Konstanzer CDU-Kreistagsfraktion wollte die Unterstützung der Seenotrettung an völkerrechtswidrige Bedingungen knüpfen.
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Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention verbieten grundsätzlich die Rückführung von Menschen in Staaten, in denen Menschenrechtsverletzungen drohen. Erst im Februar dieses Jahres hatte das oberste italienische Berufungsgericht die Übergabe von Menschen an die sogenannte libysche Küstenwache als Straftat eingestuft, da Libyen aufgrund schwerer Menschenrechtsverletzungen wie Folter, Vergewaltigung und Mord kein sicherer Ort sei. Das schert die Konstanzer CDU-Kreistagsfraktion allerdings wenig und knüpft in einem Beschlussantrag die weitere Unterstützung der Seenotrettungsorganisation Sea Eye an völkerrechtswidrige Pushbacks.
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