Die Sendung Kommentar bietet Meinungsbeiträge zu tagesaktuellen Themen. Die Kommentare werden gelegentlich ergänzt um kurze Glossen in Form eines "Zwischenrufs". Am Samstag kommentieren Journalisten von Hörfunk, Fernsehen und Printmedien die "Themen der Woche".
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×Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Auto Shanghai 2025: Chinesische Hersteller setzen neue Maßstäbe - Carwow-Umfrage zeigt differenzierte Wahrnehmung in Deutschland Die Auto Shanghai 2025, eine der weltweit wichtigsten Automobilmessen, die noch bis zum 02. Mai ihre Tore geöffnet hat, gibt einen eindrucksvollen Ausblick auf die Zukunft der Mobilität. F ür Carwow, die Online-Plattform für alles rund ums Auto, sind die technologische Innovationskraft und der dominante Auftritt chinesischer Automobilhersteller auch für den europäischen Markt von großer Relevanz. Vor diesem Hintergrund hat Carwow die Wahrnehmung chinesischer Automobilmarken in Deutschland genauer untersucht. Während Marken wie BYD, Nio und Xpeng zunehmend an Bekanntheit gewinnen, bestehen nach wie vor erhebliche Vorbehalte bei potenziellen Autokäufern. "Innovation begegnet einem auf Schritt und Tritt" - Eindrücke von der Messe "Die Geschwindigkeit des Wandels in der Automobilwelt ist hier in Shanghai förmlich greifbar", sagt man bei Carwow. "Schnellladetechnologien, größere Batterien, Fortschritte beim assistierten und autonomen Fahren - Innovation begegnet einem auf Schritt und Tritt. Besonders eindrucksvoll ist die Vielzahl neuer Modelle, von denen viele bereits kurz nach ihrer ursprünglichen Markteinführung überarbeitet werden." Auch jenseits der Messehallen zeigt sich ein deutliches Bild: "Im Straßenbild dominieren inzwischen lokale Marken wie BYD, Aito, Zeekr, Xpeng und Nio - westliche Marken treten sichtbar in den Hintergrund. Diese Dynamik wird auch Europa verändern." Ein wesentlicher Unterschied zu früheren Markteintritten: "Chinesische Hersteller planen gezielt in Aftersales-Strukturen, Markenaufbau und Marketing zu investieren, bevor sie in den Verkauf starten. Das ist eine neue Qualität." Wachsende Bekanntheit, aber auch Zurückhaltung - Ergebnisse der Carwow-Umfrage Eine aktuelle Carwow-Umfrage aus April 2025 mit über 1.000 Teilnehmern zeigt, dass BYD mit 73 % den höchsten Bekanntheitsgrad unter chinesischen Marken aufweist, gefolgt von Nio mit 43 % und Xpeng mit 35 %. Gleichzeitig gaben jedoch nur 42 % der Befragten an, den Kauf eines Fahrzeugs einer chinesischen Marke in Erwägung zu ziehen - ein klares Signal für eine noch vorhandene Vertrauenslücke. Etablierte deutsche Marken können weiterhin punkten, vor allem in den Bereichen Nachsorge und Service: 42 % der Befragten äußerten Bedenken hinsichtlich des Service- und Werkstattnetzes chinesischer Marken - ein Bereich, in dem etablierte deutsche Hersteller traditionell stark sind. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250429_kvp.mp3…
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland T hema heute: Richtig versichert im Campingurlaub Bund der Versicherten e. V. (BdV): Diese Policen sorgen für einen entspannten Trip mit Wohnmobil, Zelt & Co. Campingreisen liegen im Trend – ob mit dem ausgebauten Kastenwagen, dem Wohnwagen oder ganz klassisch mit dem Zelt. Der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherungen für Campingreisende unverzichtbar sind. „Hat man sich vor dem Urlaub einmal mit seinem Versicherungsschutz beschäftigt, kann man entspannter losfahren“, sagt man beim BdV. „Ein Muss für alle ist die private Haftpflichtversicherung – auch auf Reisen.“ Je nach Ausstattung, Reiseziel und Art des Campings können weitere Policen sinnvoll oder sogar notwendig sein. Ob versehentlich ein fremdes Zelt beschädigt oder durch eine Unachtsamkeit ein Brand ausgelöst wird – auf dem Campingplatz kann es schnell zu Schadenfällen kommen. „Die private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn man anderen einen Schaden zufügt. Sie prüft Ansprüche, übernimmt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab, notfalls auch vor Gericht“, heißt es. Die Police fungiert damit auch als passiver Rechtsschutz. Für darlehens- oder leasingfinanzierte Campingfahrzeuge kann neben der verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Während die Teilkasko unter anderem bei Brand, Diebstahl, Wildunfällen oder Sturm zahlt, deckt die Vollkasko zusätzlich selbst verursachte Schäden und Vandalismus ab. Wer mit viel Ausstattung unterwegs ist, sollte auch den Versicherungsschutz für Inventar und Technik prüfen. Eine spezielle Inhalts- oder Campingversicherung sichert – je nach Tarif – nicht nur Haushaltsgegenstände, sondern auch Markisen, Solaranlagen oder Sportgeräte ab. Die Tarife unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Leistungen erheblich und sollten genau geprüft und miteinander verglichen werden. In einigen Fällen springt auch die bestehende Hausratversicherung mit ihrer Außenversicherung ein. „Wie umfangreich der Schutz ist, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Eine Nachfrage direkt beim eigenen Hausratversicherer ist daher in jedem Fall ratsam“, erklärt man. Geht es für Camper ins Ausland, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unbedingt empfehlenswert. Sie übernimmt Kosten, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt – etwa für ambulante und stationäre Behandlungen oder Rücktransporte. Auch für privat Krankenversicherte ist der Abschluss dieser Police meist sinnvoll. Achten sollte man bei der Auswahl darauf, dass auch der medizinisch sinnvolle Rücktransport eingeschlossen ist. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250425_kvp.mp3…
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Beschwerderekord bei Versicherungen – Finanztip erklärt, wie Verbraucher Ärger vermeiden können Im Jahr 2024 haben sich so viele Menschen wie nie zuvor bei der außergerichtlichen Schlichtungsstelle der Versicherungsombudsfrau über ihre Versicherung beschwert. Die Schlichtungsstelle teilte mit, dass mehr als 21.000 Beschwerden eingereicht wurden, ein Plus von 19,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Für den meisten Ärger sorgten Kfz- und Rechtsschutzversicherungen. Der unabhängige Geldratgeber Finanztip erklärt Verbrauchern, wie sie den größten Ärger von vornherein vermeiden können. Laut Bericht beklagen sich Versicherte zunehmend über eine verzögerte Leistungsbearbeitung. Außerdem nimmt die Zahl der Beschwerden zu, die mit einer ausbleibenden oder stark gestörten Kommunikation begründet werden. „Die Beschwerden zeigen deutlich, wo es in der Praxis hakt: Verbraucher bleiben im Unklaren und müssen mühsam bei ihrem Versicherer nachfragen”, so Finanztip. Dabei ist die Vorgabe für die Bearbeitungsdauer klar: Die Finanzaufsicht BaFin erwartet, dass Versicherer bei durchschnittlich gelagerten Versicherungsfällen Leistungsanträge innerhalb eines Monats abschließend bearbeiten müssen. Reagiert der Versicherer nicht fristgerecht, können Betroffene ein kostenfreies Schlichtungsverfahren bei der Ombudsfrau einleiten. Mehr als 52 Prozent der Schlichtungsanträge führten im Jahr 2024 zu einem Erfolg für die Verbraucher. Kfz-Versicherung: Verwirrung nach Versicherungswechsel Über Kfz-Versicherungen (Kfz-Haftpflicht- und Kfz-Kaskoversicherung zusammengenommen) beschweren sich Verbraucher besonders häufig bei der Versicherungsombudsfrau: Häufigster Grund für Beschwerden ist die Einstufung in eine vermeintlich falsche Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) nach einem Versicherungswechsel. „Viele Wechsler wundern sich, weil Sonderregelungen wie Rabattschutz oder SF-Klassen-Retter beim alten Anbieter galten, beim neuen aber nicht übernommen werden“, so Finanztip. Das Problem: Nach einem Wechsel zu einem neuen Versicherer rechnet der oftmals wieder mit der SF-Klasse, in die der Autofahrer ohne Rabattschutz eingestuft wird. Finanztip empfiehlt: Finger weg von Werbeversprechen wie Rabattschutz oder Rabattretter. Stattdessen sorgfältig Tarife auf dem vom Geldratgeber empfohlenen Weg vergleichen: Zunächst bei Verivox oder Check24 den Beitrag berechnen lassen. Und dann zusätzlich noch bei der HUk24 ein Angebot einholen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250422_kvp.mp3…
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Saisonkennzeichen nutzen: Clever versichert durch die Motorradsaison - B und der Versicherten e. V. (BdV) empfiehlt, Kfz-Versicherung zu pausieren, um Geld zu sparen Bevor Motorradfahrer ihre Maschine aus der Winterpause holen, sollten sie sie nicht nur auf technische Mängel prüfen – auch der Versicherungsschutz verdient Aufmerksamkeit. „Neben der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss einer Teilkaskoversicherung sinnvoll. Um Geld zu sparen, können Motorradfahrer für ihr Fahrzeug ein Saisonkennzeichen nutzen“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV) Biker, die das Motorrad in den Wintermonaten nicht fahren, sollten ein Saisonkennzeichen verwenden. Das spart wiederkehrende Gebühren für das An- und Abmelden bei der Zulassungsstelle und es werden nur Versicherungsprämien und Steuern für den vereinbarten Zeitraum der Saison fällig. Außerhalb der Saison ist das Motorrad über eine Ruheversicherung abgesichert. „Mit der vereinbarten Saison wird festgelegt, in welchem Zeitraum – beispielsweise April bis Oktober – das Motorrad gefahren werden darf. Von November bis März wäre das Motorrad dann über die sogenannte Ruheversicherung beitragsfrei versichert “, heißt es. Das Motorrad darf während der Ruhephase nicht genutzt werden und muss sich auf einem Privatgelände befinden. Ansonsten drohen Bußgelder. Wie hoch der Versicherungsschutz der Ruheversicherung ausfällt, hängt von der jeweiligen Kfz-Versicherung (Kfz-Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung) ab. Der mögliche Zeitraum für ein Saisonkennzeichen liegt zwischen zwei und elf Monaten. Er kann bei der für den jeweiligen Wohnort zuständigen Zulassungsstelle beantragt und geändert werden. Spartipps für Biker: Eine Möglichkeit zu sparen ist die Zweitwagenregelung: Wer bereits ein Fahrzeug versichert hat, kann sein Motorrad oft zu einer besseren Schadenfreiheitsrabatt-Einstufung anmelden. „Das kann die Versicherungsprämie deutlich reduzieren“. Ein weiterer Trick ist die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts (SFR) von Auto zu Motorrad. Wer sein Auto in den Wintermonaten nutzt und das Motorrad im Sommer, kann den Schadenfreiheitsrabatt von einem Fahrzeug auf das andere übertragen. Auch ein Sicherheitstraining kann sich finanziell lohnen. Einige Versicherer gewähren für die Teilnahme einen Rabatt auf die Versicherungsprämie. Zusätzlich sollten Motorradfahrer darauf achten, dass das Motorrad mindestens sechs Monate im Jahr angemeldet bleibt. Nur dann wird bei unfallfreier Fahrt der Schadenfreiheitsrabatt im nächsten Versicherungsjahr weitergestuft, was langfristig zu günstigeren Beiträgen führt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250415_kvp.mp3…
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Fit für die neue Saison: Elektroräder aus dem Winterschlaf holen Die Tage werden länger, die Temperaturen steigen - Zeit, das E-Fahrrad aus der Garage oder dem Keller zu holen und für die neue Saison fit zu machen. Doch bevor es auf die erste Frühlingsfahrt geht, sollte das Fahrrad einem gründlichen Technikcheck unterzogen werden. Akku, E-Motor und Bremsen benötigen nach der Winterpause besondere Aufmerksamkeit. "Fahrräder mit Akku und Motor sind schwerer und schneller als herkömmliche Fahrräder. Deshalb ist es besonders wichtig, dass die sicherheitsrelevanten Komponenten einwandfrei funktionieren", sagt man beim TÜV-Verband und gibt Tipps, worauf E-Bike-Nutzer jetzt achten sollten. Den Akku richtig pflegen Der Akku ist oft das empfindlichste und teuerste Bauteil eines E-Bikes oder Pedelecs. Wer ihn im Winter längere Zeit nicht benutzt hat, sollte zunächst seinen Ladezustand überprüfen. "Lithium-Ionen-Akkus altern schneller, wenn sie über Monate komplett entladen werden oder voll geladen sind", sagt man. Der optimale Ladezustand liegt zwischen 20 und 80 Prozent. Wird das Rad längere Zeit nicht genutzt, sollten Verbraucher den entnehmbaren Akku bei Raumtemperatur aufbewahren und den Ladestand im Auge behalten. Motor und Elektronik: Auf Schäden prüfen Nach einer längeren Standzeit kann es vorkommen, dass der Motor oder die Elektronik nicht einwandfrei funktionieren. Ein erster Testlauf zeigt, ob das Display reagiert, die Tretunterstützung funktioniert und keine Fehlermeldungen auftreten. Falls das E-Bike oder Pedelec ungewohnt ruckelt oder der Motor ungewöhnliche Geräusche macht, ist eine Überprüfung in der Fachwerkstatt ratsam. Bremsen und Reifen: Sicherheit hat Vorrang Die Bremsen gehören zu den am stärksten beanspruchten Komponenten eines E-Bikes. Durch das höhere Gewicht und die höhere Geschwindigkeit verschleißen die Bremsbeläge schneller als bei herkömmlichen Fahrrädern. "Wer unsicher ist, ob die Bremsleistung noch ausreicht, sollte eine Fachwerkstatt aufsuchen. Generell wird empfohlen, das E-Bike einmal im Jahr oder alle 1.000 bis 1.500 Kilometer zur Inspektion zu bringen“. Auch die Reifen verdienen nach dem Winter Aufmerksamkeit. Der Luftdruck sollte an die Herstellerangaben angepasst werden, da zu weiche Reifen die Reichweite verringern und den Fahrkomfort verschlechtern. Wer kleine Risse, Schnitte, eingefahrene Fremdkörper oder einen stark abgefahrenen Reifen entdeckt, sollte diesen austauschen. Allgemeine Fahrradpflege und erste Probefahrt Neben den technischen Komponenten wie Motor und Akku sollten E-Fahrrad-Fahrer auch die mechanischen Bauteile regelmäßig überprüfen, dazu gehören Schrauben, Kette, Scheinwerfer und Rücklicht, die Bremsen, die Schaltung und der Motor. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250408_kvp.mp3…
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Scheidung: Was passiert mit gemeinsamen Versicherungen? 15,1 Jahre hielt laut Statistischem Bundesamt hierzulande eine durchschnittliche Ehe im Jahr 2022. Nach dem Ehe-Aus sollten die gemeinsamen Versicherungsverträge überprüft und angepasst werden. „Eine Scheidung oder die Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft kann sich auf den Versicherungsschutz auswirken. Und zwar unabhängig von der ordentlichen Kündigungsfrist eines Versicherungsvertrags. Es ist daher wichtig, seine Verträge auf solche speziellen Regelungen hin zu prüfen“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Ein gutes Beispiel ist die Namensänderung bei einer Scheidung. Nimmt beispielsweise die Frau ihren Geburtsnamen wieder an und zieht in eine eigene Wohnung, ist sie verpflichtet, dem Versicherer ihre Namensänderung sowie ihre neue Anschrift mitzuteilen. Tut sie dies nicht, kann der Versicherer ihr zwar keine Briefe zustellen. Kraft Gesetz gelten die Schreiben aber dennoch als zugestellt und die Frau würde beispielsweise Rechnungen nicht empfangen und angemahnt werden. Eines der größten Risiken bei einer Scheidung ist: Einer der beiden Partner verliert den Versicherungsschutz und bekommt unter Umständen gar nichts davon mit. Ein gutes Beispiel ist die Privathaftpflichtversicherung (PHV). In der PHV können Partner mitversichert werden. Eheleute sind oftmals ohne konkrete Nennung mitversichert, bei Unverheirateten muss der Versicherungsnehmer oftmals den Partner dem Versicherer melden. Verlangt wird üblicherweise bei Unverheirateten, dass sie in einem gemeinsamen Haushalt leben. Ehepartner bleiben oftmals auch bei einer Trennung mitversichert, solange die Ehe noch besteht. Es sei denn, ein Ehepaar trennt sich und ein Partner zieht aus, noch bevor die Scheidung vollzogen ist. Ein Beispiel: Zwei Frauen (A und B), die noch verheiratet sind, trennen sich. Frau B zieht aus der gemeinsamen Wohnung in eine neue Wohnung um. Frau A ist Versicherungsnehmerin der Privathaftpflichtversicherung und findet eine neue Partnerin: Das ist Frau C. Frau A meldet dem Versicherer, dass Frau C als ihre Partnerin in der PHV mitversichert werden soll – das dokumentiert der Versicherer in der Versicherungsbestätigung. Für Noch-Ehefrau B bedeutet das, dass sie nicht mehr im PHV-Vertrag mitversichert ist – sie verliert demnach ihren Versicherungsschutz, weiß davon aber im Zweifel nichts. Denn mehrere Partner sind nicht versicherbar. Wenn sich also Paare trennen (und einer auszieht), sollten mitversicherte Personen sich schnellstmöglich um einen eigenen PHV-Vertrag kümmern. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250404_kvp.mp3…
