Artwork

Marcus Richter & Thomas Schwenke, Marcus Richter, and Thomas Schwenke에서 제공하는 콘텐츠입니다. 에피소드, 그래픽, 팟캐스트 설명을 포함한 모든 팟캐스트 콘텐츠는 Marcus Richter & Thomas Schwenke, Marcus Richter, and Thomas Schwenke 또는 해당 팟캐스트 플랫폼 파트너가 직접 업로드하고 제공합니다. 누군가가 귀하의 허락 없이 귀하의 저작물을 사용하고 있다고 생각되는 경우 여기에 설명된 절차를 따르실 수 있습니다 https://ko.player.fm/legal.
Player FM -팟 캐스트 앱
Player FM 앱으로 오프라인으로 전환하세요!

Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126

 
공유
 

Manage episode 425674659 series 173044
Marcus Richter & Thomas Schwenke, Marcus Richter, and Thomas Schwenke에서 제공하는 콘텐츠입니다. 에피소드, 그래픽, 팟캐스트 설명을 포함한 모든 팟캐스트 콘텐츠는 Marcus Richter & Thomas Schwenke, Marcus Richter, and Thomas Schwenke 또는 해당 팟캐스트 플랫폼 파트너가 직접 업로드하고 제공합니다. 누군가가 귀하의 허락 없이 귀하의 저작물을 사용하고 있다고 생각되는 경우 여기에 설명된 절차를 따르실 수 있습니다 https://ko.player.fm/legal.

In der heutigen Folge knüpfen wir an die Folge 125 an, in der wir über das Filmen von Polizeikräften im Einsatz sprachen. Auch dieses Mal steht der Videobeweis im Mittelpunkt, jedoch beleuchten wir ihn aus einer anderen Perspektive: dem Verhältnis von Privatpersonen untereinander.

Dabei decken wir eine breite Palette von Situationen ab – von Gewaltverbrechen über falsch geparkte Fahrzeuge bis hin zu moralisch fragwürdigem Verhalten in Sylter Strandbars. Wir sprechen über den Einsatz von Videoaufnahmen als Beweismittel und als Mittel, um potentielle Angriffe abzuwehren. Zudem betrachten wir nicht nur die Aufnahme selbst, sondern auch die Verbreitung und mögliche Veröffentlichung von Videobeweisen.

Die rechtliche Lage ist hierbei ebenso kompliziert wie bei der Aufnahme von Polizeikräften. Deshalb freuen wir uns, auch diesmal Dr. Markus Wünschelbaum als Gast begrüßen zu dürfen, der diese komplexe Rechtslage erläutert. Wie schon bei den Aufnahmen von Polizeikräften liegt auch hier der Schwerpunkt auf der Abwägung der Rechte der aufgezeichneten Personen gegenüber den Interessen an der Aufzeichnung.

Als Gast begrüßen wir Dr. jur. Markus Wünschelbaum, Referent beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und St. Petersburg. (LinkedIn).

Außerdem geben wir euch praktische Tipps, wie ihr euch in verschiedenen Situationen verhalten könnt und wie ihr prüfen könnt, ob eine Videoaufnahme zulässig ist oder besser unterlassen werden sollte.

Wir bedanken uns erneut bei Dr. Markus Wünschelbaum und freuen uns schon auf die dritte Folge unserer Reihe zum Videobeweis. Beim nächsten Mal wird es darum gehen, ob staatliche Kräfte wie z.B. Polizeikräfte Bild- und Tonaufnahmen von Bürgern erstellen dürfen.

Viel Vergnügen beim Hören und wir freuen uns auf eure Kommentare, die wir wie gewohnt spätestens im nächsten Obiter Dictum aufgreifen werden.

