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TTDSG – Neue „Datenschutz“-Regeln für Kommunikation und Onlinedienste – Rechtsbelehrung 101

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Mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) tritt am 01. Dezember 2021 ein neues Datenschutzgesetz in Kraft. Wobei, trotz des Namens, geht es weniger um den Datenschutz an sich.

Vielmehr dient das Gesetz dem Schutz der Privatsphäre im Rahmen der digitalen Kommunikation und auf „Endeinrichtungen“, wie z.B. auf Computern, Smartphones oder in Kraftfahrzeugen (so genannte „ePrivacy„).

So werden z.B. E-Mail und Messenger als „nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste“ dem Fernmeldegeheimnis unterworfen, welches den Inhalt und die Umstände der Kommunikation schützt.

Auf der anderen Seite wirken viele Regelungen nicht zu Ende gedacht oder nur in Ansätzen geregelt, wie z.B. die Regelungen zum digitalen Nachlass. Auch die Vorschriften zur Klarnamenpflicht sowie Abschaffung von Cookie-Bannern, sind eher Ideen und Wunschvorstellungen, denn klare Regeln.

Damit wir in diesem Regelungskomplex den Überblick nicht verlieren, haben wir mit Dr. Simon Assion einen Experten für ePrivacy zu Gast. Als Sachverständiger durfte er bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu dem neuen Gesetz Stellung nehmen. Im Februar 2022 erscheint zudem sein Handkommentar zum TTDSG, in dem er als Herausgeber zur Klärung der gesetzlichen Unsicherheiten beitragen wird.

Dr. Simon Assion ist als Counsel und Experte für Informations- und Kommunikationsrecht bei der international tätigen Wirtschaftskanzlei Bird & Bird tätig. Er ist zudem Mitbegründer von Telemedicus, des juristischen Internetprojekts zu allen Rechtsfragen der Informationsgesellschaft, war Sachverständiger im Gesetzgebungsverfahren zum TTDSG und ist Herausgeber des Handkommentars zum TTDSG, der im Februar 2022 im Nomos Verlag erscheinen wird. (Website, Twitter deutsch/ englisch, LinkedIn)

Wir bedanken uns herzlichst für den Besuch und wünschen viel Vergnügen mit diesem akustischen Kommentar (d.h. eine Sammlung von juristischen Erläuterungen, Ansichten und Empfehlungen) zum TTDSG.

P.S. Das TTDSG enthält auch Neuregelungen zu Cookies, auf die wir im Rahmen der Folge kurz eingehen. Für eine ausführliche Betrachtung der „Cookie-Regelungen“ verweisen wir auf die Folge: „TTDSG – Cookies unter Aufsicht – Rechtsbelehrung 102.

Kapitel

  • 00:00:00 – Vorstellung unseres Gastes.
  • 00:04:50 – Wofür ist das TTDSG eigentlich da?
  • 00:07:00 – Was versteht man unter klassischer Telekommunikation und was sind die neu dazu gekommenen „nummernunabhängigen interpersonellen Telekommunikationsdienste“?
  • 00:16:00 – Ist die Rechtsbelehrung ein Telemedium?
  • 00:19:00 – Kinderschutz vs. Fernmeldegeheimnis bei der Kommunikation über Messenger.
  • 00:32:00 – Müssen auch private und unternehmerische Anbieter von Messengern oder anderen Kommunikationsnetzen das TTDSG beachten?
  • 00:36:30 – Sind Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern die private Nutzung des betrieblichen Internets erlauben, Telekommunikationsanbieter?
  • 00:41:00 – Sind Telekommunikationsanbieter zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verpflichtet und wie dürfen sie die Metadaten verwenden?
  • 00:56:00 – Warum das Gesetz eigentlich falsch benannt ist und es weniger um den Datenschutz, sondern viel mehr um den Schutz der elektronischen Privatsphäre geht.
  • 00:59:00 – Wie steht die DSGVO im Verhältnis zum TTDSG und der EU-ePrivacy?
  • 01:05:30 – Klarnamenzwang: Ist das Recht auf eine anonyme Nutzung sozialen Netzwerken und anderen Onlinediensten verpflichtend?
  • 01:10 00 – Pflicht zu IT-Sicherheit, z.B. Updatepflichten und Übermittlung von Daten auf Webseiten via https sowie Abschaltung von APIs (Schnittstellen).
  • 01:15:00 – Welche Behörde ist für die Ausführung des TTDSG eigentlich zuständig? Die Bundesnetzagentur, der Bundesdatenschutzbeauftragte oder Datenschutzbehörden der Bundesländer?
  • 01:20:00 – PIMS – Werden Cookie-Banner bald obsolet?
  • 01:29:00 – Digitaler Anlass: Dürfen Erben alle Privatnachrichten der Verstorbenen in sozialen Netzwerken lesen?
  • 01:34:00 – Wie hoch sind die Strafen und Bußgelder?