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: BGH stärkt Verbraucherrechte bei Baukrediten: Vorfälligkeitsentschädigungen von Banken jetzt zurückfordern Banken verlangen bei vorzeitiger Rückzahlung von Darlehen eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Zinseinnahmen. Doch die BGH-Richter haben nun entschieden: Viele der verwendeten Vertragsklauseln sind unzulässig. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt daher Betroffenen, die ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen wollen oder es schon getan haben, ihre Verträge überprüfen zu lassen. Mit dem kostenlosen Baukredit-Online-Check der Kanzlei können Kreditnehmer unkompliziert feststellen, ob sie Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Entschädigungen haben. BGH: Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen möglich Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 75/23) vom 4. Dezember 2024 bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken. Geklagt hatte ein Kunde einer Volksbank, der bei der vorzeitigen Ablösung seines Immobilienkredits eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 15.855 Euro zahlen musste. Er focht die Zahlung gerichtlich an - mit Erfolg. Bereits das OLG Zweibrücken hatte entschieden, dass die Vertragsklauseln der Bank nicht den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Verständlichkeit genügen. Der BGH bestätigte nun dieses Urteil. Unklare Vertragsklauseln: Banken fordern zu hohe Entschädigungen "Der BGH hat mit seiner Entscheidung klargestellt, dass Banken nur dann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen, wenn die entsprechenden Vertragsklauseln für Verbraucher klar und verständlich formuliert sind", erklärt man bei Dr. Stoll & Sauer. Die Richter bemängelten insbesondere die Formulierung der "Restlaufzeit", die in vielen Verträgen missverständlich verwendet wurde. "Damit wird der Eindruck erweckt, die Bank könne für die gesamte Restlaufzeit des Kredits eine Entschädigung für verlorene Zinseinnahmen verlangen", erklärt man. Tatsächlich darf die Entschädigung nur für die Dauer der Zinsbindung berechnet werden. Welche Darlehensverträge sind betroffen? Laut Dr. Stoll & Sauer enthalten viele Kreditverträge zwischen 2016 und 2021 diese problematischen Klauseln. Betroffen sind insbesondere Verträge von Volks- und Raiffeisenbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Verbraucher sollten in ihren Darlehensverträgen nach Formulierungen suchen, die auf die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung anhand der "Restlaufzeit" Bezug nehmen. Verjährung: Jetzt handeln und Ansprüche sichern! Betroffene sollten schnell handeln: Die Rückforderung gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen ist nur innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist möglich. Diese beginnt am 31. Dezember des Jahres, in dem die Zahlung erfolgte. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250401_kvp.mp3…
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Wertsteigerung der Immobilie durch Glasfaser: Realität bleibt hinter Werbeversprechen zurück Die meisten von uns kennen die vollmundigen Versprechen der Anbieter von Glasfaseranschlüssen. Alleine durch einen Glasfaseranschluss sollen unsere Immobilien gewaltige Wertsteigerungen erfahren. Dabei wurden durch die Telekom und andere Internetanbieter, aber auch den Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen Wertsteigerungen für Immobilien von bis zu acht Prozent nur durch den Glasfaseranschluss mehrmals kommuniziert. Das Durchschnittseigenheim von 500.000 Euro wäre dann mit einem Schlag bis zu 40.000 Euro mehr wert. Und das bei äußerst geringen Kosten für den Anschluss. Auf Nachfrage des unabhängigen Geldratgebers Finanztip können aber weder die Telekom noch Haus & Grund diese Zahlen für Deutschland belegen. Das ist kaum verwunderlich! Auch die Recherchen von Finanztip förderten lediglich internationale Studien und einige nicht repräsentative Umfragen zutage. „Wer sich für Glasfaser interessiert, sollte sich nicht wegen einer möglichen Wertsteigerung dafür entscheiden“, sagt man bei Finanztip. „Wenn die meisten Immobilen irgendwann angeschlossen sind, kann Glasfaser den Wert einer Immobilie erhalten. Alles andere sind Werbeversprechen, die sich nach unseren Recherchen nicht belegen lassen.“ Auch „ruckelfreies Videostreaming“ oder „verlässlichere Videokonferenzen“ sind für Experten von Finanztip kein Argument für Glasfaser: „Dafür reichen derzeit auch Kabel und DSL aus.“ „Der Effekt von Glasfaser auf den Hauspreis kann kaum höher als die Kosten sein“ Experten aus der Immobilienbranche, die Finanztip kontaktierte, bezweifeln ebenfalls einen großen Wertzuwachs durch Glasfaser. „Rein ökonomisch kann der Effekt von Glasfaser auf den Hauspreis kaum höher sein als die Kosten für ebendiesen Glasfaser-Anschluss – also wenige Hundert Euro“, sagt man beim Analysehauses Empirica dazu. „Falls eine Schätzung einen größeren Einfluss ergibt, misst sie mit ziemlicher Sicherheit etwas anderes.“ Denkbar ist, dass ältere Häuser oder solche in ländlichen Gebieten durch einen modernen Datenanschluss an Wert zulegen können – etwa, wenn keine aktuellen Alternativen wie Kabel oder VDSL vorhanden sind. Trotzdem kann ein Glasfaser-Anschluss eine gute Idee sein. Denn zukünftig werden die Anforderungen an Internetanschlüsse steigen. Zwar soll auf lange Sicht das DSL-Netz in Deutschland komplett abgeschaltet werden doch wird es voraussichtlich zuerst dort abgeschaltet, wo andere Technologien schon weit verbreitet sind. Der Prozess dauert also noch viele Jahre. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250328_kvp.mp3…
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: "Quishing": Betrug durch manipulierte QR-Codes Kurz mit dem Smartphone scannen, und schon gelangt man zu einer Webseite oder Anwendung: QR-Codes sind bequem - doch genau das machen sich auch Kriminelle zunutze. Denn hinter den vermeintlich harmlosen Codes können sich gefälschte Webseiten oder Schadsoftware verbergen, warnt das Infocenter der R+V-Versicherung. Cyberkriminelle setzen vermehrt auf sogenannte Quishing-Angriffe, eine Kombination aus "QR-Code" und "Phishing". Dabei haben sie es auf Bankdaten, E-Mail-Konten, Passwörter, Geldzahlungen oder andere vertrauliche Daten abgesehen. Die QR-Codes wirken auf den ersten Blick unverdächtig. Doch wer sie scannt, kann auf einer täuschend echten Fake-Webseite landen oder sich unbemerkt eine Schadstoffsoftware auf sein Smartphone laden. "Häufig sind die gefälschten Seiten kaum von den echten zu unterscheiden", sagt man bei der R+V Versicherung. Deshalb schöpfen viele Betroffene keinen Verdacht - sie geben sensible Daten weiter oder veranlassen Zahlungen. Wo lauern die Gefahren? Die manipulierten Codes werden von Kriminellen sowohl digital als auch auf gedruckten Materialien platziert. Dabei nutzen sie verschiedene Methoden. "Die Betrüger verschicken vermeintlich offizielle Briefe oder E-Mails. Darin fordern sie zum Beispiel dazu auf, über den QR-Code Daten zu aktualisieren oder Zahlungen zu tätigen" Auch auf Plakaten, Flyern oder Broschüren locken manipulierte QR-Codes in die Falle: Zum Beispiel, indem sie Zugang zu besonderen Angeboten versprechen. Hinzu kommen falsche QR-Codes an Bushaltestellen, auf Ladesäulen oder Parkautomaten. Sie vermitteln den Eindruck, dass die Parkgebühr auch online bezahlt werden kann. Betrügerische QR-Codes erkennen Um sich vor Quishing zu schützen, helfen ein paar einfache Vorsichtsmaßnahmen. "Am wichtigsten ist es, den QR-Code zu überprüfen. Wurde er zum Beispiel aufgeklebt, wie es bei einem Parkscheinautomaten vorkommen kann? Dann sollte man ihn auf keinen Fall nutzen". Der sichere Weg ist immer die Barzahlung oder eine Park-App, die zuvor aus einer sicheren Quelle heruntergeladen wurde. Seriöse Absender wie Behörden, Banken oder Händler fordern niemals sensible Daten über E-Mail oder SMS an. Briefe und Nachrichten von Kriminellen sind zudem oft sehr fordernd, allgemein und ohne persönliche Anrede verfasst. "Im Zweifelsfall gilt die Grundregel: Erst den Absender kontaktieren, dann den QR-Code scannen", sagt man bei der R+V. Scanner-Apps zeigen die URL vor dem Öffnen an - und warnen bei Bedarf. Zudem lässt sich das Smartphone so einstellen, dass ein Link vor dem Öffnen erst einmal angezeigt wird. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250325_kvp.mp3…
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Entspannt verreisen: Nicht jede Versicherung hält, was sie verspricht Die Urlaubszeit rückt näher und Viele freuen sich auf Sonne, Strand und Erholung. Bei aller Vorfreude sollten Reisende jedoch die finanziellen Risiken einer Krankheit oder eines Unfalls im Ausland nicht unterschätzen. „Im Urlaub medizinische Hilfe zu erhalten, kann je nach Reiseland hohe Kosten verursachen – insbesondere ein Rücktransport kann sehr teuer werden“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Daher sollte bei der Urlaubsplanung das Thema Versicherungen nicht zu kurz kommen. Allerdings sind nicht alle Reiseversicherungen sinnvoll. Darauf kommt es bei der Auslandsreisekrankenversicherung an Eine der essenziellen Absicherungen für Reisen ins Ausland ist die Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV). Sie übernimmt die Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland und für einen medizinisch notwendigen Rücktransport, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher darauf achten, dass der Versicherer die Kosten für den Rücktransport aus dem Ausland zum ständigen Wohnsitz oder dem vom ständigen Wohnsitz nächstgelegenen und geeigneten Krankenhaus trägt, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Dies gilt auch für den Fall einer stationären Heilbehandlung, die nach ärztlicher Prognose länger als 14 Tage andauern würde. Außerdem sollte eine Erkrankung, die bereits vor Antritt der Reise bestand, mitversichert sein, wenn sie sich während der Auslandsreise verschlimmert. Auslandsreisekrankenversicherung: Auf diese Kriterien sollten Sie achten. Wichtig: Vorhersehbare Behandlungen sind vom Versicherungsschutz der ARKV grundsätzlich ausgeschlossen. Vorhersehbar ist eine Behandlung beispielsweise dann, wenn sie für die Reisezeit geplant war oder schon vor Reiseantritt feststand. „Reisekrankenschutz ist oft in Kreditkarten eingeschlossen – aber Vorsicht: Die Leistungen sind in der Regel deutlich schlechter als bei einer gesonderten Auslandsreisekrankenversicherung“, sagt man beim BdV. So sind beispielsweise die Such-, Rettungs- und Bergungskosten nicht versichert und die Versicherungssummen meist niedriger. Zudem kann es sein, dass nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn die Reise mit der Kreditkarte gebucht wurde. „Wir raten daher dazu, sich zusätzlich über einen separaten Vertrag abzusichern“. Reisegepäckversicherung: Oft lückenhafter Versicherungsschutz Auch Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherungen sieht man kritisch. Sie sicherten keine existenziellen Risiken ab und oft ist nicht nachvollziehbar, wann Versicherte eine Leistung erwarten können. Bei Reisegepäckversicherungen können Versicherer zudem Leistungen kürzen, wenn die versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. „Gerade bei Diebstahl oder Raub wird Betroffenen häufig grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250321_kvp.mp3…
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Deutsche bleiben Direktbanken treu - Das Thema Geldanlage wird zum Do-it-yourself-Projekt Je turbulenter die wirtschaftliche und politische Großwetterlage, desto mehr scheinen sich die Deutschen nach Stabilität zu sehnen. Eine repräsentative Umfrage der norisbank zeigt, dass die Treue zur Bank größer ist denn je. Nur 5 Prozent der Befragten haben im vergangenen Jahr ihre Bank gewechselt - ein signifikanter Trend, der seit Jahren anhält. 2023 waren es 6,6 Prozent. Von den Wechslern entschieden sich 90,6 Prozent für eine Direktbank, wobei 47,2 Prozent von einer Filialbank kamen - weit mehr als im Vorjahr (2023: 31,4 Prozent). Eine stabile Hälfte der deutschen Bevölkerung ist bereits Kunde einer Direktbank. Bemerkenswert: In der Altersgruppe der unter 40-Jährigen liegt der Anteil der Direktbankkunden mit 71,1 Prozent weit über dem Durchschnitt und noch höher als im Vorjahr. Der Trend zu Direktbanken wird von mehreren Faktoren getrieben. Die Befragten, die 2024 zu einer Direktbank gewechselt sind, nennen vor allem zwei Vorteile: Kostenersparnisse (30,9 Prozent) und den Wunsch nach innovativen Dienstleistungen (30,9 Prozent). Bemerkenswert ist, dass bei den 30- bis 49-Jährigen der Wunsch nach innovativen Dienstleistungen mit deutlichem Abstand an erster Stelle steht und von 37,7 Prozent als Hauptgrund genannt wird. Zudem waren rund ein Viertel der Befragten einfach unzufrieden mit ihrer bisherigen Bank. Diese Zahlen verdeutlichen die Verschiebung hin zu digitalen Angeboten. Obwohl 46,1 Prozent der Deutschen angaben, noch keine Direktbank zu nutzen, signalisierten immerhin 14,1 Prozent Interesse an einem zukünftigen Wechsel. Im Trend: Eigeninitiative bei der Geldanlage - Bankberatung nur punktuell gefragt Ein weiterer bemerkenswerter Trend, der sich in der aktuellen norisbank Umfrage abzeichnet, ist das wachsende Vertrauen der Deutschen in die eigene finanzielle Expertise. Mehr als die Hälfte der Befragten wünschen sich bei der Geldanlage keine Unterstützung durch ihre Bank. Lediglich beim Thema Zukunfts- und Altersvorsorge ist die Bankberatung weiterhin gefragt und verzeichnet einen leichten Zuwachs. Doch auf welcher Basis treffen die Deutschen ihre Anlageentscheidungen? Die Antworten sind vielfältig. Fast ein Drittel verlässt sich auf persönliche Erfahrungen, während 22,5 Prozent Rat von Familie oder Freunden einholen. Traditionelle Medien wie Finanzliteratur oder Testmagazine werden ebenfalls genutzt. Tipps von Influencern oder Social-Media-Kanäle sind nur für die jüngeren Altersgruppen relevant Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250318_kvp.mp3…