Zeitmarken

  • 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Dr. Markus Wünschelbaum.
  • 00:04:46 – Zusammenfassung der letzten Folge und die Problematik eines dynamischen Geschehens (am Beispiel der Aufnahme eines tödlichen Messerangriffs auf einen Polizisten in Mannheim).
  • 00:17:00 – Darf ich es auf Video festhalten, wenn sich andere Menschen streiten?
  • 00:24:00 – Ist es datenschutzrechtlich erlaubt, Videobeweise zu sichern und warum die DSGVO auch für Privatpersonen zur Anwendung kommt.
  • 00:32:00 – Ist die Videoaufnahme das bessere Beweismittel?
  • 00:41:00 – Ist das Fotografieren von Falschparkern erlaubt und sind Autokennzeichen personenbezogene Daten?
  • 00:55:30 – Wie kann man einschätzen, wann ein Geschehen rechtswidrig ist, um es zu Beweiszwecken aufzeichnen zu dürfen, und was passiert, wenn man sich irrt?
  • 01:05:00 – Macht es einen Unterschied, wem man die Aufnahmen zeigt oder sie veröffentlicht?
  • 01:08:00 – Dürfen Videoaufnahmen als Mittel zur Vermeidung von Gefahren, z.B. das aufnehmende Smartphone in der Hand, oder gar eine dauerhafte Videoüberwachung erlaubt sein?
  • 01:17:00 – Geht man das Risiko ein, dass die Sicherung des Videobeweises zu einer Straftat führen könnte?
  • 01:31:00 – Dürfen die erstellten Aufnahmen später veröffentlicht werden und wann wird dies strafbar? (unter Bezugnahme auf die Aufnahme menschenverachtenden Gesängen junger Menschen in einer Sylter Strandbar).

Weiterführende Links und Urteile

Maßgebliche Gesetze:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO – Erlaubnis der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – Erlaubnis der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage berechtigter Interessen.
  • Erwägungsgrund 50 zur DSGVO „Weiterverarbeitung“.
  • §§ 22, 33 KUG – Strafbarkeit der Veröffentlichung von Aufnahmen ohne Einwilligung
  • § 24 KUG – Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen durch Behörden für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit.
  • § 201 StGB – Strafbarkeit des nichtöffentlich gesprochenen Wortes.
  • § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen.

Der Beitrag Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  continue reading

139 에피소드

Artwork
icon공유
 
Manage episode 425674659 series 173044
Marcus Richter & Thomas Schwenke, Marcus Richter, and Thomas Schwenke에서 제공하는 콘텐츠입니다. 에피소드, 그래픽, 팟캐스트 설명을 포함한 모든 팟캐스트 콘텐츠는 Marcus Richter & Thomas Schwenke, Marcus Richter, and Thomas Schwenke 또는 해당 팟캐스트 플랫폼 파트너가 직접 업로드하고 제공합니다. 누군가가 귀하의 허락 없이 귀하의 저작물을 사용하고 있다고 생각되는 경우 여기에 설명된 절차를 따르실 수 있습니다 https://ko.player.fm/legal.

In der heutigen Folge knüpfen wir an die Folge 125 an, in der wir über das Filmen von Polizeikräften im Einsatz sprachen. Auch dieses Mal steht der Videobeweis im Mittelpunkt, jedoch beleuchten wir ihn aus einer anderen Perspektive: dem Verhältnis von Privatpersonen untereinander.

Dabei decken wir eine breite Palette von Situationen ab – von Gewaltverbrechen über falsch geparkte Fahrzeuge bis hin zu moralisch fragwürdigem Verhalten in Sylter Strandbars. Wir sprechen über den Einsatz von Videoaufnahmen als Beweismittel und als Mittel, um potentielle Angriffe abzuwehren. Zudem betrachten wir nicht nur die Aufnahme selbst, sondern auch die Verbreitung und mögliche Veröffentlichung von Videobeweisen.

Die rechtliche Lage ist hierbei ebenso kompliziert wie bei der Aufnahme von Polizeikräften. Deshalb freuen wir uns, auch diesmal Dr. Markus Wünschelbaum als Gast begrüßen zu dürfen, der diese komplexe Rechtslage erläutert. Wie schon bei den Aufnahmen von Polizeikräften liegt auch hier der Schwerpunkt auf der Abwägung der Rechte der aufgezeichneten Personen gegenüber den Interessen an der Aufzeichnung.

