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Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht에서 제공하는 콘텐츠입니다. 에피소드, 그래픽, 팟캐스트 설명을 포함한 모든 팟캐스트 콘텐츠는 Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht 또는 해당 팟캐스트 플랫폼 파트너가 직접 업로드하고 제공합니다. 누군가가 귀하의 허락 없이 귀하의 저작물을 사용하고 있다고 생각되는 경우 여기에 설명된 절차를 따르실 수 있습니다 https://ko.player.fm/legal.
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LAG Berlin-Brandenburg - 13. Monatsgehalt abhängig vom Betriebsergebnis?

10:09
 
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In dieser Folge bespreche ich ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 23. Februar 2024 – 12 Sa 864/23).

Urteil

Sie erfahren in dieser Folge, warum klare und verständliche Vertragsklauseln entscheidend sind und welche rechtlichen Anforderungen an Leistungsprämien gestellt werden.

Problem: Unbestimmtheit einer Klausel zur Leistungsprämie

- was heißt "in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis"?

- Transparenzgebot und Bestimmtheitsgebot nach § 307 BGB

- bei unwirksamer Klausel besteht hier ein Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt trotz negativer Betriebsergebnisse

Leitsatz der Entscheidung

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die die Zahlung einer Leistungsprämie oder eines 13. Gehalts von einem nicht näher definierten Betriebsergebnis abhängig macht, ist wegen Unbestimmtheit und Intransparenz unwirksam. Der Kläger hat daher Anspruch auf das volle 13. Monatsgehalt.

Artikel:

1. Rückzahlungsvereinbarung - was ist zu beachten?

2. Sonderzahlungen vom Arbeitgeber

Homepage:

Anwalt Arbeitsrecht Berlin

- Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christburger Str. 23

10405 Berlin

Tel.: 030 74923060

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Problem: Unbestimmtheit einer Klausel zur Leistungsprämie

- was heißt "in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis"?

- Transparenzgebot und Bestimmtheitsgebot nach § 307 BGB

- bei unwirksamer Klausel besteht hier ein Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt trotz negativer Betriebsergebnisse

Leitsatz der Entscheidung

Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die die Zahlung einer Leistungsprämie oder eines 13. Gehalts von einem nicht näher definierten Betriebsergebnis abhängig macht, ist wegen Unbestimmtheit und Intransparenz unwirksam. Der Kläger hat daher Anspruch auf das volle 13. Monatsgehalt.

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1. Rückzahlungsvereinbarung - was ist zu beachten?

2. Sonderzahlungen vom Arbeitgeber

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