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Tipps zum Tag der Rückengesundheit 2025: Rückengesundheit im Büro: Sitzen, stehen oder bewegen – was denn nun? Dass es zu jeder These eine Gegenthese gibt, ist bekannt. Beim Joggen beispielsweise wechseln die Tipps im Jahrestakt. Mal soll vorher gedehnt werden, mal nicht, mal soll man sich richtig warmmachen, mal nicht. Man kann per Münzwurf entscheiden! Etwas komplizierter zu beantworten ist die Frage, ob Stehen zum Sitzen die bessere Alternative am Arbeitsplatz ist. Darauf weist Detlef Detjen, Geschäftsführer der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V., anlässlich des Tages der Rückengesundheit hin. Detlef Detjen: Stehtische werden in den vergangenen Jahren immer häufiger genutzt. Zahlreiche Studien empfehlen Beschäftigten, ihre überwiegend sitzende Tätigkeit regelmäßig zu unterbrechen und aufzustehen. Eine aktuelle Studie der University of Sydney sagt allerdings, dass langes Stehen am Arbeitsplatz nicht automatisch gesünder ist als Sitzen. Es kann sogar das Risiko für Durchblutungsstörungen, Krampfadern und Muskelverspannungen erhöhen, was wiederum Rückenschmerzen begünstigt. Ich empfehle deshalb sitzen, stehen und bewegen im häufigen Wechsel Wie sieht das Prof. Dr. Joachim Grifka, laut Magazin NewsWeek einer der 100 besten Orthopäden der Welt? Prof. Dr. Joachim Grifka: Ich stimme diesen Anmerkungen zu. Nur der Hinweis, einfach zu stehen, anstelle zu sitzen, ist nicht die Lösung. Zum einen kann nicht jeder den ganzen Tag im wahrsten Sinne des Wortes „durchstehen“, zum anderen muss man darauf achten, dass man das Hohlkreuz vermeidet, das immer im Stehen auftritt. Deswegen meine Empfehlung der Thekenhaltung. Das bedeutet: Einen Fuß etwas höher abstellen, also so wie an einer Theke im Lokal. Dann ist die Lendenwirbelsäule gestreckt und nicht im Hohlkreuz. Das kann jeder sofort bei sich selbst mit der Hand tasten. Ist das Stehen nicht auch für die Halswirbelsäule besser? Prof. Dr. Joachim Grifka: Das ist ein ganz wichtiger Punkt, der viel zu wenig bedacht wird. Im Sitzen sacken wir wegen der adynamen Position zusammen, bekommen einen Rundrücken und müssen den Kopf in den Nacken legen. Das verursacht Schulter-Nacken-Probleme bis hin zu Bandscheibenschäden. Im Stehen haben wir den Blick leicht nach unten. Das ist eine Streckung der Halswirbelsäule; also eine Entlastung der Wirbelsäule, der Bandscheiben und der Nervenwurzeln. Gerade bei Halswirbelsäulenbeschwerden kann ich einen Steharbeitsplatz nur empfehlen. Für das Wohlergehen unseres Körpers sind wir selbst verantwortlich. Auf dem jährlichen Tag der Rückengesundheit gibt die Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. entsprechende Tipps. Sehr empfehlenswert ist dazu auch der kürzlich zum Preis von 22,99 Euro erschienene neue Ratgeber "Gesund im Homeoffice und Büro" von Prof. Joachim Grifka. Auf 105 Seiten finden sich konkrete Tipps für einen ergonomisch einwandfreien Arbeitsplatz. Dazu detaillierte Darstellungen und bewährte Übungen mit Video-Anleitungen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250314_kvp.mp3…
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Smarte Videoüberwachung für das eigene Heim bietet Schutz, birgt aber auch Gefahren. Hacker nutzen Sicherheitslücken, um auf Aufnahmen zuzugreifen. Ob KI-basierte Objekterkennung, Steuerung über Sprachassistenz oder Fernzugriff: Smarte Überwachungskameras für den Heimgebrauch versprechen Verbrauchern mit intelligenten Funktionen ein sicheres Zuhause. Laut einer repräsentativen Bitkom-Umfrage hat im vergangenen Jahr gut jeder fünfte Bundesbürger (21 Prozent) im eigenen Haushalt eine smarte Videoüberwachung genutzt. Doch die vernetzten Geräte bergen auch Risiken. Cyberkriminelle können gezielt Schwachstellen ausnutzen, um auf Kameras zuzugreifen und private Daten zu stehlen. Wissen Einbrecher beispielsweise, zu welchen Zeiten das Haus leer ist oder Betrüger, welche Personen im Haushalt leben, haben sie leichteres Spiel. „Intelligente Überwachungskameras bieten ein hohes Maß an Sicherheit. Verbraucher sollten bei der Installation und Nutzung auf die Cybersicherheit achten“, sagt man beim TÜV-Verband. „Schon einfache Maßnahmen wie die Verwendung eines sicheren Passworts können helfen, Angreifer fernzuhalten.“ Der TÜV-Verband gibt Tipps zum Kauf und Einsatz intelligenter Videoüberwachungssysteme. Intelligente Überwachungskameras erzeugen Live-Bilder in meist hoher Auflösung. Sie sind mit dem Internet verbunden und übertragen Daten in die Cloud, auf das Handy, das Tablet oder den Computer. Hacker nutzen verschiedene Methoden, um in das Heimnetzwerk oder die Systeme von smarten Überwachungskameras einzudringen. Ein typisches Einfallstor sind unsichere Passwörter. Viele Nutzer belassen es oft bei den voreingestellten Standardpasswörtern oder nutzen in der Videoüberwachungssoftware Passwörter, die leicht zu erraten sind, sagt man beim TÜV-Verband. Der Sicherheitsgewinn eines starken, individuellen Passworts wird häufig unterschätzt. Es wird empfohlen, ein möglichst langes Passwort mit mindestens acht Zeichen und verschiedenen Zeichentypen zu verwenden. Falls vorhanden, ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung noch sicherer. Bei dieser Variante kann zum Beispiel ein individueller Code per SMS verschickt oder ein hardwarebasierter TAN-Generator auf dem eigenen Handy genutzt werden. Außerdem sollten Nutzer regelmäßig Software-Updates durchführen. „Ohne die jeweils neusten Updates bleiben bekannte Sicherheitslücken bestehen, die Angreifer ausnutzen können“. Wer sein Zuhause mit Kameras schützen möchte, muss bei der Platzierung einiges beachten. Grundsätzlich dürfen Überwachungskameras nur das eigene Grundstück erfassen: Nachbargrundstücke, öffentliche Wege oder gemeinsam genutzte Zufahrten bleiben tabu. Die Vorgaben gehen aber noch weiter: Die Kameras dürfen technisch nicht so geschwenkt oder ausgerichtet werden können, dass sie fremdes Eigentum filmen können. Selbst wenn das Gerät gerade auf das eigene Grundstück zeigt, kann allein die Möglichkeit der Neuausrichtung zu rechtlichen Konflikten führen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250311_kvp.mp3…
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Kein Interesse an E-Mietwagen im Urlaub: Aspekt Elektroauto spielt für Deutsche beim Ferienflitzer kaum eine Rolle Flexibilität auf Reisen: Mit einem Mietwagen entdecken Reisende die schönsten Ecken ihres Urlaubslandes. Entsprechend buchen gerade bei Flugreisen viele ein Ferienauto dazu. Worauf die Deutschen bei der Buchung achten, untersuchte nun der Mietwagen-Anbieter Sunny Cars in einer repräsentativen Umfrage über das Marktforschungsinstitut YouGov. Entscheidende Faktoren bei der Mietwagenbuchung sind laut Ergebnissen ein niedriger Preis, umfassender Versicherungsschutz, eine faire Tankregelung und keine Selbstbeteiligung im Schadensfall. Zugleich fällt aber ein Kriterium auf, das auf dem hintersten Platz gelandet ist – das E-Auto. Nur fünf Prozent sehen das „E“ als relevant Während E-Autos im Alltag immer öfter zu sehen sind, existiert im Urlaub noch kaum eine Nachfrage nach Elektroautos. In der Umfrage gaben von 2.027 befragten Personen gerade einmal 104 Menschen an, dass sie ein E-Auto als wichtigen Aspekt beim Mietwagen im Urlaub sehen. „Die Umfrage bestätigt, was wir täglich bei unseren Buchungen sehen“, sagt man bei Sunny Cars. „Wir verzeichnen in den letzten Jahren nur eine sehr geringe Anfrage seitens der Reisenden nach Autos mit E-Antrieb. Auch für die Urlaubssaison 2025 bemerken wir hier keinen gravierenden Anstieg.“ Mit nur fünf Prozentpunkten landeten die Elektroautos sogar auf dem hintersten Platz der zur Wahl stehenden elf Kriterien. Warum das E-Auto so unbeliebt ist bei Urlaubsreisen Die Gründe dafür waren nicht Teil der Umfrage. Doch man sieht insbesondere die unbekannte Infrastruktur als Begründung. „Im Urlaubsland kennt sich meist noch niemand gut aus. Daraus resultiert auch fehlendes Wissen zu Lade-Möglichkeiten. Da Reisende oft ganze Roadtrips unternehmen oder auch längere Strecken fahren, scheint das E-Auto wohl zu kompliziert.“ Junge und Einkommensstarke zeigen mehr Interesse Während der Durchschnitt bei fünf Prozent liegt, zeigt sich mit Blick auf die Altersverteilung jedoch ein Peak. Junge Leute zwischen 18 und 24 Jahren geben dem Kriterium einen deutlich höheren Rang. Ganze 15 Prozent sehen es als wichtig an, während aus der Gruppe der über 55-jährigen nur mehr zwei Prozent diese Meinung teilen. Noch deutlicher zeigt sich der Ausschlag gemessen am Haushaltsnettoeinkommen: In der einkommensstärksten Gruppe ab 10.000 Euro pro Monat geben ganze 20 Prozent an, dass sie ein E-Auto als wichtig erachten. Die repräsentative Umfrage mit dem Marktforschungsinstitut YouGov erfolgte im Zeitraum 24. bis 27. Januar 2025. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250304_kvp.mp3…
Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: LV 1871 stellt neue Basisrente vor - jetzt auch mit Einmalbeitrag Mit der neuen Tarifgeneration der Basisrente der LV 1871 profitieren Freiberufler, Selbstständige und Besserverdienende jetzt auch mit einem Einmalbeitrag von staatlicher Förderung. Damit können sie beispielsweise größere Beträge aus einer Erbschaft oder einer Abfindung steueroptimiert in eine lebenslange Rente umwandeln. So senken sie die Steuerlast in der Ansparphase und können bei der LV 1871 jetzt auch in der Rentenphase an der Wertentwicklung des Kapitalmarkts partizipieren. Der Einmalbeitrag ist bei der LV 1871 bereits ab 3.000 Euro und bis zur maximalen Höchst-Fördersumme von 29.444 Euro für Ledige bzw. 58.688 Euro für Verheiratete abschließbar. Kundinnen und Kunden bleiben aber weiterhin flexibel, da jederzeit Zuzahlungen ab 200 Euro möglich sind. Darüber hinaus bietet der Versicherer auch eine monatliche Beitragszahlung an. Basisrente in drei Varianten "Der Einmalbeitrag bietet sich vor allem an, wenn man beispielsweise eine größere Erbschaft, eine Abfindung, eine kurz vor Renteneintritt fällige Lebensversicherung oder bei Selbstständigen Geld aus einem größeren Auftrag für die private Altersvorsorge nutzen will. Steuervorteile in Kombination mit sinnvollen Produktfeatures wie unserer fondsgebundenen Rentenphase, einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ), einer Pflegeoption oder unserer eXtra-Rente machen die Basisrente für Kunden und Geschäftspartner besonders attraktiv", sagt man bei der LV 1871. Abschließbar ist die neue Generation der Basisrente je nach Vorsorgebedürfnis in drei Varianten. Neu ist die Basisrente mit fondsgebundenem Rentenbezug, mit dem die Kundinnen und Kunden auch in der Rentenphase an den Kapitalmärkten investiert bleiben. Nach wie vor im Angebot ist die Basisrente als fondsgebundene Rente mit klassischem Rentenbezug, die auch die eXtra-Rente bei schwerer Krankheit als Option beinhaltet. Darüber hinaus bietet die LV 1871 eine Variante mit klassischem Rentenbezug und Pflegeoption bei Pflegebedürftigkeit. Bei allen Varianten kann der Rentenbezug an die persönliche Lebensplanung angepasst und aufgeschoben werden. Altersvorsorge und Absicherung in einem Nachdenken sollten gerade Selbstständige und Freiberufler auch über ihren finanziellen Schutz bei Berufsunfähigkeit. Denn: Mit den aktualisierten Tarifen hat der Versicherer auch die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) zur Basisrente angepasst. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250225_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Studie: Männer schätzen ihr Finanzwissen positiver ein als Frauen Männer sind von ihren Kenntnissen über Finanzen und Geldanlage deutlich überzeugter als Frauen. Während 50 Prozent der Männer ihre Finanzkenntnisse positiv bewerten, tun dies gerade einmal 28 Prozent der Frauen. Dies geht aus der repräsentativen Studie "TeamBank-Liquiditätsbarometer" hervor. Und noch ein eindeutiges Ergebnis liefert die Umfrage: Das Fachwissen zu Finanzthemen nimmt mit dem verfügbaren Nettoeinkommen der Haushalte zu. So beurteilen nur 21 Prozent der Befragten, die monatlich über weniger als 1.000 Euro verfügen, ihre Finanzkenntnisse als sehr gut oder gut. In der Gruppe derjenigen, die 4.000 Euro und mehr monatlich verdienen, liegt dieser Anteil bei 58 Prozent. Ältere wissen genauer über Finanzen Bescheid als Jüngere Auffallend ist außerdem, dass Ältere genauer über ihre finanzielle Situation Bescheid wissen als die Jüngeren. Das gilt insbesondere für die Rücklagen für unvorhergesehene Ausgaben. So gaben 56 Prozent der Befragten zwischen 50 und 79 Jahren an, ganz genau zu wissen, über welchen Betrag sie verfügen. Nur 37 Prozent der 18- bis 29-Jährigen sind sich da genauso sicher. Über alle Altersgruppen hinweg betrachtet weiß knapp die Hälfte der Deutschen, über welchen Betrag sie exakt verfügen können, 10 Prozent wissen es gar nicht. Große Unterschiede bei Rücklagen Die Studie der TeamBank deckt darüber hinaus auch deutliche Unterschiede bei der Höhe und Verteilung der finanziellen Rücklagen auf. Fast ein Viertel aller Befragten (23 Prozent) kann demnach in finanziellen Notfällen, wie einer kaputten Waschmaschine oder einer kurzfristig anstehenden Autoreparatur, nur auf maximal 500 Euro zurückgreifen, wobei 7 Prozent sogar über keinerlei Ersparnisse verfügen. Am anderen Ende der Vermögensskala steht ein gutes Fünftel (22 Prozent) der Befragten, das sofort 5.000 Euro oder mehr mobilisieren kann. Mit 15 Prozent vergleichsweise groß ist zudem die Gruppe, die über Reserven zwischen 500 und 1.000 Euro verfügt. "Aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten gewinnt die Kenntnis der eigenen finanziellen Möglichkeiten an Bedeutung. Die Studie zeigt, dass finanzielle Bildung möglichst früh ansetzen muss, um reflektierte Finanzentscheidungen zu ermöglichen. Hier können beispielsweise die vielfältigen Angebote der unabhängigen und gemeinnützigen Stiftung "Deutschland im Plus" helfen, die im Jahr 2007 von der TeamBank gegründet wurde". Die Studie "TeamBank-Liquiditätsbarometer" untersucht seit dem Jahr 2013 Liquidität und Konsumverhalten der deutschen Bevölkerung. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20241129_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Dropshipping: Kostspielige Rückgaben verärgern Online-Shopper Es passiert immer wieder: mit wenigen Klicks ist die Online-Bestellung aufgegeben, doch statt der erwarteten Ware wird minderwertiger Ramsch geliefert. Dass die Bestellung plötzlich nach China zurückgeschickt werden soll, überrascht und ärgert viele Kundinnen und Kunden zusätzlich. Hinter diesem Vorgang verbirgt sich das so genannte Dropshipping, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland. Bei diesem Geschäftsmodell wickelt der Online-Shop nur die Bestellannahme ab und stellt die Ware in Rechnung, während der Hersteller oder Großhändler die Ware direkt an die Verbraucher verschickt. Oft handelt es sich um Billigware, die auf professionellen Fotos sehr attraktiv wirkt. Retouren oder ein guter Kundenservice sind bei Dropshipping leider selten vorgesehen. Händler verschleiern häufig bewusst, dass Waren nach Fernost zurückgeschickt werden sollen und lehnen den Widerruf von Bestellungen mit fadenscheinigen Argumenten ab. Einige Verbraucher bekommen Rabatte für eine neue Bestellung angeboten, wenn sie ihre Meinung ändern und die Ware doch behalten. Wer jedoch schon von der ersten Ware enttäuscht wurde, hat selten Interesse an einer weiteren Bestellung. Zu Problemen mit der Rücksendung kommt es in den vom EVZ Deutschland bearbeiteten Beschwerden immer wieder. Daher ist es wichtig, schon vor dem Kauf in einem Online-Shop herauszufinden, wie die Rückgabebedingungen des Shops aussehen. Das kann Ärger vermeiden. Grundsätzlich tragen Kunden die Rücksendekosten nach einem Widerruf, wenn sie beim Kauf entsprechend informiert wurden. Dropshipping für Verbraucher schwer zu erkennen Leider ist Dropshipping nicht leicht zu erkennen. Einige Dropshipper gestalten ihre Online-Shops gezielt so, dass Kundinnen und Kunden glauben, bei einem Anbieter aus Deutschland einzukaufen. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des EVZ ergab, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher oft fälschlicherweise erwarten, bei einem Online-Shop aus Deutschland zu bestellen: Der Name des Anbieters, die angebotenen Zahlungsmethoden oder die Adresse der Webseite mit .de am Ende werden als Hinweis für einen Unternehmenssitz in Deutschland gesehen. Jeder Fünfte orientiert sich zudem an der Sprache des Online-Shops. Aber nur das Impressum und die AGB geben Aufschluss über den Unternehmenssitz. Findet sich im Impressum der Hinweis, es handle sich nicht um die Rücksendeadresse, und ist in den AGB oder der Widerrufsbelehrung vermerkt, die Rücksendeadresse werde nur auf Anfrage mitgeteilt, handelt es sich häufig um einen Dropshipping-Shop. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20241126_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Black Friday-Deals: Vorsicht vor Embedded Insurance! Bald fällt der Startschuss für den Black Friday und die Cyber Week 2024. Besonders gut verkaufen sich an diesen Schnäppchentagen Elektronikartikel. Die werden aber oft in Kombination mit Versicherungen angeboten. Mit nur einem Klick oder der Zustimmung im Geschäft landet dann nicht nur der neue Fernseher im Warenkorb, sondern auch die Geräteschutzversicherung. Embedded Insurance heißt das Konzept. „Doch gerade bei Versicherungen und Garantieverlängerungen für Elektrokleingeräte ist Vorsicht geboten. Sie sind weder bedarfsgerecht noch bieten sie einen wirtschaftlich vorteilhaften Versicherungsschutz“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Bei der Embedded Insurance-Lösung werden Versicherungen für Elektrokleingeräte wie Smartphones oder Geschirrspüler unauffällig in den Kaufprozess integriert. „Versteckt sich die Prämie im Gesamtpreis des Produkts, nehmen Verbraucherinnen und Verbraucher den Vertragsabschluss im schlimmsten Fall gar nicht wahr“, sagt der BdV. Da der Abschluss in der Regel sehr schnell geht, bleibt Verbrauchern zudem kaum Zeit für eine genaue Prüfung der Konditionen und Vertragsdetails. Und selbst, wenn sie sich die Zeit für eine gründliche Prüfung nehmen, lässt sich kaum nachvollziehen, wann sie von der Versicherung unter welchen Voraussetzungen welche Leistung erhalten. Wenn sie überhaupt entschädigt werden, denn: Die zahlreichen Leistungsausschlüsse sowie die unverhältnismäßig hohe Versicherungsprämie bieten gerade bei Elektrokleingeräten in der Regel keinen bedarfsgerechten Versicherungsschutz, zumal meist maximal der Zeitwert des Geräts entschädigt wird. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht den Kaufpreis, sondern nur den aktuellen Wert des betroffenen Geräts erstattet – und bei Elektroartikeln ist der Wertverfall hoch. Obendrein wird im Schadenfall meist eine Selbstbeteiligung fällig, die sich an der Höhe des Kaufpreises orientiert. Keine Vergleichsoptionen und erschwerte Kündigungsbedingungen Zwei weitere Nachteile von Embedded Insurance sind die eingeschränkte Auswahl sowie die erschwerten Kündigungsbedingungen. Kauft man beispielsweise ein Smartphone bei einem speziellen Händler, wird dieser nur die Versicherung seines Kooperationspartners anbieten. Verbraucher sind somit von vornherein an einen bestimmten Versicherungsanbieter gebunden und haben keine Vergleichsoption. Des Weiteren werden Verbraucher in der Regel nicht ausreichend über die Kündigungsbedingungen informiert. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20241122_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Finanztip-Analyse: 76 Prozent Einsparung bei der Autoversicherung möglich Autofahrer müssen sich im nächsten Jahr auf stark steigende Kfz-Versicherungsbeiträge einstellen, der eine oder andere hat vermutlich grade seine nächstjährige Rechnung bekommen. Viele von uns werden dabei in den sauren Apel beißen müssen, der Wechsel des Versicherers, der jährlich zum 30.11. möglich ist, bringt häufig auch keine Ersparnis, denn rein zufällig sind die Preiserhöhungen sehr ähnlich. Aber ein paar Möglichkeiten, die Kosten zu reduzieren, haben wir Verbraucher dennoch. Denn mit einfachen Anpassungen des Versicherungsvertrags lassen sich oft hunderte Euro sparen. Wie viel Versicherte im Schnitt einfach sparen können, zeigt der Geld-Ratgeber Finanztip auf Grundlage einer umfangreichen Analyse. Im Fall einer Musterfahrerin mit Vollkasko-Vertrag reduzierten die Experten von Finanztip den Gesamtbetrag von 2.222 Euro auf sage und schreibe rund 535 Euro. Das dürfte dem Versicherer nicht gefallen, aber wie heißt es so schön? Mein Hemd ist mir näher als mein Sakko. Trotz des Sparpotentials hat laut einer repräsentativen Finanztip-Umfrage jeder dritte Autofahrer in den vergangenen fünf Jahren seinen Versicherungstarif nicht optimiert (34 Prozent). 64 Prozent der deutschen Autofahrer haben laut Finanztip-Umfrage bereits im vergangenen Jahr eine Preiserhöhung von ihrem Versicherer erhalten. Und mehr als jeder Dritte der Befragten (36 Prozent) empfindet die Kosten seiner Kfz-Police inzwischen als finanzielle Belastung. „Damit müssen Versicherte sich nicht abfinden“, sagt man bei Finanztip. Mit den richtigen Stellschrauben könnten Autofahrer richtig sparen, ohne direkt die Versicherung zu wechseln. Folgende Spartipps sind dabei hilfreich: Tipp 1: Kilometerleistung anpassen Die Anpassung von ursprünglich 10.000 Kilometer auf 5.000 tatsächlich gefahrene Kilometer reduzierte in der aktuellen Finanztip-Studie den Gesamtbetrag beispielsweise um durchschnittliche 14 Prozent. Tipp 2: Fahrerkreis optimieren Den Fahrerkreis zu optimieren, beispielsweise durch Ausschluss eines 18-jährigen Fahranfängers vom Fahrerkreis bei mehreren Familienfahrzeugen kann laut Finanztipp bis zu 48 Prozent Ersparnis bringen. Tipp 3: Selbstbeteiligung vereinbaren Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in der Voll- bzw. Teilkaskoversicherung kann weitere massive Einsparungen bringen. Da die Materie umfangreich und sehr komplex ist, empfehlen wir ausdrücklich einen Besuch auf der Internetseite von Finanztip. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20241119_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Leben und arbeiten in Europa: Kein Nachteil bei der Rente Für viele Menschen gehört es mittlerweile zum Alltag, in verschiedenen europäischen Ländern zu leben und zu arbeiten. Damit hierdurch keine Nachteile in der sozialen Absicherung entstehen, zeigte die Deutsche Rentenversicherung Bund anlässlich des Europatages, welche Bedeutung Europa für das Thema soziale Sicherheit über die Grenzen hinweg hat. Das Europarecht stellt sicher, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern keine Nachteile bei ihrer sozialen Absicherung entstehen, wenn sie im europäischen Ausland leben und arbeiten. Und auch viele Rentnerinnen und Rentner verbringen ihren Lebensabend im europäischen Ausland und beziehen dort ihre Rente aus Deutschland. Fast fünf Prozent der Rentenzahlungen gehen in EU-Länder Die Deutsche Rentenversicherung zahlt insgesamt rund 1,71 Millionen Renten ins Ausland. Knapp 72 Prozent der Auslandsrenten gehen in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), insgesamt rund 1,23 Millionen Zahlungen. Das entspricht rund 4,7 Prozent aller Rentenzahlungen der Deutschen Rentenversicherung. Knapp 231.000 Renten werden an deutsche Rentnerinnen und Rentner mit Wohnsitz im Ausland gezahlt, davon fast 126.000 in Länder der EU. Ausländische Beschäftigte zahlen Rentenversicherungsbeiträge Allein in Deutschland haben zuletzt rund 2,46 Millionen Menschen aus anderen Staaten der EU gearbeitet und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Vor zehn Jahren waren es noch knapp eine Million. Das entspricht einer Steigerung auf das 2,5-fache an Beschäftigten aus EU-Mitgliedstaaten. Zurückzuführen ist diese Entwicklung insbesondere auf die Stärkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Beschäftigungszeiten im europäischen Ausland zählen für die Rente Die sozialen Sicherungssysteme in den 27 Ländern der EU sind zum Teil sehr unterschiedlich. Eins haben sie jedoch gemeinsam: Eine Rente wird nur gezahlt, wenn bestimmte Mindestversicherungszeiten erfüllt sind. Hierfür können Versicherungszeiten, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, zusammengerechnet werden. So erfüllt zum Beispiel ein Versicherter, der 20 Jahre in Deutschland und 25 Jahre in Frankreich gearbeitet hat, die Mindestversicherungszeit von 45 Jahren, um vorzeitig eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte aus der deutschen Rentenversicherung beziehen zu können. Rentenzahlungen aus mehreren Ländern möglich Sind die Voraussetzungen für eine Rente erfüllt, zahlt jeder Staat aus den in seinem sozialen Sicherungssystem zurückgelegten Zeiten eine eigene Rente. Es ist daher möglich, dass Rentenzahlungen zeitgleich aus mehreren Staaten erfolgen. Eine "Gesamtrente", die von einem Land auch für andere Länder gezahlt wird, gibt es grundsätzlich nicht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20241115_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Versicherungen im Todesfall: Was bleibt bestehen, was endet? Es gibt bestimmte Dinge, die man gerne verdrängt und dazu gehört alles, was mit dem Tod zu tun hat. Doch manchmal ist es besser, zu wissen, was zu tun ist, wenn der Fall des Falles eintritt und das ist oft überraschend. Verstirbt ein Mensch, sehen sich Angehörige oft mit einer Vielzahl von Formalitäten konfrontiert, die sie erledigen müssen. Dazu gehört auch die Benachrichtigung von Versicherungen. „Beim Tod einer geliebten Person ist es wichtig, den Versicherern so schnell wie möglich Bescheid zu geben – besonders bei Verträgen, die eine Todesfallleistung beinhalten. Außerdem sollten Hinterbliebene beachten, dass nicht alle Versicherungen mit dem Tod erlöschen – einige Verträge können weiterlaufen oder gehen automatisch auf die Erben über“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Insbesondere Versicherungen mit Todesfallleistung geben für die Todesfallmeldung sehr enge Zeitfenster vor. Welche Fristen gelten, steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Die erste Meldung kann unkompliziert per E-Mail erfolgen; die erforderlichen Nachweise zum Versicherungsfall lassen sich später nachreichen – am besten in Form von Kopien, die per Einschreiben versendet werden. Die benötigten Dokumente variieren je nach Art der Versicherung. „Es ist ratsam, alle möglicherweise erforderlichen Unterlagen frühzeitig zu sammeln. Dazu zählen der Toten- und Versicherungsschein, Geburts- und Sterbeurkunden sowie die Adress- und Bankdaten der begünstigten Personen. Sollte der Verstorbene durch einen Unfall ums Leben gekommen sein, ist außerdem ein ärztlicher Bericht erforderlich“. Welche Versicherung endet, welche läuft weiter? Die verschiedenen Versicherungen sehen jeweils unterschiedliche Regelungen vor. Nur bei der Krankenversicherung gilt stets: Die Krankenversicherung endet automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Im Vertrag (mit)versicherte Personen können diesen innerhalb von zwei Monaten nach Tod des Versicherungsnehmers fortsetzen. • Bei der Hausratversicherung bleibt der Versicherungsschutz bei einigen Versicherern noch zwei Monate nach dem Tod bestehen. Auf diese Weise wird den Erben eine Übergangszeit für die Auflösung des Hausstandes gewährt. • Bei der Familienhaftpflichtversicherung besteht der Versicherungsschutz bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. • Die Wohngebäudeversicherung geht automatisch auf den Erben des Hauses über. Es entsteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. • Und auch die Kfz-Versicherung geht automatisch auf die Erben des Autos über. Solche Verträge können nicht per Sonderkündigungsrecht, sondern nur ordentlich gekündigt werden. Eine Ausnahme: Der Erbe verkauft den Wagen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20241112_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Studie: Hohe Lebensmittelpreise belasten Mehrheit der Deutschen Die hohe Inflation hat die Haushalte hierzulande im vergangenen Jahr vor große Herausforderungen gestellt. Dies gilt insbesondere für die Preissteigerungen bei Lebensmitteln. 52 Prozent der Deutschen fühlten sich dadurch am stärksten belastet. Es folgen Strom (35 Prozent) und die Heizung (32 Prozent). Haushalte mit weniger als 2.000 Euro Nettoeinkommen pro Monat waren überdurchschnittlich von Preissteigerungen bei den Grundbedürfnissen betroffen: Sechs von zehn Geringverdienern fühlten sich durch die hohen Lebensmittelpreise am stärksten belastet, vier von zehn durch die Stromkosten. Das sind Ergebnisse der repräsentativen Studie "TeamBank-Liquiditätsbarometer". Die Inflation hat auch dazu beigetragen, dass 30 Prozent der Deutschen heute monatlich weniger Geld zur freien Verfügung haben als noch vor einem Jahr. Auch hier sind Geringverdiener stärker betroffen: 41 Prozent derjenigen mit einem Haushaltsnettoeinkommen von 1.000 bis 2.000 Euro haben monatlich weniger Geld, bei noch geringerem Einkommen sind es 36 Prozent. Dagegen haben nur 17 Prozent der Haushalte mit einem Nettoeinkommen ab 4.000 Euro weniger Geld zur Verfügung. Deutliche Mehrheit nutzt Finanzierungen Um sich trotz finanzieller Engpässe etwas leisten zu können, sind Finanzierungen ein beliebtes Mittel. 73 Prozent der Deutschen haben bereits mindestens eine Variante in Anspruch genommen. An erster Stelle steht der Kauf auf Rechnung, den 38 Prozent schon einmal genutzt haben. Mit 29 Prozent folgt der Dispokredit. An dritter Stelle stehen der Ratenkauf und das Darlehen für größere Anschaffungen, wie z.B. Immobilien- oder Kfz-Finanzierungen, mit jeweils 28 Prozent. Vor allem für Gutverdiener mit einem Haushaltsnettoeinkommen ab 4.000 Euro ist die Finanzierung eine Selbstverständlichkeit. Fast die Hälfte von ihnen (46 Prozent) hat schon einmal eine Finanzierung in Anspruch genommen. Bei den Geringverdienern mit einem Haushaltsnettoeinkommen unter 1.000 Euro sind es nur 13 Prozent. Im Umgang mit Finanzierungen sind die Deutschen sehr verantwortungsbewusst. 56 Prozent nutzen sie nur in Ausnahmefällen. Weitere 30 Prozent machen sich während der Laufzeit Sorgen, ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können. Dies gilt sogar für 38 Prozent der Befragten mit einem Haushaltseinkommen von 1.000 bis 2.000 Euro. 27 Prozent lehnen alle Finanzierungsformen grundsätzlich ab, bei den Geringverdienern mit weniger als 1.000 Euro Haushaltsnettoeinkommen sind es sogar 34 Prozent. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20241108_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Bittere Bilanz der Riester-Rente: Knapp ein Viertel aller Verträge gekündigt Aktuelle Zahlen bedeuten eine verheerende Bilanz für die vor mehr als 20 Jahren eingeführte Riester-Rente: Insgesamt wurden bis Ende 2023 in Deutschland mehr als 20 Millionen Verträge abgeschlossen. 