Als Gast begrüßen wir Dr. jur. Markus Wünschelbaum, Referent beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und St. Petersburg. (LinkedIn).

Außerdem geben wir euch praktische Tipps, wie ihr euch in verschiedenen Situationen verhalten könnt und wie ihr prüfen könnt, ob eine Videoaufnahme zulässig ist oder besser unterlassen werden sollte.

Wir bedanken uns erneut bei Dr. Markus Wünschelbaum und freuen uns schon auf die dritte Folge unserer Reihe zum Videobeweis. Beim nächsten Mal wird es darum gehen, ob staatliche Kräfte wie z.B. Polizeikräfte Bild- und Tonaufnahmen von Bürgern erstellen dürfen.

Viel Vergnügen beim Hören und wir freuen uns auf eure Kommentare, die wir wie gewohnt spätestens im nächsten Obiter Dictum aufgreifen werden.

Zeitmarken

  • 00:00:00 – Vorstellung des Themas und unseres Gastes Dr. Markus Wünschelbaum.
  • 00:04:46 – Zusammenfassung der letzten Folge und die Problematik eines dynamischen Geschehens (am Beispiel der Aufnahme eines tödlichen Messerangriffs auf einen Polizisten in Mannheim).
  • 00:17:00 – Darf ich es auf Video festhalten, wenn sich andere Menschen streiten?
  • 00:24:00 – Ist es datenschutzrechtlich erlaubt, Videobeweise zu sichern und warum die DSGVO auch für Privatpersonen zur Anwendung kommt.
  • 00:32:00 – Ist die Videoaufnahme das bessere Beweismittel?
  • 00:41:00 – Ist das Fotografieren von Falschparkern erlaubt und sind Autokennzeichen personenbezogene Daten?
  • 00:55:30 – Wie kann man einschätzen, wann ein Geschehen rechtswidrig ist, um es zu Beweiszwecken aufzeichnen zu dürfen, und was passiert, wenn man sich irrt?
  • 01:05:00 – Macht es einen Unterschied, wem man die Aufnahmen zeigt oder sie veröffentlicht?
  • 01:08:00 – Dürfen Videoaufnahmen als Mittel zur Vermeidung von Gefahren, z.B. das aufnehmende Smartphone in der Hand, oder gar eine dauerhafte Videoüberwachung erlaubt sein?
  • 01:17:00 – Geht man das Risiko ein, dass die Sicherung des Videobeweises zu einer Straftat führen könnte?
  • 01:31:00 – Dürfen die erstellten Aufnahmen später veröffentlicht werden und wann wird dies strafbar? (unter Bezugnahme auf die Aufnahme menschenverachtenden Gesängen junger Menschen in einer Sylter Strandbar).

Weiterführende Links und Urteile

Maßgebliche Gesetze:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO – Erlaubnis der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO – Erlaubnis der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage berechtigter Interessen.
  • Erwägungsgrund 50 zur DSGVO „Weiterverarbeitung“.
  • §§ 22, 33 KUG – Strafbarkeit der Veröffentlichung von Aufnahmen ohne Einwilligung
  • § 24 KUG – Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen durch Behörden für Zwecke der Rechtspflege und der öffentlichen Sicherheit.
  • § 201 StGB – Strafbarkeit des nichtöffentlich gesprochenen Wortes.
  • § 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen.

Der Beitrag Darf ich Privatpersonen zu Beweiszwecken filmen? – Rechtsbelehrung 126 erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

  continue reading

139 에피소드

Todos os episódios

×
 
Loading …

플레이어 FM에 오신것을 환영합니다!

플레이어 FM은 웹에서 고품질 팟캐스트를 검색하여 지금 바로 즐길 수 있도록 합니다. 최고의 팟캐스트 앱이며 Android, iPhone 및 웹에서도 작동합니다. 장치 간 구독 동기화를 위해 가입하세요.

 

빠른 참조 가이드