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Verdi hat den Schuss nicht gehört!
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In der heutigen Folge von „Einfach Recht“ werfen wir einen Blick auf einen aktuellen Fall, der zeigt, wie weit Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis reicht – und wann ein Arbeitgeber Konsequenzen ziehen darf.
Im Mittelpunkt steht ein Fall aus Berlin: Ein Straßenbahnfahrer der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wurde nach einem kontroversen Beitrag in einer internen Facebook-Gruppe gekündigt. Der Fall rüttelt auf und sorgt für Diskussionen, denn es geht um die Frage, ob und wie weit Äußerungen in sozialen Netzwerken arbeitsrechtliche Folgen haben dürfen.
Willkommen zu einer neuen Folge meines Podcasts „Einfach Recht“ – dein Podcast rund ums Arbeitsrecht. Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator.
In dieser Folge schauen wir uns an:
- Was die Berliner Verkehrsbetriebe zur Kündigung veranlasste,
- Warum das Arbeitsgericht Berlin die Entscheidung in Teilen bestätigte, und
- Welche Grenzen im Umgang mit Meinungsäußerungen im Arbeitsverhältnis zu beachten sind.
----
Mein Name ist Sandro Wulf, ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Willkommen bei „Einfach Recht“.
Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal und Geschäftsführer der Einfach Recht GmbH.
Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen, Arbeitnehmern und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht.
Ich erkläre grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht.
Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann.
Ich war m Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert.
Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte bin ich wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts.
Ich bin Vortragsredner und Speaker.
Hier erfährst Du mehr:
https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ
https://www.facebook.com/@einfachrecht
https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/
https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv
https://www.instagram.com/@kanzleiwulf
Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an
info@kanzlei-wulf.de
Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung unterstützt.
Du hilfst mir damit, den Podcast "Einfach Recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen.
Vielen Dank
dein Sandro und
dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen.
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Im Mittelpunkt steht ein Fall aus Berlin: Ein Straßenbahnfahrer der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) wurde nach einem kontroversen Beitrag in einer internen Facebook-Gruppe gekündigt. Der Fall rüttelt auf und sorgt für Diskussionen, denn es geht um die Frage, ob und wie weit Äußerungen in sozialen Netzwerken arbeitsrechtliche Folgen haben dürfen.
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- Warum das Arbeitsgericht Berlin die Entscheidung in Teilen bestätigte, und
- Welche Grenzen im Umgang mit Meinungsäußerungen im Arbeitsverhältnis zu beachten sind.
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