4,6 Millionen davon, also knapp ein Viertel, existieren allerdings bereits nicht mehr. Viele davon wurden gekündigt, weil die Sparer davon ausgehen, dass Riestern unrentabel ist. Doch einfach zu kündigen kann ein Fehler sein, warnt man bei Finanztip, denn: „Die Kündigung eines Riester-Vertrags kommt Sparern teuer zu stehen. Zum einen müssen sie alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, zum anderen behalten die Anbieter einen Teil des eingezahlten Geldes ohnehin, und zwar die Provisionen sowie die Verwaltungs- und Fondskosten.” Millionen Riester-Verträge werden nicht mehr bespart Um nicht zusätzlich Geld zu verlieren, empfiehlt Finanztip unzufriedenen Sparern, nicht zu kündigen, sondern ihren Vertrag stattdessen stillzulegen. Von den insgesamt 15,5 Millionen noch bestehenden Riester-Verträgen soll nach Schätzung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auch bereits jeder vierte bis fünfte Vertrag ruhen. Das entspricht rund drei bis vier Millionen Verträgen. Nach Finanztip-Berechnungen könnte dieser Anteil allerdings bei bis zu fünf Millionen liegen. „Mit Blick auf diese Zahlen ist die Riester-Rente nicht einfach nur gescheitert. Sie ist ein Desaster”, sagt man bei Finanztip. Die staatlich geförderte private Altersvorsorge wurde als eine Möglichkeit geschaffen, die entstandene Lücke aus der parallel beschlossenen Rentenkürzung auszugleichen. „Nimmt man die gekündigten und die stillgelegten Verträge zusammen, erfüllen knapp die Hälfte aller abgeschlossenen Verträge diesen Zweck nicht.” Anbieter erhalten Milliarden-Subventionen Sicher profitiert haben von der Riester-Idee vor allem die Anbieter: Nach Finanztip-Berechnungen sind bis Ende 2022 knapp 1,8 Milliarden Euro aus der Staatskasse direkt an Versicherungsunternehmen und Fonds-Gesellschaften geflossen. „Die Anbieter durften Kosten und Provisionen sogar auf die staatlichen Zulagen berechnen. So wurde das Modell Riester-Rente zum Goldesel der Versicherer und Fondsgesellschaften“, so der Finanzratgeber. Zu Rentenbeginn hat man übrigens die Option, bis zu 30% seines angesparten Kapitals auf einmal aus dem Vertrag zu holen, ohne Zulagen zu verlieren. Das haben allerdings nur rund 10 Prozent der Riester-Sparer, die 2022 in die Auszahlphase gewechselt sind, getan. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20241105_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Kfz-Versicherung: Gut schlägt günstig So wie Weihnachten jedes Jahr pünktlich kommt, so pünktlich kommen spätestens ab Oktober die Hinweise zur KFZ-Versicherung. Da die meisten KFZ-Verträge zum 31.12. eines Jahres kündbar sind, ist es sinnvoll, rechtzeitig einen Blick darauf zu werfen. Denn auch in diesem Jahr sagt die Prognose: Die Prämien in der Kfz-Versicherung werden erneut steigen. Somit werden viele Verbraucher im kommenden Jahr mehr Geld für ihre Kfz-Versicherung in die Hand nehmen müssen. Dennoch sollten sie nicht übereilt ihren Vertrag kündigen, um in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) sagt: „In der Kfz-Versicherung ist Geiz nicht immer geil, der günstigere Tarif ist oft nicht die bessere Alternative. Was man an der Prämie spart, zahlt man im Schadenfall eventuell doppelt und dreifach drauf, wenn die Leistungen des Billigtarifs nicht ausreichend sind.“ Bei der Suche nach einer Kfz-Versicherung sollte daher immer die Leistungsstärke im Vordergrund stehen und nicht der Preis. Zudem ist es nicht immer nötig, den Tarif zu wechseln, um an der Prämie zu sparen. Eventuell lohnt sich beispielsweise der Wechsel von der oftmals teureren Voll- in die Teilkaskoversicherung. Doch Vorsicht: Hat man eine gute Schadenfreiheitsklasse, kann die Vollkaskoversicherung sogar günstiger sein als der Teilkaskoschutz. Wer sparen will, sollte zudem prüfen, ob sich andere Parameter geändert haben, die Einfluss auf die Prämie haben: Hat sich der Kreis der Fahrer verkleinert? Ist die Jahreskilometerlaufleistung geringer geworden? Steht das Auto nachts mittlerweile in einer Garage statt an der öffentlichen Straße? Das alles kann die Prämie verringern. Gleiches gilt für eine Erhöhung des Selbstbehalts. Ist man mit dem bisherigen Versicherer zufrieden, kann es sich auch lohnen, direkt bei ihm nach einem besseren Angebot zu fragen. „Haken Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung nach, ob sie durch die Umstellung auf einen aktuellen Tarif sparen können, ohne dass sich die Leistungen verschlechtern“, empfiehlt der BdV. Auch wer bereits einen interessanten Tarif bei einer anderen Versicherung entdeckt hat, sollte den Fokus auf die Leistungen legen. Die Tarife haben teilweise sehr unterschiedliche Leistungsniveaus. Verbraucher sollten daher unbedingt ihren alten Vertrag mit dem neuen Angebot vergleichen. „Leistet beispielsweise der neue – vermeintlich günstigere – Kaskoversicherer nicht beim Zusammenstoß mit Tieren aller Art und ein fremder Hund rennt vor das Fahrzeug und verursacht einen Schaden, müsste die Reparatur aus eigener Tasche gezahlt werden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20241029_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Airline-Ärger: 170.000 Betroffene holen sich im ersten Halbjahr mit Fluggasthelfern Geld zurück Viele Urlauber, die im Sommer Ärger mit ihrem Flug hatten, warten immer noch auf ihre Entschädigung. Kommerzielle Fluggastrechte-Portale helfen aber vielen Betroffenen, ihr Geld zurückholen. Wie eine Abfrage des gemeinwohlorientierten Geldratgebers Finanztip unter den 14 größten Fluggasthelfern Deutschlands zeigt, haben mindestens 170.000 Menschen mit Hilfe von Fluggasthelfern im ersten Halbjahr 2024 eine Entschädigung erhalten. Verspätet sich der Flieger oder wird der Flug gestrichen, steht Reisenden eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro zu – das regelt die europäische Fluggastrechte-Verordnung. Abhängig von Distanz und Verspätungsdauer gibt es zusätzlich zum Ticketpreis eine Ausgleichszahlung, unter Umständen auch Taxi- und Hotelkosten. Betroffene können sich selbst darum kümmern und ihre Rechte einfordern. „Das geht, indem sie einen Brief an die Airline schreiben und hoffen, dass diese zahlt. Wer sich damit nicht herumärgern will, kann sogenannte Fluggasthelfer beauftragen, die die Fluggastrechte durchsetzen. Diese behalten dann einen Teil der Ausgleichszahlung,“ erklärt Dr. Britta Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. Zwei Monate nach dem Flug können sich Verbraucher auch kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden. Das ist eine gute Möglichkeit, seine Rechte durchzusetzen. Für wen sich Fluggasthelfer lohnen Wer nicht so lange warten will oder keine Zeit und Nerven hat, die Airline selbst anzuschreiben, der kann sich an ein Fluggastrechte-Portal wenden. „Geschäftsreisende sollten ihre Ansprüche immer an einen Rechtsdienstleister geben, denn die können sich nicht an die Schlichtungsstelle für Reise & Verkehr wenden“, erklärt Britta Schön. Unter den Fluggastportalen gibt es sogenannte Sofortentschädiger und Inkasso-Dienstleister. Sofortentschädiger prüfen anhand von Wetter- und Flugdaten sowie der aktuellen Rechtsprechung, ob der Fall Erfolg hat. Erst dann erhalten Kunden ein Angebot. Nehmen sie das an, kauft das Unternehmen die Ausgleichsforderung ab und innerhalb von zwei Bankarbeitstagen ist das Geld auf dem Konto. „Diese Art der Entschädigung ist für alle gut, die das Geld sofort zurück haben möchten“, so Britta Schön. Finanztip empfiehlt die Sofortentschädiger Ersatz-Pilot und EUFlight. Etwa 30 Prozent der Entschädigung bleiben bei den Unternehmen. Inkasso-Dienstleister prüfen erst den Fall und versuchen dann, die Entschädigung wie ein Inkasso-Dienst durchzusetzen. Diese Fluggasthelfer machen den Anspruch ihrer Kunden also zunächst außergerichtlich geltend. Wenn die Unternehmen Erfolg haben, bekommen die Fluggäste die Ausgleichszahlung abzüglich eines Honorars zwischen 24 und 50 Prozent. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20241022_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Studie: Deutsche wollen sparen Beim Konsum herrscht in Deutschland derzeit vor allem Zurückhaltung. 70 Prozent der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger wollen wegen der hohen Preise geplante Ausgaben reduzieren oder sogar ganz darauf verzichten. Im Vergleich zum Februar 2024 ist die Sparbereitschaft leicht um drei Prozentpunkte gestiegen. Besonders ausgeprägt ist dieser Trend in der Mittelschicht. 78 Prozent der Befragten mit einem Haushaltseinkommen von 3.000 bis 4.000 Euro wollen auf Ausgaben verzichten. Ab einem Einkommen von 4.000 Euro sind es 68 Prozent. Das sind Ergebnisse der repräsentativen Studie "TeamBank-Liquiditätsbarometer". Am höchsten ist die Sparbereitschaft bei Restaurantbesuchen. 32 Prozent planen, hier auf Ausgaben zu verzichten. Bei einem Einkommen von 3.000 bis 4.000 Euro sind es sogar 37 Prozent. An zweiter Stelle stehen Urlaubsreisen. Hier will sich jeder fünfte Deutsche einschränken. Dahinter folgen mit 17 Prozent Investitionen in die Wohnungseinrichtung. Wie hoch die Sparneigung ist, zeigt auch, dass 63 Prozent in den kommenden zwölf Monaten Rücklagen für besondere Anschaffungen bilden wollen. Finanzielle Zuversicht wächst nur langsam Trotz des verhaltenen Konsumklimas hellt sich die Stimmung der Deutschen rund um ihre Finanzen auf, wenn auch nur sehr langsam. Dies belegt der Liquiditätsindex im Rahmen der Studie. Mit einem Indexwert von 11,5 Punkten setzt sich der Aufwärtstrend zum dritten Mal in Folge fort. Nach dem durch Pandemie und Energiepreiskrise ausgelösten Einbruch stieg der Wert im Juni 2023 erstmals wieder von 4,75 auf 5,5 Punkte und legte im Februar 2024 auf 8 Punkte zu. Vom bisherigen Höchstwert von 31,25 Punkten im Jahr 2019 ist der Indexwert allerdings noch weit entfernt. Auch die individuellen finanziellen Möglichkeiten werden etwas optimistischer eingeschätzt: 67 Prozent der Deutschen bezeichnen ihre aktuelle Finanzlage als mindestens gut. Das sind vier Prozentpunkte mehr als noch im Februar 2024. Besonders stark verbessert hat sich die Situation der 18- bis 29-Jährigen. 74 Prozent von ihnen geht es finanziell mindestens gut. Zu Jahresbeginn waren es noch 13 Prozentpunkte weniger. Die Studie "TeamBank-Liquiditätsbarometer" untersucht seit dem Jahr 2013 Liquidität und Konsumverhalten der deutschen Bevölkerung. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20241018_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Gut oder Geldfalle? Auf diese Versicherungen können Verbraucher getrost verzichten 475,5 Millionen Versicherungsverträge verzeichnet der Verband der Versicherer GDV für 2023. Damit hat jeder Haushalt in Deutschland im Schnitt 11,5 Versicherungen. Doch ob die Personen im Haushalt damit auch gut versichert sind, darüber gibt die Zahl der Versicherungsverträge keine Auskunft. Viele dieser Versicherungsprodukte erscheinen auf den ersten Blick nützlich, erweisen sich jedoch bei näherer Betrachtung als wenig sinnvoll. „Der Einfallsreichtum der Versicherer ist groß, wenn es darum geht, neue Produkte auf den Markt zu bringen. Längst nicht alle wurden zum Nutzen der Verbraucherinnen und Verbraucher entwickelt“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Denn vorrangig sollten Verbraucher Versicherungen abschließen, die existenzielle Risiken abdecken – etwa Haftungsrisiken, den Verlust der Arbeitskraft, die Absicherung der Familie und des Wohneigentums. Der Verlust eines Handys oder eines Gepäckstückes ist zwar ärgerlich, führt aber nicht in eine wirtschaftliche Schieflage, die den Lebensstandard gefährdet. Oft ist die Prämie gegenüber den versicherten Leistungen zudem unverhältnismäßig hoch, es gibt Leistungsausschlüsse, entschädigt wird nur zum Zeitwert oder der Versicherungsschutz ist bereits in einer anderen Versicherung enthalten. Eine reine Brillenversicherung deckt nicht alle Kosten ab. Beispielsweise wird eine neue Brille nur dann übernommen, wenn die aktuelle Brille mindestens zwei Jahre alt ist oder sich die Sehstärke um mindestens +/- 0,5 Dioptrien geändert hat. Oder sie erstattet nur in begrenzter Höhe, z. B. nur bis 300,- Euro. Wer eine spezielle Fassung oder hochwertige Gläser wünscht, muss höhere Zuzahlungen leisten. Eine spezielle Sportgeräteversicherung ist überflüssig, wenn der Verlust bereits durch die Hausratversicherung auch im Rahmen der Außenversicherung gegen Schäden durch Brand, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel oder Leitungswasser abgedeckt ist. Auch Elektronikversicherungen, die gerne beim Kauf eines Smartphones & Co. an der Kasse mitverkauft werden, scheinen nur smart – denn entschädigt wird nur der Zeitwert des Handys. Die Finger sollten Verbraucher laut dem BdV auch von kapitalbildenden Lebensversicherungen lassen. Sie sind weder zur Altersvorsorge noch zum Vermögensaufbau geeignet. Niedrigzinsen, intransparente (und oftmals überteuerte) Kostenstrukturen sowie – bei Rentenversicherungen – überzogene Langlebigkeitsannahmen haben zur Folge, dass die versicherten (garantierten) Leistungen oft nicht einmal der Summe der eingezahlten Prämien entsprechen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20241015_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Alles in Butter? Für die Verbraucher eher nicht! Aktuell erzählt man uns, dass die Inflation zurückgeht – im September sollen es nur noch 1,6 % gewesen sein. Dazu passend gehen die Sollzinsen nach unten, allerdings nur sehr bescheiden, schließlich müssen die armen Banken ja von irgendetwas leben! Guthabenzinsen für Geldeinlagen gehen dagegen meist schon im Vorfeld der EZB-Zinssenkungen runter, so kann man unauffällig gleich zweimal den Guthabenzins reduzieren. Kurz vorher und unmittelbar danach. Wer - ebenfalls aktuell - am vergangenen Freitag im Kühlregal zur Butter griff, glaubte allerdings, einen Sehfehler zu haben. 250 Gramm Butter kosten als No-Name-Produkt plötzlich in vielen Märkten 2,39 Euro, für Marken wie Kerrygold, Meggle oder Weihenstephan liegen die Preise nach einer Meldung des Kölner Stadtanzeigers inzwischen bei 3,39 bis 3,49 Euro pro 250 Gramm, Butter ist daher in Deutschland so teuer wie nie! Und der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) sieht sogar noch größere Steigerungen kommen. Nun erleben wir seit einiger Zeit folgendes Spiel bei diversen Produkten: Preise gehen hoch, Inhalte werden reduziert, die Produktqualität sinkt oft auch noch. Fett wird durch Wasser ersetzt, man kann auch mit Luft in Produkten viel Geld verdienen. Allerdings passiert kurz drauf dann etwas Seltsames: Die vorher drastisch verteuerten Produkte liegen wie Blei in den Regalen, die Hersteller geben häufig gewaltige Preisnachlässe - über 50% sind schon eher die Regel, als die Ausnahme. Besonders gerne werden Sondergrößen aufgelegt, man stellt bei genauerem Hinschauen aber fest, die diese im Vergleich zu vorher immer noch teurer sind. Da denkt der geneigte Verbraucher natürlich über Vorratshaltung nach, wenn es grade mal halbwegs günstig ist. So könnte man beispielsweise größere Mengen Butter im Sonderangebot erwerben und einfrieren, aber da ist Vorsicht geboten. Zwar streiten sich die Geister, ob es nur vier Monate sein sollten, oder auch mal neun vertretbar sind, aber in einem ist man sich wohl einig. Nach dem Auftauen sollte die Butter relativ zügig verbraucht werden, da sie – so heißt es –schnell Geschmackseinbußen erleidet. Hier erlaube ich mir, einen persönlichen Tipp weiterzugeben. Notieren Sie mal, wie lange es dauert, bis ein Päckchen Butter bei Ihnen komplett verzehrt ist. Wenn Sie das ermittelt haben, teilen Sie das Päckchen einfach in passende Größen auf. Und für kleine Mengen ist sogar eine Silikoneiswürfelform eine gute Idee. