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Weniger Kündigungsschutz für Kitaleitungen?
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Sind Kitaleitungen weniger geschützt als andere Angestellte?
Es kann nicht pauschal gesagt werden, dass Kita-Leitungen einen anderen Kündigungsschutz genießen, als andere Angestellte. Es ist sogar sehr unwahrscheinlich, dass es überhaupt dazu kommt. Das Gesetz sagt nämlich: „leitende Angestellte“ haben nicht solch einen strengen Kündigungsschutz wie andere Angestellte.
Wer sind aber leitende Angestellte? Gehören Kita-Leitungen dazu? Leitende Angestellte sind solche Personen, deren Job davon geprägt ist, dass sie Einstellungen und Kündigungen veranlassen. Das bedeutet, dass nicht nur eine gewisse Häufigkeit von solchen Personalentscheidungen bestehen muss sondern diese auch einen bestimmten Anteil der täglichen Arbeitszeit einnehmen müssen. Kita-Leitungen sind aber in erster Linie pädagogische Leitungen.
In einem Großteil der Fälle in Deutschland sind die Kita-Leitungen somit keine leitenden Angestellte (wir schätzen ca. 97 % der Fälle) da ihr Arbeitsschwerpunkt in anderen Bereichen liegt. Somit sind sie auch nicht von dem Gesetz betroffen und genießen den gleichen Kündigungsschutz wie andere Angestellte.
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Was sind aber nochmal die genauen Voraussetzungen des Kündigungsschutzes? Das Arbeitsverhältnis muss länger als sechs Monate bestehen und weiterhin muss der jeweilige Betrieb mehr als zehn Vollzeitmitarbeiter haben. Teilzeitstellen werden dabei zu Vollzeitstellen zusammengerechnet.
Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, tritt der Kündigungsschutz in Kraft. Das bedeutet, dass Arbeitgeber*in nur noch aus arbeitsbedingten Gründen, personalbedingten Gründen oder betriebsbedingten Gründen kündigen dürfen. Betriebsbedingte Gründe sind zum Beispiel der Wegfall des Arbeitsplatzes, was gerade bei Erzieher/innen in Deutschland sehr unwahrscheinlich ist.
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