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Mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) tritt am 01. Dezember 2021 ein neues Datenschutzgesetz in Kraft. Wobei, trotz des Namens, geht es weniger um den Datenschutz an sich.

Vielmehr dient das Gesetz dem Schutz der Privatsphäre im Rahmen der digitalen Kommunikation und auf „Endeinrichtungen“, wie z.B. auf Computern, Smartphones oder in Kraftfahrzeugen (so genannte „ePrivacy„).

So werden z.B. E-Mail und Messenger als „nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste“ dem Fernmeldegeheimnis unterworfen, welches den Inhalt und die Umstände der Kommunikation schützt.

Auf der anderen Seite wirken viele Regelungen nicht zu Ende gedacht oder nur in Ansätzen geregelt, wie z.B. die Regelungen zum digitalen Nachlass. Auch die Vorschriften zur Klarnamenpflicht sowie Abschaffung von Cookie-Bannern, sind eher Ideen und Wunschvorstellungen, denn klare Regeln.

Damit wir in diesem Regelungskomplex den Überblick nicht verlieren, haben wir mit Dr. Simon Assion einen Experten für ePrivacy zu Gast. Als Sachverständiger durfte er bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu dem neuen Gesetz Stellung nehmen. Im Februar 2022 erscheint zudem sein Handkommentar zum TTDSG, in dem er als Herausgeber zur Klärung der gesetzlichen Unsicherheiten beitragen wird.

Dr. Simon Assion ist als Counsel und Experte für Informations- und Kommunikationsrecht bei der international tätigen Wirtschaftskanzlei Bird & Bird tätig. Er ist zudem Mitbegründer von Telemedicus, des juristischen Internetprojekts zu allen Rechtsfragen der Informationsgesellschaft, war Sachverständiger im Gesetzgebungsverfahren zum TTDSG und ist Herausgeber des Handkommentars zum TTDSG, der im Februar 2022 im Nomos Verlag erscheinen wird. (Website, Twitter deutsch/ englisch, LinkedIn)

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P.S. Das TTDSG enthält auch Neuregelungen zu Cookies, auf die wir im Rahmen der Folge kurz eingehen. Für eine ausführliche Betrachtung der „Cookie-Regelungen“ verweisen wir auf die Folge: „TTDSG – Cookies unter Aufsicht – Rechtsbelehrung 102.

Kapitel

  • 00:00:00 – Vorstellung unseres Gastes.
  • 00:04:50 – Wofür ist das TTDSG eigentlich da?
  • 00:07:00 – Was versteht man unter klassischer Telekommunikation und was sind die neu dazu gekommenen „nummernunabhängigen interpersonellen Telekommunikationsdienste“?
  • 00:16:00 – Ist die Rechtsbelehrung ein Telemedium?
  • 00:19:00 – Kinderschutz vs. Fernmeldegeheimnis bei der Kommunikation über Messenger.
  • 00:32:00 – Müssen auch private und unternehmerische Anbieter von Messengern oder anderen Kommunikationsnetzen das TTDSG beachten?
  • 00:36:30 – Sind Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern die private Nutzung des betrieblichen Internets erlauben, Telekommunikationsanbieter?
  • 00:41:00 – Sind Telekommunikationsanbieter zur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verpflichtet und wie dürfen sie die Metadaten verwenden?
  • 00:56:00 – Warum das Gesetz eigentlich falsch benannt ist und es weniger um den Datenschutz, sondern viel mehr um den Schutz der elektronischen Privatsphäre geht.
  • 00:59:00 – Wie steht die DSGVO im Verhältnis zum TTDSG und der EU-ePrivacy?
  • 01:05:30 – Klarnamenzwang: Ist das Recht auf eine anonyme Nutzung sozialen Netzwerken und anderen Onlinediensten verpflichtend?
  • 01:10 00 – Pflicht zu IT-Sicherheit, z.B. Updatepflichten und Übermittlung von Daten auf Webseiten via https sowie Abschaltung von APIs (Schnittstellen).
  • 01:15:00 – Welche Behörde ist für die Ausführung des TTDSG eigentlich zuständig? Die Bundesnetzagentur, der Bundesdatenschutzbeauftragte oder Datenschutzbehörden der Bundesländer?
  • 01:20:00 – PIMS – Werden Cookie-Banner bald obsolet?
  • 01:29:00 – Digitaler Anlass: Dürfen Erben alle Privatnachrichten der Verstorbenen in sozialen Netzwerken lesen?
  • 01:34:00 – Wie hoch sind die Strafen und Bußgelder?

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