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20241008_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: 22 Krankenkassen erhöhen mitten im Jahr den Beitrag Seit Mai 2024 haben 22 Krankenkassen mitten im Jahr den Beitrag erhöht, 17 von ihnen hatten schon zum Jahreswechsel mehr Geld verlangt. Eigentlich sind mögliche Beitragsanpassungen zum jeweiligen Jahresbeginn vorgesehen. 7,6 Millionen Versicherte sind betroffen, das zeigen aktuelle Abfragen von Finanztip bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Nach Musterrechnungen des Geld-Ratgebers spart ein Durchschnittsverdiener durch einen Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse oft mehr als 300 Euro im Jahr. GKV-Wechsel spart mehrere Hundert Euro „Weil viele Versicherungen dieses Jahr ihren Zusatzbeitrag angehoben haben, manche sogar zum zweiten Mal, können betroffene Versicherte aktuell besonders von einem Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse profitieren“, rät man. Wie sehr sich ein solcher Wechsel lohnt, hängt vom Einkommen ab und davon, wie viel günstiger die neue Kasse ist. Nach Finanztip-Berechnungen kann ein Angestellter mit einem Bruttogehalt von 3.000 Euro im Monat und Steuerklasse I (keine Kinder, keine Kirchensteuer) mit einem Wechsel von der Krankenkasse KKH (3,28 % Zusatzbeitrag seit 01.08.2024) zu einer der günstigsten bundesweit geöffneten Krankenkassen (0,9 % Zusatzbeitrag) im Monat 25,70 Euro netto sparen. So viel bleiben von 35,70 Euro Beitragsersparnis nach Steuern übrig. Im Jahr macht das 308,40 Euro Ersparnis bei der Krankenversicherung. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro steigt die Netto-Ersparnis auf 32,68 Euro monatlich oder 392,16 Euro jährlich. Und ein Angestellter mit 5.000 Euro Bruttogehalt spart durch diesen Wechsel 38,75 Euro pro Monat oder 465 Euro auf ein Jahr gerechnet. Wie groß die individuelle Ersparnis beim Zusatzbeitrag ist, können Arbeitnehmer online mit einem Rechner von Finanztip prüfen. Der kostenfreie Verbraucherservice zeigt die Ersparnis bei einem Wechsel von der aktuellen Kasse zur günstigsten bundesweit tätigen Krankenkasse. Wann ist ein Wechsel der GKV möglich „Der Wechsel der Krankenkasse ist einfach”, sagt man: „Versicherte melden sich einfach beim neuen Versicherer an, der erledigt dann den Rest.“ Normalerweise sind Verbraucher nach einem vorausgegangenen Wechsel zunächst zwölf Monate an ihren neuen Versicherer gebunden. Diese Bindungsfrist entfällt aber, sobald die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Betroffene haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht und können ihre Krankenkasse mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. „Die Kündigung muss spätestens bis zum Ende des Monats beim Versicherer eingehen, in dem der erhöhte Beitrag erstmals fällig wird“. Die Kündigung greift dann zum Ende des übernächsten Monats. Wenn Versicherte länger als zwölf Monate bei ihrer Kasse sind, können sie jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20241004_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Über 90 Prozent der jungen Leute wollen ein eigenes Auto Den Führerschein zu machen, ist nicht aus der Mode gekommen – im Gegenteil. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag der DEVK Versicherungen. Dafür hat das Meinungsforschungsinstitut Civey im September 1.000 junge Erwachsene bis 25 Jahre befragt. Die Ergebnisse belegen, wie wichtig der Generation Z Autofahren ist und worauf sie bei der Kfz-Versicherung Wert legt. Angesichts von Klimawandel, alternativen Formen der Mobilität und gestiegenen Kosten könnte man vermuten, dass immer weniger junge Menschen Wert darauf legen, den Führerschein zu machen und sich einen Pkw zu kaufen. Tatsächlich sinkt seit 2012 kontinuierlich der Anteil der 17- bis 20-Jährigen, die eine Fahrerlaubnis der Klasse B haben, also den Autoführerschein. Nach Angaben von Statista haben inzwischen nur noch 41 Prozent der jungen Menschen bis 20 Jahre den „Lappen“, der heute allerdings eine Plastikkarte ist. Trend zum Führerschein ab 18 Das liegt aber anscheinend eher am Aufwand: Wer den Führerschein machen will, muss Zeit und Geld investieren. Laut ADAC kostet die Pkw-Variante je nach Region, Anbieter und Anzahl der benötigten Fahrstunden zwischen 2.500 und 4.500 Euro. Dennoch steht er bei der Jugend ganz oben auf der Wunschliste, wie die aktuelle Umfrage von Civey im Auftrag der DEVK zeigt. 28,6 Prozent der Frauen und Männer bis 25 Jahre haben die Fahrerlaubnis schon im 17. Lebensjahr erworben und sind bis zum 18. Geburtstag begleitet gefahren. 93,7 Prozent wünschen sich ein eigenes Auto Aber mit dem Führerschein allein ist es nicht getan. Auf Dauer bei den Eltern mitzufahren oder sich bei Bedarf ein Fahrzeug zu leihen, ist keine Option für die meisten jungen Leute, die schon eine Fahrerlaubnis haben oder bald bekommen. 93,7 Prozent von ihnen legen Wert darauf, ein eigenes Auto zu besitzen. Bei der Kfz-Versicherung zählt der Preis Wenn der Traum vom eigenen Auto in Erfüllung geht, ist eine Kfz-Versicherung nötig. Beim Abschluss schauen 72,1 Prozent der jungen Menschen vor allem auf den Preis. Die DEVK hilft beim Sparen – schon mit einem Rabatt fürs begleitete Fahren mit 17. Wer seinen Führerschein erst später gemacht hat, kann trotzdem sparen, wenn er oder sie das erste eigene Auto versichert. Die DEVK stuft junge Leute in die Schadenfreiheitsklasse SF ½ ein statt SF 0, wenn bereits das Fahrzeug der Eltern bei der DEVK versichert ist. Bis zu 40 Prozent sparen geht mit dem Junge-Leute-Vorteil: Voraussetzung ist, dass in der Familie zusammen vier weitere Verträge in anderen Sparten bestehen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20241001_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Stromkosten sparen: Größtes Potenzial mit dynamischem Stromtarif und Solaranlage Wer für seinen Haushalt und noch zusätzlich fürs Laden seines Elektroautos Solarstrom nutzt, fährt bei Stromkosten und CO2-Emissionen deutlich besser als mit gewöhnlichem Netzstrom und öffentlichen Ladestationen. Aktuelle Berechnungen von ADAC Solar zeigen, dass die Kombination aus einer Photovoltaikanlage (PV) und einem dynamischen Stromtarif, auch als Börsenstrom bekannt, eine der kostengünstigsten Lösungen darstellt. Dieser Tarif passt sich den Marktpreisen an und ist in vielen Fällen günstiger als ein klassischer Pauschaltarif. Mit dem ADAC Solarrechner die optimale Lösung finden Zu erwartende Sonnenstrom-Erträge über den Jahresverlauf weist der ADAC Solarrechner aus, basierend auf der Lage und den Voraussetzungen der Immobilie. Er berechnet den sogenannten Autarkiewert, also den Anteil des selbst erzeugten Stroms am Gesamtverbrauch. Ein hoher Autarkiewert bedeutet mehr Unabhängigkeit vom Netzstrom und hilft, CO2-Emissionen zu reduzieren. Ein weiteres Highlight: Der Solarrechner gibt zusätzlich die möglichen "Sonnenkilometer" an - die Strecke also, die mit dem durch Solarenergie geladenen Elektroauto zurückgelegt werden kann - sowie den noch nötigen Netzstrombedarf vom herkömmlichen Energieversorger. Mehr Sonnenkilometer, weniger Stromkosten Das Elektroauto erhöht den privaten Strombedarf um bis zu 50 Prozent. Abhängig von Fahrleistung und Verbrauch lassen sich jährlich in einem durchschnittlichen Vier-Personen-Eigenheim bei einem 80-prozentigen Eigenstromanteil mehrere Tausend "Frei-Kilometer" erwirtschaften und insgesamt mehr als vier Tonnen CO2 einsparen. So sparen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur im Haushalt, sondern auch bei der Mobilität deutlich gegenüber der Standardversorgung mit handelsüblichem Netzstrom. PV-Anlage und dynamischer Stromtarif sowie die effiziente Ladeinfrastruktur zuhause mit einer intelligenten Wallbox sind gute Voraussetzungen dafür. Beim Laden unterwegs fallen zu den vergleichsweise hohen Stromkosten oft noch die Gebühren der unterschiedlichen Anbieter und Roaming-Verbunde an. Dynamischer Stromtarif: Günstig laden zur rechten Zeit Nicht nur die Kombination von Photovoltaik und E-Mobilität bringt einen erheblichen Kostenvorteil. Noch mehr wird gespart, wenn ein intelligentes Home Energy Management System den Strombezug und Eigenverbrauch einschließlich Wärmepumpe und E-Auto optimiert und dabei günstigen Börsenstrom durch einen dynamischen Stromtarif vollautomatisch integriert. So sind Stromkostensenkungen von bis zu 89 Prozent möglich. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250218_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Versteckte Kosten in Finanzprodukten: Warum Vorsicht geboten ist In Bank- und Versicherungsverträgen verbergen sich oft hohe Gebühren und versteckte Kosten, die Anlegern erst später auffallen – manchmal zu spät. Ob es um Lebensversicherungen, Fonds oder Altersvorsorgeprodukte geht: Solche Kosten schmälern die Rendite erheblich und bremsen das Wachstum des Ersparten. Ein Beispiel verdeutlicht das Problem: Bei vielen Investmentfonds wird neben vielen weiteren Gebühren ein Ausgabeaufschlag erhoben. Das bedeutet, dass ein Teil des investierten Geldes direkt als Gebühr einbehalten wird. Wer 10.000 Euro anlegt und einen Ausgabeaufschlag von 5 Prozent zahlt, investiert tatsächlich nur 9.500 Euro. Die restlichen 500 Euro fließen an die Bank oder den Bankberater. Solche Kosten summieren sich über die Jahre und können die Rendite stark beeinträchtigen. Deshalb ist es wichtig, solche Gebühren frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Kosten bei Beratern: Ein Rechenbeispiel Ob eine Anlage direkt oder mit Beratung erfolgt, hat großen Einfluss auf das Vermögen – besonders durch die entstehenden Kosten. Hier ein Beispiel: Wer 30.000 Euro Startkapital mit einer monatlichen Sparrate von 300 Euro investiert, könnte bei einer breit gestreuten Aktienanlage mit einer jährlichen Rendite von 9 Prozent vor Kosten nach 30 Jahren rund 912.000 Euro erzielen, sagt David Tappe, Finanzexperte und Vorstand der Tappe Consulting AG. Doch mit Beraterkosten schrumpft dieses Potenzial erheblich. Zu den offensichtlichen Gebühren gehören Fondskosten. Während ETFs mit 0,2 bis 0,8 Prozent vergleichsweise günstig sind, verlangen aktiv gemanagte Fonds oft 1,5 bis 2,5 Prozent. Hinzu kommen Depotgebühren, Transaktionskosten, Spread-Kosten, Cashlock-Kosten, Indexkonstruktion-Effekte, Market-Impact-Kosten und Steuern auf die Gewinne. Nach Abzug dieser Kosten bleibt dann häufig, selbst mit einer ausgezeichneten Strategie, nur noch 6 Prozent Rendite übrig. Das Problem verschärft sich, wenn Anleger – ob mit oder ohne Berater – ihre Strategien oder Fonds wechseln. Dieses Verhalten reduziert die Rendite weiter – ganz nach dem Motto "Hin und Her macht Taschen leer". Selbst wenn es bei 6 Prozent Rendite bleibt, sinkt das Endvermögen auf 466.000 Euro. Die Differenz von 446.000 Euro im Vergleich zu den möglichen 912.000 Euro zeigt die Auswirkungen von enormen Kosten, ohne die typischen Fehler zu berücksichtigen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250214_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Neuzulassungen Januar 2025: Anstieg der Elektro-Fahrzeugzulassungen nur Vorzieheffekt Die soeben veröffentlichten Zulassungszahlen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) weisen einen enormen Anstieg der Elektrofahrzeuge für den Monat Januar gegenüber dem Vorjahresmonat aus. Dies führt der ZDK auf Einmaleffekte der Hersteller zurück. Soll der Antriebswechsel gelingen, sind mehr Anstrengungen als die der Ampelregierung vonnöten. "Ein Anstieg der reinen Elektrozulassungen um die Hälfte gegenüber dem Vorjahresmonat ist kein Anlass zur Freude - die Zahlen täuschen über die wahre Situation der aktuellen Entwicklung hinweg," kommentiert man beim Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) die vom KBA veröffentlichten Zulassungszahlen für den Januar 2025. "Um die CO2-Flottenziele, die ab diesem Jahr gelten zu erreichen haben die Hersteller Zulassungen von Elektroautos, sowohl BEVs wie auch Hybride, vom letzten in dieses Jahr verschoben. Dies ist ein Sondereffekt, der unsere Auftragslage nicht widerspiegelt." Man erwartet daher einen erneuten Einbruch der Zulassungszahlen. "Erst im zweiten Halbjahr werden die Hersteller die Rabatte wieder deutlich anziehen, sollten die Strafzahlungen bestehen bleiben." Nachdem die Verkaufszahlen vollelektrischer Pkw 2024 um rund 30% gegenüber dem Vorjahr eingebrochen sind, konnte der Januar 2025 den Vorjahresmonat mit 34.498 neuzugelassenen BEV um 53,5 Prozent überbieten. Bei 207.640 verkauften Einheiten liegt der Pkw-Markt 2,8 Prozent unter dem Wert des Vorjahresmonats, der Anteil vollelektrischer Pkw liegt somit bei 16,6 Prozent. Ein Aufwind der bei weitem nicht ausreicht, um die politisch vorgegebenen Ziele zu erreichen. Um das Ziel von 15 Mio. vollelektrischen Pkw 2030 zu erreichen, bräuchte es einen kontinuierlichen Anstieg bei den Neuzulassungen von mindestens 50 Prozent pro Jahr. Der Anteil der BEV am Pkw-Markt müsste bei mindestens 70 Prozent liegen. Davon sind die heutigen Zahlen weit entfernt. Der ZDK fordert Maßnahmen, die über Kaufanreize für preissensible Käufergruppen hinausgehen. Insbesondere muss Ladestrom vergünstigt werden, Steuervorteile für E-Autos aufrecht erhalten bleiben und Innovation in Batterie- und Ladetechnik gefördert werden. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250211_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Versicherungen optimieren: Bedarfsgerechter Schutz ist wichtiger als Ersparnis Zum Jahresanfang prüfen viele Verbraucher ihre Versicherungsverträge in der Hoffnung, an der ein oder anderen Stelle sparen zu können. Dabei landen vermeintlich teure oder überflüssige Policen häufig vorschnell auf der Kündigungsliste. Doch hier ist Vorsicht geboten: „Die Prämienhöhe oder die Anzahl der Verträge allein sagen nichts über die Qualität des Versicherungsschutzes aus. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Haushalte entweder zu viel für unnötige Versicherungen zahlen oder in wichtigen Bereichen nicht ausreichend abgesichert sind“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Entscheidend ist, ob eine Versicherung im Ernstfall wirklich den erforderlichen Schutz bietet – nicht, was sie kostet. Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, lohnt es sich, alle bestehenden Verträge kritisch zu hinterfragen: Decken sie den individuellen Bedarf ab? Sind alle wichtigen Risiken ausreichend abgesichert? Bestehen darüber hinaus noch zusätzliche Absicherungswünsche? „Zu den wichtigsten Verträgen zählt die Privathaftpflichtversicherung und zumindest alle Berufstätigen sollten zudem eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzen. Hinzu kommen abhängig von der individuellen Situation weitere wichtige Absicherungen“, sagt man. Hausbesitzer benötigen beispielsweise eine Wohngebäudeversicherung, Kfz-Halter sind verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung zu besitzen, Auslandsreisende sollten eine Auslandsreisekrankenversicherung im Gepäck haben. Eine erste Orientierung gibt der kostenlose Online-BedarfsCheck des BdV: Er hilft Verbrauchern, zwischen essenziellen und überflüssigen Policen zu unterscheiden und eine fundierte Entscheidung über ihren Versicherungsschutz zu treffen. Das Tool liefert klare Antworten auf die Frage, welche Versicherungen wirklich wichtig sind – und welche man sich tatsächlich sparen kann. Mit nur wenigen Angaben zur familiären Situation, zu Aktivitäten in Beruf und Freizeit, zum Besitz sowie zu besonderen Wünschen und Bedürfnissen ermittelt der Bedarfscheck einen ersten Überblick über den individuellen Absicherungsbedarf. „In jeder Lebenssituation bestehen eine Reihe finanzieller Risiken, die abgesichert werden sollten. Um keine unnützen und zu teuren Versicherungen abzuschließen, sollten diese Risiken nach klaren Prioritäten eingestuft und bewertet werden“, sagt der BdV. Das Ergebnis des BedarfsChecks liefert eine übersichtliche Darstellung über die für die eigene Situation relevanten Versicherungen und ordnet sie den Kategorien „Pflicht“, „am wichtigsten“, „wichtig“, „grundsätzlich nachrangig“ und „ungeeignet“ zu. