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Corona: Was Sie zu Änderungen im Insolvenzrecht, zur Anfechtung, zu Haftungsrisiken und Rückforderungen wissen sollten mit Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel
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Aufgrund von Corona, kann es verstärkt Firmen geben, bei denen die Zahlungsfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist oder Zahlungsschwierigkeiten entstehen. Der Gesetzgeber hat daher auch im Insolvenzrecht Änderungen aufgrund von Corona beschlossen. Am 27.03.2020 fand eine Online Informationsveranstaltung mit dem Titel „Corona Virus - Recht, Steuern und Wirtschaft“ statt. Als Experte und Referent war unter anderem Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel, Fachanwalt für Insolvenzrecht, anwesend und hat den Teilnehmern die Änderung im Insolvenzrecht erläutert. In der heutigen Folge hören Sie zu diesem Thema einen Auszug aus dem Webinar mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Staufenbiel.
Welche Änderungen hat es wegen Corona hinsichtlich der Insolvenzantragspflicht gegeben?
Gibt es eine Vermutung bezüglich der Insolvenzantragspflicht?
Worauf sollte aufgrund der Vermutung geachtet werden und wie kann ich Haftungsrisiken minimieren?
Welche Rechtsfolgen ergeben sich für die Beteiligten aufgrund der Änderung des Insolvenzrechtes, z.B. hinsichtlich der Anfechtung, Rückforderungen und der Gläubigerbenachteiligung?
Gelten die Änderungen im Insolvenzrecht auch für Unternehmen, die nicht insolvenzantragspflichtig sind?
Gibt es Änderungen im Insolvenzrecht, wenn Gläubiger jetzt Insolvenzanträge stellen?
Was sollte derzeit aufgrund der Änderung dokumentiert werden?
Wie wichtig ist dabei die Fortführungsprognose?
Vielen Dank an Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel, dass wir den Auszug aus dem Webinar in unserem Podcast veröffentlichen durften.
Zur Anleitung für die Anzeige der Kurzarbeit beim Arbeitsamt und weiteren Formularen zum Download
weiterlesen https://www.vesting-stb.de/Corona-aenderungen-Insolvenzrecht-Anfechtung-Haftungsrisiken-Rückforderungen+
Der Rechtsstand der Informationen ist vom 27.03.2020. Änderungen zeitlich nach dem 27.03.2020 können daher in dieser Folge nicht berücksichtigt sein.
Viel Freude mit dieser Podcast Folge.
Für Fragen, Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin.
Mail: podcast@vesting-stb.de Tel: 0551/498010
Steuerberatung Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/leistungensteuerberatung/
Lohn & Gehalt Personalwesen Vesting & Partner: https://www.vesting-stb.de/leistungen/personalwesen/
Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/aktuelles/news/unser-blog/ oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/.
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Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, würden wir uns über eine 5 Sterne Bewertung und eine kurze positive Rezension bei iTunes freuen. Sie tragen dazu bei, dass der Podcast in den Podcast Apps und auf diversen Plattformen leichter gefunden wird und somit noch mehr Zuhörer erreicht.
Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle Beratung er-setzen.
Die Gesetzesänderungen und der ständige Wandel durch Rechtsprechung machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
Bis bald.
Ihre Sabine Banse-Funke
70 에피소드
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