Ep. 191 - Ermittlungspflichten im Erbscheinsverfahren
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Grundsätzlich hat der Antragsteller im Erbscheinsverfahren alle Tatsachen und Beweismittel anzugeben und vorzulegen, auf denen das von ihm beantragte Erbrecht beruht. Doch was, wenn es sich als äußerst kompliziert erweist, diese Anforderungen zu erfüllen? Wie weit reichen die Pflichten des Antragstellers und wie weit die des Nachlassgerichts? Mit dieser Fragestellung hat sich der BGH in seinem Beschluss vom 08.02.2023, Az.: IV ZB 16/22 auseinandergesetzt. Dass das Nachlassgericht nicht immer nur den Antragsteller bemühen kann, lässt sich an diesem Beispiel gut ersehen.
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