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250207_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Neue Regelung für Unterhaltszahlungen Ist ein Steuerpflichtiger gegenüber einer anderen Person dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, können diese Aufwendungen mit der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Doch dieses Absetzen ist an mehrere gesetzliche Bedingungen geknüpft. Zu den bisherigen Voraussetzungen, insbesondere der Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers, kam nun eine neue Auflage hinzu. Seit dem 1. Januar 2025 werden Unterhaltszahlungen vom Finanzamt nur noch anerkannt, wenn diese von einem Bankkonto überwiesen werden. Barzahlungen sind mit Jahresbeginn nicht mehr abzugsfähig. Und es kommt auf den Zeitpunkt der Überweisung an, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Unterhaltszahlungen sind absetzbar Für Kinder unter 25 Jahren besteht eine Unterhaltspflicht der Eltern. Jedoch ist Kindesunterhalt bis zu diesem Alter nicht absetzbar, sofern ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Liegt Letzteres nicht vor, können Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Dies gilt ebenfalls für Verwandte sowie Zahlungen für die Unterbringung in einem Pflege- oder Seniorenheim und für Ehegatten im In- und Ausland, für die nach deutschem Recht eine Unterhaltspflicht besteht. Solche Unterhaltszahlungen sind bis zur Höhe des steuerlichen Grundfreibetrags absetzbar. Der Höchstbetrag für das Jahr 2025 liegt bei 12.096 Euro. Eine zumutbare Eigenbelastung, die sonst bei außergewöhnlichen Belastungen berücksichtigt wird, gibt es beim Unterhalt nicht. Ein Vermögen von über 15.500 Euro bei Unterhaltsbedürftigen kippt die Absetzbarkeit aber ganz. Eigene Einkünfte des Unterhaltsempfängers oder staatliche Fördermittel, z.B. Bafög, über 624 Euro im Jahr mindern den Höchstbetrag hingegen nur. Bei Verwandten oder Ehepartnern im Ausland kann der Höchstbetrag an die Verhältnisse im Wohnsitzstaat angepasst und gekürzt werden. Auswirkungen der Neuregelung Bisher konnten Unterhaltszahlungen auch in bar geleistet werden. Dies war bis zum Vierfachen des Nettolohns des Unterhaltszahlers möglich, ohne dass die strengen Nachweispflichten für Geldmittel galten. Gerade im Rahmen von Familienheimfahrten wurden die Nachweiserleichterungen in Anspruch genommen. So musste lediglich die Reise selbst in Form von Tickets oder Tankquittungen nachgewiesen werden. Insbesondere bei Besuchen des im Ausland ansässigen Ehepartners oder der im Haushalt des Ehepartners lebenden Kindern war die Mitnahme von Bargeld eine gängige Praxis. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 werden nur noch Banküberweisungen auf das Konto des Unterhaltsempfängers vom Finanzamt anerkannt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250204_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: "Buy now, Inkasso later" - Wie der Teufelskreis mit den Rechnungen beginnt und wie sich Verbraucher davor schützen Viele Verbraucher geraten in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie die Verlockungen des "Buy now, pay later"-Prinzips unterschätzen. Die einfache und schnelle Möglichkeit, Einkäufe sofort zu tätigen und die Bezahlung zu verschieben, führt häufig dazu, dass Rechnungen sich anhäufen und am Ende nicht mehr bezahlt werden können. Der Weg vom sorglosen Konsum zur Inkassomahnung ist oft kürzer, als man denkt. "Die meisten Menschen realisieren nicht, wie schnell sie in eine Schuldenfalle tappen können, wenn sie Zahlungen ständig aufschieben und immer mehr offene Rechnungen anhäufen", warnt Philipp Kadel, ein erfahrener Experte im Inkassogeschäft mit über 15 Jahren Erfahrung. Schuldenfalle Konsumkredit - warum es gerade junge Menschen trifft Die Problematik der Konsumkredite betrifft in erster Linie junge Menschen, die noch nicht hinreichend mit den Feinheiten der Finanzplanung vertraut sind und nicht genug verdienen, um größere Anschaffungen mit einer einzelnen Zahlung zu tätigen. So wissen auch die Anbieter von Buy-Now-Pay-Later-Produkten, dass sich nur wenige aus der Zielgruppe ein iPad, ein neues Handy oder einen 4K-Fernseher sofort leisten könnten. Können Kunden jedoch den Rechnungsbetrag bequem über mehrere Monate oder sogar Jahre hinweg in günstigen Monatsraten abbezahlen, erscheint ihnen der Artikel plötzlich erschwinglich - die Falle schnappt zu. Dass dabei ein Kreditvertrag geschlossen wird, der sich auch auf die Bonität auswirken kann, ist vielen der Käufer von Buy-Now-Pay-Later-Produkten gar nicht bewusst. Sie kaufen also fleißig neue Luxusartikel ein - und das in der Annahme, sie könnten das Geld später zurückzahlen und damit sämtliche Probleme vermeiden. Auf diese Weise häufen die betroffenen Kunden immer mehr Zahlungsverpflichtungen an und verlieren nicht selten den Überblick, welche Buchungen wann anstehen. Wer Zahlungen aufschiebt, häuft Verpflichtungen an Durch aufgeschobene Zahlungen entsteht also mit der Zeit eine Situation, in der eine Vielzahl an Krediten parallel läuft, während zunehmend der Überblick über die tatsächlich freien Mittel verloren geht. So handelt es sich bei der Mehrheit der Anschaffungen per Buy-Now-Pay-Later-Zahlung um Konsumartikel - laufende Kosten für Miete, Strom, Wasser und andere notwendige Ausgaben werden hingegen oft vernachlässigt. Dies führt dazu, dass die Betroffenen früher oder später mit einzelnen Zahlungen in Verzug geraten, weil sie unbeabsichtigt ihr Monatsbudget überschreiten. Um gar nicht erst in die Schuldenfalle zu geraten, sollten Verbraucher sämtliche Ausgaben stets im Blick behalten. Dafür bietet es sich an, ganz klassisch ein Haushaltsbuch zu führen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250131_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Neu in 2025: Wichtige Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa Wie heißt es so schön? Neues Spiel, neues Glück. Passend ist aber ebenso der Satz: Neues Jahr, neue Regeln! Und die können gut, aber auch schlecht für uns Verbraucher sein. Auch das Jahr 2025 bringt zahlreiche Neuerungen für Verbraucher in Europa – von neuen Bankdienstleistungen bis hin zu nachhaltigen Lösungen im Alltag. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland fasst die wichtigsten Änderungen zusammen. Kostenfreie Sofortüberweisungen in Euro Positiv: Seit dem 9. Januar 2025 müssen Banken in allen 20 Euro-Ländern Echtzeitüberweisungen ohne Zusatzgebühren entgegennehmen. Wieso der Versand von Sofortüberweisungen erst ab dem 9. Oktober 2025 kostenlos sein wird, ist eine andere Frage. Einheitliches Ladekabel: USB-C wird Standard Ebenfalls positiv ist, dass schon seit dem 28. Dezember 2024 der USB-C-Anschluss der Standard für alle neuen Kleingeräte wie Smartphones, Tablets, Kopfhörer und E-Reader ist. Ab Frühjahr 2026 gilt die Regelung auch für Laptops. Diese Entscheidung soll nicht nur das Leben der Verbraucherinnen und Verbraucher erleichtern, sondern auch die Umwelt entlasten (Richtlinie (EU) 2022/2380). Verbot von Amalgam in der Zahnmedizin Ab dem 1. Januar 2025 wird Dentalamalgam EU-weit verboten, es sei denn, ein Zahnarzt hält seine Verwendung in sehr seltenen Fällen für zwingend notwendig. Für bereits vorhandene Amalgamfüllungen ändert sich nichts. Gesetzlich Versicherte können auf moderne, zahnfarbene Alternativen ohne zusätzliche Kosten zurückgreifen. Barrierefreiheit wird verpflichtend: Der European Accessibility Act Am 28. Juni 2025 tritt daher das neue -ACHTUNG „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)“ in Kraft. Damit sollen bestimmte Produkte und Dienstleistungen wie Webseiten, Apps, E-Books oder Selbstbedienungsterminals für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein. Die Regelung betrifft Unternehmen, die solche Produkte und Dienstleistungen anbieten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro sind von der Verpflichtung ausgenommen. Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben halten, müssen mit Sanktionen rechnen. Allerdings kann bereits jetzt mit Abmahnungswellen gerechnet, werden, die auch Unternehmen treffen werden, die eigentlich von der Pflicht befreit sind. Doch nicht jeder versteht die gesetzlichen Regelungen ohne Weiteres und zahlt eventuell unberechtigt. DAS fällt dann sicherlich auch unter Bürokratieabbau. Der Amtsschimmel lässt grüßen! Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250128_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Winterliche Gefahren: Wer räumen muss und welche Versicherungen schützen Noch ist der Winter nicht vorbei und mit jedem Schneefall und bei Eisglätte nehmen die Risiken für Unfälle auf Gehwegen, Hauseingängen und Zufahrten deutlich zu. Haus- und Grundstückseigentümer sowie in manchen Fällen auch Mieter sind gesetzlich verpflichtet, diese Flächen sicher für Passanten zu halten. Wer diese Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt, haftet für Schäden, die durch Unfälle auf nicht geräumten oder gestreuten Wegen entstehen. Eine Privathaftpflichtversicherung bietet in solchen Fällen finanziellen Schutz und wehrt unberechtigte Forderungen ab“, sagt der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Primär sind Hauseigentümer für den Winterdienst verantwortlich. Diese Pflicht kann jedoch durch eine klare Vereinbarung im Mietvertrag auf Mieter übertragen werden. Kommt eine Person auf glatten Wegen zu Schaden, müssen Eigentümer und Mieter unter Umständen haften, wenn sie den Winterdienst vernachlässigt haben. „Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn es geschneit hat, während ein Eigentümer im Büro war und in dieser Zeit ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg vor dem Grundstück ausgerutscht ist“, sagt man. Sind Eigentümer beziehungsweise Mieter schadensersatzpflichtig, kann das teuer werden, denn sie haften mit Vermögen und Einkünften bis hin zur Pfändungsgrenze. Zur Absicherung der finanziellen Folgen dient in einem solchen Fall die Privathaftpflichtversicherung. Sie begleicht berechtigte Ansprüche und wehrt zu Unrecht erhobene Schadensersatzforderungen ab – sogar vor Gericht. Hauseigentümer, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen, sollten zudem prüfen, ob sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen. Diese deckt die Haftung ab, wenn Dritte beispielsweise auf einem nicht ordnungsgemäß geräumten Gehweg ausrutschen und sich verletzen. Zusätzlich empfiehlt der BdV, sich gegen Schäden abzusichern, die durch Schnee am Gebäude entstehen können. „Eine Wohngebäudeversicherung sollte idealerweise um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden, um Schäden durch Schneedruck oder andere Naturereignisse abzudecken“. Die Räum- und Streupflichten können regional unterschiedlich geregelt sein. In welchen Zeitfenstern und wie oft geräumt und gestreut werden muss, legen Städte und Gemeinden in ihren Ortssatzungen fest – und das kann ganz unterschiedlich ausfallen. Dort steht unter anderem auch, in welcher Breite die Wege zu räumen sind. In vielen Gemeinden gelten feste Zeiten, etwa von 7 bis 20 Uhr, in denen Gehwege begehbar sein müssen. Eigentümer sind in der Regel dafür verantwortlich, können die Pflicht jedoch per Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250124_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Kaufabsichten für Elektroautos stagnieren, Beliebtheit von Verbrennern nimmt dagegen das zweite Jahr in Folge zu Es ist schon kurios. Ich bekomme häufig innerhalb von nur 10 Minuten zwei Pressemitteilungen zum gleichen Thema. Ich spreche hier von Elektrofahrzeugen. Während die eine Meldung sagt, dass sich die E-Fahrzeuge steigender Beliebtheit erfreuen, sagt die andere genau das Gegenteil aus. Die Krönung ist dann gegeben, wenn von steigenden Produktionszahlen die Rede ist, aber von massiv eingebrochenen Verkäufen im Inland und zurückgegangenen Exporten. Da frage ich mich ganz offen, wo die gebauten, aber nicht verkauften Autos versteckt sind. Schauen wir uns zu diesem Thema mal eine Untersuchung von Deloitte an, die Folgendes ergeben hat. Zwar müssten danach mehr Elektroautos verkauft werden, um unsere Klimaziele zu erreichen, doch in Deutschland steigt die Beliebtheit von Verbrennerautos an. Laut einer repräsentativen Befragung von Deloitte präferieren 53 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher für ihren nächsten Autokauf ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Damit hat das Interesse an solchen Autos das zweite Jahr in Folge zugenommen - bei der Befragung im Jahr 2023 waren es noch 45 Prozent, im vergangenen Jahr dann 49 Prozent. Gleichzeitig bleiben Elektroautos wenig beliebt: 14 Prozent würden ein reines Elektroauto (BEV) bevorzugen - nur ein Prozentpunkt mehr als im Vorjahr und ebenso viele wie 2023. Ein Plug-in- und Hybridfahrzeug käme für rund ein Fünftel der Menschen in Frage (2024: ebenfalls 21%). In China dagegen überwiegt das Interesse an Elektroautos, wie die globale Befragung zeigt. Hier würden 27 Prozent der Käufer einen reinen Stromer bevorzugen, weitere 33 Prozent ein Plug-in- oder Hybridfahrzeug. Nur 38 Prozent wünschen sich als nächstes Auto einen Verbrenner. Als häufigstes Argument für das E-Auto nennen die chinesischen Konsumenten das Fahrerlebnis. Wer in Deutschland ein Elektroauto kaufen möchte, sorgt sich an erster Stelle um die Umwelt. E-Autos müssen attraktiver werden Während 43 Prozent der in Deutschland Befragten angibt, sich um die fehlende öffentliche Ladeinfrastruktur zu sorgen, sind es in China lediglich 24 Prozent. Hinzu kommt, dass die Menschen hierzulande preissensibel sind: Und auch die Reichweite ist für viele Käufer ein Problem. Das Problem lässt sich natürlich mit einem Plug-in-Hybriden lösen. Ist die Batterie leer, fährt man mit Benzinunterstützung weiter. Falls man nicht vergessen hat, zu tanke Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250121_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Kunden haben wenig Zeit für die Altersvorsorge Die private Altersvorsorge ist ein komplexes und beratungsintensives Thema, an dem heute kein Weg mehr vorbeiführt. Doch: Kaum jemand möchte mehr als zwei Stunden Zeit investieren, um mit einer Beraterin oder einem Berater über die Absicherung in der Rente zu sprechen. Entsprechend wichtig ist der Einsatz von digitalen Tools in der Beratung. Die Mehrheit (66,9 Prozent) der Bundesbürgerinnen und -bürger wünscht sich bei der Entscheidung für eine private Rentenversicherung eine Beratung unter zwei Stunden. Das zeigt eine repräsentative Umfrage der Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871), für die im August 2024 rund 2.500 Menschen ab 18 Jahren befragt wurden. Dabei muss das Geld im Alter für ein Viertel der gesamten Lebensdauer reichen: Frauen beziehen laut Daten des Statistischen Bundesamtes sowie der Deutschen Rentenversicherung durchschnittlich 18,8 Jahre, Männer 20,5 Jahre lang ihre Rente. Ganzheitliche Beratung, aber schnell? "Knappe zwei Stunden Beratung müssen nach Einschätzung von Kundinnen und Kunden für das Auskommen eines ganzen Lebensviertels ausreichen. Diese Anforderung ist angesichts der Schnelllebigkeit unserer Zeit zwar nachvollziehbar, in der Praxis aber nicht umsetzbar. Denn es geht nicht darum, möglichst schnell und billig abgesichert zu werden, sondern möglichst individuell, ganzheitlich und langfristig. Schließlich handelt es sich hier um lang laufende Verträge durch verschiedene Lebensphasen hindurch mit unterschiedlichsten Anforderungen, die es auch immer wieder zu überprüfen gilt. Damit Versicherungsmaklerinnen und -makler sich wirklich auf diese umfassende Beratung konzentrieren können, stellen wir ihnen eine Angebotssoftware zur Verfügung, mit der sie im Beratungsprozess wirklich Zeit sparen und voll digital zum Abschluss kommen können", sagt man bei der LV 1871. Die Angebotssoftware ermöglicht unabhängigen Maklerinnen und Maklern einen schnellen und reibungslosen Prozess im Beratungsgespräch. Sie optimiert den Abschluss sowie den Antragsprozess von Lösungen rund um Altersvorsorge und biometrische Absicherung. Die intuitive Benutzeroberfläche umfasst eine Übersicht aller Tarife, Produktvarianten sowie Anträge und ihren Bearbeitungsstatus, unabhängig vom Eingangskanal. Weil im Antragsprozess nichts vergessen werden kann, wird die Beratung für Maklerinnen und Makler sicherer. