Autor des Klassiker-Lehrbuchs zum Staatsrecht, emeritierter Professor an der Universität Leipzig und früherer Richter am Verfassungsgerichtshof Sachsen.
Degenhart erläutert Entwicklungen, die für die Meinungsfreiheit in Deutschland problematisch sind. Die Hälfte der Deutschen denke, sie könne ihre Meinung nicht mehr frei vertreten, und in der Staatsrechtslehre seien nur wenige engagierte Stimmen für die Meinungsfreiheit zu vernehmen. Degenhart erläutert, wieso ihm dies Sorge bereitet. Dabei erwähnt er unter anderem die „Verengung der Meinungskorridore“, vielfältige Hassbekundungen und eine fortschreitende Vergiftung des Diskussionsklimas.
Besondere Sorge bereiten Degenhart manche staatlichen Eingriffe in den Meinungsmarkt – etwa durch staatlich finanzierte Nichtregierungsorganisationen. Das Grundgesetz fordert eine Meinungsbildung von unten nach oben. Degenhart erkennt aktuell gegenteilige Tendenzen. Zusehends greife der Staat zu repressiven Methoden wie in Gestalt des neuen § 188 StGB. Insbesondere beim „Kampf gegen Rechts“ gehen nach Degenharts Einschätzung Maß und Mitte verloren.
Das jüngste Compact-Verbot empfindet Degenhart als verfassungsrechtlich hochproblematischen Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit. Kritisch sieht er auch das Selbstverständnis mancher Medien, die kritischen Journalismus vermissen lassen und zum „Verlautbarungsjournalismus“ neigen.
Zur Stärkung der Resilienz des Grundgesetzes sind ist laut Degenhart ein Abbau der „Kampfbegriffe“ zu fordern. Wer Klimaschutzmaßnahmen kritisiert, ist deshalb noch kein „Klimaleugner“. Wer die EU-Kommission kritisiert, ist deshalb noch kein „EU-Skeptiker“ oder gar ein „rückwärtsgewandter Nationalist“. Statt weiterer Meldestellen für „Hatespeech“ sei mehr Machtkritik notwendig.
206 에피소드
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Degenhart erläutert Entwicklungen, die für die Meinungsfreiheit in Deutschland problematisch sind. Die Hälfte der Deutschen denke, sie könne ihre Meinung nicht mehr frei vertreten, und in der Staatsrechtslehre seien nur wenige engagierte Stimmen für die Meinungsfreiheit zu vernehmen. Degenhart erläutert, wieso ihm dies Sorge bereitet. Dabei erwähnt er unter anderem die „Verengung der Meinungskorridore“, vielfältige Hassbekundungen und eine fortschreitende Vergiftung des Diskussionsklimas.
Besondere Sorge bereiten Degenhart manche staatlichen Eingriffe in den Meinungsmarkt – etwa durch staatlich finanzierte Nichtregierungsorganisationen. Das Grundgesetz fordert eine Meinungsbildung von unten nach oben. Degenhart erkennt aktuell gegenteilige Tendenzen. Zusehends greife der Staat zu repressiven Methoden wie in Gestalt des neuen § 188 StGB. Insbesondere beim „Kampf gegen Rechts“ gehen nach Degenharts Einschätzung Maß und Mitte verloren.
Das jüngste Compact-Verbot empfindet Degenhart als verfassungsrechtlich hochproblematischen Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit. Kritisch sieht er auch das Selbstverständnis mancher Medien, die kritischen Journalismus vermissen lassen und zum „Verlautbarungsjournalismus“ neigen.
Zur Stärkung der Resilienz des Grundgesetzes sind ist laut Degenhart ein Abbau der „Kampfbegriffe“ zu fordern. Wer Klimaschutzmaßnahmen kritisiert, ist deshalb noch kein „Klimaleugner“. Wer die EU-Kommission kritisiert, ist deshalb noch kein „EU-Skeptiker“ oder gar ein „rückwärtsgewandter Nationalist“. Statt weiterer Meldestellen für „Hatespeech“ sei mehr Machtkritik notwendig.
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