Ep. 173 - Kann man das Pflichtteilsrecht durch Rechtswahl ausschließen?
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Nach der EUErbVO ist es möglich, für den eigenen Nachlass das Recht desjenigen Staates zu wählen, dem man angehört, unabhängig vom eigenen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort. Das eröffnet Gestaltungsspielräume und sofort stellt sich die Frage, ob man durch eine geschickte Rechtswahl auch Pflichtteilsansprüche ausschließen kann. Leider ist das nicht ganz so einfach. Warum das so ist und wie der aktuelle Stand der deutschen Rechtsprechung hierzu ist, erfährst Du in dieser Episode. Ich beziehe mich dabei auf ein Urteil des OLG Köln vom 22.4.2021, Az.: I-24 U 77/20.
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