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250117_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Erster Bauabschnitt der Toyota Woven City erschlossen - Eröffnung der Modellstadt für Herbst 2025 geplant Die Toyota Woven City schreitet voran: Wie die Toyota Motor Corporation im Rahmen der diesjährigen Consumer Electronics Show (CES) in Las Vegas (bis 11.Januar 2025) bekanntgegeben hat, wurde nun die erste Bauphase in der Modellstadt beendet. Das Testfeld für die Mobilität der Zukunft wird voraussichtlich ab Herbst 2025 eröffnet. Auf dem Weg zum Mobilitätsunternehmen hat Toyota auf der CES 2020 erstmals das Konzept der Woven City vorgestellt, das gemeinsam mit Woven by Toyota entwickelt wird. Damit will das Unternehmen sein langfristiges Engagement für die Gestaltung der Mobilität der Zukunft demonstrieren. Der erste Spatenstich für die Woven City erfolgte am 23. Februar 2021 auf dem ehemaligen Gelände des Higashi-Fuji-Werks von Toyota Motor East Japan (TMEJ) in Susono City in der japanischen Präfektur Shizuoka. Seitdem hat das Projekt stetig Fortschritte gemacht: Die Gebäude der ersten Bauphase – dem Bereich für Co-Creation-Aktivitäten – wurden im Oktober 2024 errichtet. Die Vorbereitungen für den offiziellen Start laufen jetzt an. Der erste Bauabschnitt der Woven City wurde bereits für sein umweltbewusstes und auf den Menschen ausgerichtetes Design ausgezeichnet, das die Lebensqualität verbessern soll. Erstmals in Japan gab es hierfür die „Leadership in Energy and Environmental Design (LEED) for Communites”-Zertifizierung in Platin, die höchste Auszeichnung des vom U.S. Green Building Council initierten Systems. Parallel zu den Vorbereitungen für die Eröffnung des ersten Bauabschnitts laufen die Renovierung des ehemaligen TMEJ-Werks in Higashi-Fuji, das zu einem Produktionszentrum für Woven City umgewandelt werden soll, und die Erschließungsarbeiten für den zweiten Bauabschnitt. Die in der ersten Phase gewonnenen Erkenntnisse helfen, die Pläne für den zweiten und weitere Bauabschnitte zu verfeinern und die Funktionalität des Testareals kontinuierlich zu verbessern. Woven City ist ein Testfeld für die Mobilität der Zukunft: Beteiligte Entwickler, die das Engagement teilen, „für jemand anderen als sich selbst“ zu arbeiten, können hier innovative Produkte und Dienstleistungen entwickeln, testen und validieren. Zu den Teilnehmenden zählen neben Toyota und Konzerntöchtern auch externe Unternehmen, Start-ups und Einzelunternehmer. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20250114_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Brandgefährliche Weihnachtsromantik: Gut versichert durch die Festtage Ob Adventskranz oder Weihnachtsbaum – zur besinnlichen Jahreszeit holen sich viele Menschen wahre Brandbeschleuniger ins Haus. „Fängt die Weihnachtsdekoration Feuer, ist nicht garantiert, dass Versicherer komplett für die Schäden aufkommen. Kerzen und andere potenzielle Brandquellen sollte man daher nie unbeaufsichtigt lassen“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Die wichtigsten Versicherungen für einen potenziellen Brandfall sind die Privathaftpflicht-, für Gebäudeeigentümer die Wohngebäude- sowie bei sehr wertvollem Hausrat die Hausratversicherung. Fängt beispielsweise der Tannenbaum in der eigenen Wohnung Feuer und der Brand beschädigt die Nachbarwohnung, greift die Privathaftpflichtversicherung sofern der Schaden beispielsweise fahrlässig verursacht wurde. Die Versicherungssumme sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen. Ohne eine Privathaftpflichtversicherung drohen im schlimmsten Fall sehr hohe und unter Umständen langandauernde Schadensersatzzahlungen. Schließlich haftet man mit seinem Vermögen und Einkommen. Auch im Falle eines Mietverhältnisses kommt der Privathaftpflichtversicherung eine entscheidende Bedeutung zu. Insbesondere dann, wenn bei einem Brand Mietsachen beschädigt werden. Dazu zählen unter anderem das festverbaute Inventar wie Badewannen, Fußböden oder Einbauküchen. „Mieter und Mieterinnen sollten daher sicherstellen, dass ihre Privathaftpflichtversicherung Mietsachschäden – einschließlich Wohnräumen, Gebäuden und Grundstücken – in ausreichender Höhe abdeckt“, so der BdV. Bei Brandschäden am Gebäude ist es für Immobilieneigentümer wichtig, über eine Wohngebäudeversicherung zu verfügen. „Sie übernimmt die Reparaturkosten sowie die Kosten des Wiederaufbaus, sollten Schäden durch Feuer oder Löschwasser direkt am Gebäude entstehen“. Dazu zählen beispielsweise Schäden an Türen, am Mauerwerk oder fest verklebten Parkettböden. Die Hausratversicherung deckt Schäden, die durch Feuer oder Löschwasser an beweglichen Gegenständen wie Möbeln, Kleidung oder Weihnachtsgeschenken entstehen. Die Versicherung ist immer dann sinnvoll, wenn Verbraucher nicht den gesamten Hausrat ersetzen könnten, ohne dabei ihren Lebensstandard zu gefährden. Gute Tarife schließen Einwand der groben Fahrlässigkeit aus Damit die Versicherer bei der Schadenregulierung keine Abzüge vornehmen, ist es wichtig, dass der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Andernfalls kann es passieren, dass der Versicherer seine Leistungen kürzt. Zum Beispiel, wenn der Versicherungsnehmer brennende Kerzen unbeaufsichtigt gelassen hat. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20241217_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: E.ON Pilotprojekt: bidirektionales Laden kann Kostenersparnis von rund 900 Euro im Jahr ermöglichen Das E.ON Pilotprojekt „Bi-clEVer“ zeigt, dass E-Autofahrerinnen und -fahrer durch bidirektionales Laden bis zu 920 Euro im Jahr einsparen könnten. Diese Kostenersparnis ergibt sich aus der Kombination der Anwendungsfälle Vehicle-to-Home, dabei wird Energie aus dem Fahrzeugakku im eigenen Haushalt verwendet und Vehicle-to-Grid, hier wird Energie aus dem Fahrzeugakku ins Stromnetz gespeist. Bis zu 420 Euro Kostenersparnis im Jahr durch Vehicle-to-Home Anwendungsfälle Besitzerinnen und Besitzer einer Solaranlage und eines bidirektionalen Set-ups können nach Berechnungen von E.ON Energie Deutschland durch die Maximierung des Solarstrom-Eigenverbrauchs und das gezielte Nutzen dynamischer Stromtarife bis zu 420 Euro im Jahr einsparen. Die Ersparnis kommt zustande, indem der Einkauf von Strom aus dem Netz minimiert wird, und Energie kostenoptimiert in günstigen Zeitfenstern bezogen und im Auto für den späteren Verbrauch zwischengespeichert werden kann. Stärkung der Energieeigenversorgung Das Projekt zeigt zudem, dass mit einer Solaranlage und einem bidirektional genutzten E-Auto mit einem 42 kWh-Akku ein Autarkiegrad von bis zu 51 Prozent im Jahresdurchschnitt erreicht werden kann. Dabei ist nicht nur der Energiebedarf des Haushalts berücksichtigt, sondern auch der Fahrstrom für das E-Auto. Mit einem zusätzlichen Batteriespeicher kann der Autarkiegrad der Pilotanwender sogar auf bis zu 59 Prozent erhöht werden. Die intelligente Vernetzung von E-Auto, Solaranlage, Speicher und Energieverbrauch erfolgt durch ein Energy Management System, wie dem E.ON Home Energiemanager. Nutzer bevorzugen automatisches Starten des bidirektionalen Modus Im Rahmen des Projekts wurde auch untersucht, wie die Pilotkunden verschiedene Einstellungen nutzen. Demnach präferieren Kundinnen und Kunden, dass der bidirektionale Lademodus beim Einstecken des E-Autos automatisch startet und keine weitere Handlung mehr erfolgen muss. Der gewünschte SoC („State of Charge” = Ladezustand) des E-Autos und die geplante Abfahrtszeit wird dabei automatisch gesetzt. Nutzerinnen und Nutzer haben dabei weiterhin stets die Kontrolle über die Parameter und können Abweichungen, bspw. eine höhere gewünschte Reichweite des E-Autos für eine längere Fahrt, jederzeit selbst festlegen. Auch die steigende Routine und Sicherheit der E-Autofahrer in der Anwendung des bidirektionalen Ladens ist deutlich erkennbar. Die zur Verwendung im Haushalt freigegebene Akkukapazität wurde im Laufe des Projektzeitraums durch die Anwender selbst deutlich erhöht. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20241210_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Am Steuer, beim Reisen und zuhause: Das ändert sich 2025 - P reisaufschläge für Autofahrer und ÖPNV-Nutzer Das Jahr 2025 bringt einige Neuerungen für Autofahrerinnen und Autofahrer mit sich. Neben dem Deutschlandticket wird wahrscheinlich auch das Tanken etwas teurer werden, fast alle Papierführerscheine verschwinden und auch im Ausland gibt es neue Vorschriften. Aber auch zuhause gibt es Neues im neuen Jahr. Der ADAC fasst die wichtigsten Änderungen zusammen. Tanken und Deutschlandticket werden teurer Zum 1. Januar 2025 steigt der CO2-Preis von 45 auf 55 Euro je Tonne. Wie auch in den vergangenen Jahren ist daher mit einem leichten Anstieg der Kraftstoffpreise zu rechnen. Ein Liter Benzin beziehungsweise Diesel werden dabei rund 3 Cent mehr kosten als in diesem Jahr. Auch das Deutschlandticket wird teurer. Mit Beginn des kommenden Jahres kostet das bundesweite ÖPNV-Ticket 58 Euro pro Monat statt wie bisher 49 Euro. Fast alle Papierführerscheine werden getauscht Im Januar verschwinden außerdem fast alle Papierführerscheine. Im Rahmen des Führerscheinumtauschs müssen alle Autofahrerinnen und Autofahrer (bis auf die Geburtsjahrgänge 1953 und älter) ihren Papierführerschein bis spätestens 19. Januar 2025 in die Scheckkarte umtauschen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, nach der alle Führerscheine künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein müssen. Höhere Strafen bei Verkehrsverstößen in Italien Bereits Ende 2024 könnte die Reform des Straßenverkehrsgesetzes in Italien (Codice della Strada) in Kraft treten. Der italienische Gesetzgeber möchte künftig härter gegen Verkehrssünder vorgehen, um die immer noch sehr hohen Unfallzahlen zu verringern. Härtere Konsequenzen drohen insbesondere bei Alkohol- oder Drogenfahrten. Auch das Überfahren einer roten Ampel sowie Geschwindigkeits- und Handyverstöße sollen teurer werden. Einreisegenehmigung für Großbritannien verpflichtend Ab dem 2. April 2025 ändern sich die Einreisebestimmungen für Großbritannien. Reisende aus der Europäischen Union benötigen dann eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung (ETA). Bisher reicht lediglich der Reisepass bei der Einreise aus. Gastest bei Wohnmobilen Wohnmobile und Wohnwagen, die mit einer Flüssiggasanlage ausgestattet sind, müssen diese ab 19. Juni 2025 alle zwei Jahre unabhängig von der HU prüfen lassen. Dynamische Stromtarife Und beginnend mit dem kommenden Jahr müssen Stromanbieter Stromtarife anbieten, die sich zumindest stündlich ändern und an den Strombörsenpreis gekoppelt sind. Verbraucher können dadurch hohe Stromverbräuche auf Zeiten legen, an denen der Bedarf gering und damit der Preis je Kilowattstunde niedrig ist, zum Beispiel zum Laden des E-Autos. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20241206_kvp.mp3…
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Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland Thema heute: Finanztip untersucht Preisvergleichsportale: Idealo und Geizhals überzeugen Wer echte Schnäppchen finden will, muss die Preise gut vergleichen. Mit einer Untersuchung der größten Preisvergleichsportale zeigt Finanztip, Deutschlands führender Geldratgeber und Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung, wie Kunden die günstigsten Preise beim Online-Shopping finden können. Die besten Ergebnisse liefern Idealo und Geizhals. Diese Preisvergleichsportale überzeugten „Wer beim Shopping sein Portemonnaie schonen möchte, macht vor dem Kauf einen Preisvergleich im Netz“, erklärt man bei Finanztip. In der Untersuchung des Geldratgebers überzeugten vor allem die Anbieter Idealo und Geizhals. „Beide Vergleichsseiten fanden besonders oft den günstigsten Preis und falls nicht, lag die Preisabweichung bei wenigen Prozent“, kommentiert man die Ergebnisse. „Aber in unserer Stichprobe hatte kein untersuchter Anbieter immer den besten Preis.“ Deshalb empfiehlt es sich, insbesondere teure Produkte auf mehreren Vergleichsportalen zu suchen. Während Idealo am häufigsten das günstigste Angebot aufspürte, überzeugte Geizhals mit umfangreichen Filtermöglichkeiten insbesondere bei Technikprodukten. Kritik an zu hohen Rabattversprechen Wer online auf Schnäppchenjagd ist, sollte die Preisverlaufsfunktion der Portale nutzen. Sie zeigt, wie sich der Preis eines Produkts in den vergangenen Monaten entwickelt hat. Dadurch können Käufer erkennen, ob der aktuelle Preis wirklich gut ist. Gleichzeitig sind sie vor falschen Rabatten geschützt, die auf der hoch angesetzten unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers basieren können. Auch wenn mit 40, 50 oder 60 Prozent Rabatt geworben wird – der tatsächliche Nachlass ist oft geringer. Preiswecker und Flexibilität zahlen sich aus Für Käufer, die etwas mehr Zeit mitbringen, bieten die Portale praktische Preiswecker an. Diese Benachrichtigungsfunktion informiert automatisch, sobald ein vorher festgelegter Wunschpreis erreicht wird. „Mit dem Preiswecker verpasst man keinen Deal, ohne sich dabei von Werbeversprechen unter Druck setzen zu lassen“, so Finanztip. „Und wer flexibel bei der Farbe oder Spezifikationen eines Produkts ist, kann erfahrungsgemäß schnell zehn Prozent sparen.“ Widerruf schützt vor Fehlkäufen Sollte ein vermeintliches Schnäppchen sich später doch als zu teuer herausstellen, ist das beim Online-Shopping nicht so schlimm. Denn Verbraucher können jeden Kauf innerhalb von 14 Tagen einfach widerrufen – ohne Begründung. Nach dem Widerruf und der anschließenden Rücksendung muss der Händler den Kaufpreis erstatten, allenfalls die Rücksendekosten werden abgezogen. So hat Finanztip untersucht Um herauszufinden, wie gut sich mit Hilfe der Preisvergleichsportale die besten Preise finden lassen, hatte Finanztip zunächst zehn Preissuchmaschinen ermittelt. Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20241203_kvp.mp3…
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